Rechtsfrage des Tages:
Das schöne Wetter lockt die Menschen nach draußen. Nicht jeder hat dabei Lust, zu Fuß zu gehen. Die Möglichkeiten, sich alternativ fortzubewegen, sind vielfältig. Welche Verkehrsregeln müssen Sie auf Inliner, Skate- oder Hoverboards beachten?
Antwort:
Ob auf 2, 4 oder 8 Rollen – der Fantasie sind bei der Fortbewegung wenig Grenzen gesetzt. Aber Achtung: Für die speziellen Sportgeräte gelten besondere Verkehrsregeln. Für Inliner etwa gibt es sogar eine eigene gesetzliche Regelung: Inlineskater werden beurteilt wie Fußgänger und dürfen den Gehweg benutzen. Hoverboards und Co. hingegen haben im öffentlichen Straßenverkehr nichts zu suchen.
Inliner in der Straßenverkehrsordnung
In § 24 StVO (Straßenverkehrsordnung) ist geregelt, dass für Nutzer besonderer Fortbewegungsmittel dieselben Verhaltensvorschriften gelten wie für Fußgänger. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2002 zählen Inliner zu diesen Fortbewegungsmitteln. Heute werden Inlineskates explizit im Gesetz benannt. Sind Sie auf 8 Rollen unterwegs, müssen Sie sich also wie ein Fußgänger verhalten.
Fußweg ja, Radweg nein
Da Sie mit Inlineskates quasi wie ein Fußgänger unterwegs sind, dürfen Sie nicht nur den Gehsteig benutzen, sondern sind sogar dazu verpflichtet. Auch wenn der Belag auf dem Radweg besser sein mag: Er ist für Sie tabu. Wichtig ist, dass Sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Diese dürfen Sie weder behindern noch gefährden.
Was machen Sie als Fußgänger, wenn kein Fußweg vorhanden ist? Sie laufen am Fahrbahnrand. Entsprechend dürfen Sie mit Inlineskates auch am Straßenrand fahren, wenn der Fußweg fehlt. Innerorts dürfen Sie sich die Fahrbahnseite aussuchen. Außerorts müssen Sie auf der linken Seite fahren. Ist diese allerdings wegen Dreck oder Schlaglöchern unbefahrbar, dürfen Sie auch rechts fahren. Vor unübersichtlichen Kurven können Sie die Fahrbahnseite wechseln.
Kombinierter Fuß- und Radweg
Oft ist ein gemeinsamer Weg für Fußgänger und Radfahrer freigegeben, ein sogenannter kombinierter Rad- und Fußweg. Dort dürfen Sie sich austoben und die gesamte Breite des Weges nutzen. Achten Sie dabei aber besonders auf andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer.
Manchmal sind Fahrbahnen, Seitenstreifen oder Radwege durch ein Zusatzzeichen für Inliner freigegeben. Beachten Sie dann unbedingt das Rechtsfahrgebot.
Zusatzzeichen mit Rollschuh
In bestimmten Fällen dürfen Sie mit Ihren Inlineskates auch auf der Straße oder dem Fahrradweg fahren. Das wird durch ein rechteckiges, weißes Schild mit schwarzem Rand angezeigt. In der Mitte befindet sich das Piktogramm eines Rollschuhs und das Wort „frei“. Wichtig ist, dass Sie sich rechts halten und Autos und Fahrradfahrern das Überholen ermöglichen.
Skaten in der Fahrradstraße
Immer mehr Städte richten Fahrradstraßen ein. Diese dürfen ausschließlich von Fahrradfahrern benutzt werden. Autos und andere motorisierte Verkehrsteilnehmer sind ausgeschlossen. Allerdings können entsprechende Zusatzschilder andere Fahrzeuge zulassen, genauso wie Inliner oder Rollschuhe. Ohne Zusatzschild müssen Sie wie sonst auch den Fußweg benutzen.
Doppelte Rückschaupflicht?
Im Straßenverkehr gilt häufig die Pflicht zur doppelten Rückschau. Das bedeutet, dass Sie sich beispielsweise vor dem Überholen zweifach absichern müssen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass diese Pflicht für Inlineskater nicht besteht. Ebenso wie Fußgänger dürfen sie sich darauf verlassen, dass der von hinten kommende Radfahrer oder Skater rechtzeitig auf sich aufmerksam macht (OLD Düsseldorf, Urteil vom 12.7.2011, Aktenzeichen: I-1 U 242/10).
Denken Sie an diese Regel auch als Radfahrer: Wollen Sie einen Inlineskater überholen, klingeln Sie frühzeitig oder rufen Sie. Und fahren Sie besonders vorsichtig.
Skateboard, Longboard, Waveboard
Wenn Sie auf 4 Rollen durch die Gegend düsen möchten, haben Sie die Qual der Wahl zwischen dem klassischen Skateboard und moderneren Alternativen. Die rechtliche Einordnung der Rollbretter ist nicht ganz einfach. Die einen stufen sie als Fortbewegungsmittel ein. In diesem Fall werden Sie als Skater rechtlich wie ein Fußgänger behandelt und dürfen den Gehweg benutzen. Andere sehen die Boards als reine Sportgeräte, die im öffentlichen Straßenverkehr nichts zu suchen haben. Als Sportgerät dürfen Sie ein Skateboard nur auf Privatgelände oder in speziellen Anlagen wie Halfpipes benutzen. Aber egal, wie Skateboards eingestuft werden: Auf der Straße haben sie grundsätzlich nichts verloren.
Wichtig: Achten Sie als Skateboarder ganz besonders auf Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer. Und fahren Sie nicht zu schnell, wenn Sie sich zwischen Passanten durchschlängeln. Eine Helmpflicht besteht übrigens nicht.
Sonderfall Hoverboard
Eine besondere rechtliche Stellung nehmen Hoverboards und E-Skateboards ein, auch Mini-Segway oder Self-Balancing-Board genannt. Diese Boards haben einen Motor und erreichen Geschwindigkeiten von über 6 km/h. Damit gelten sie als Kraftfahrzeuge.
Glauben Sie aber nicht, dass Sie deswegen die Straße benutzen dürfen. Vielmehr sind diese Geräte im öffentlichen Straßenverkehr quasi verboten. Das bedeutet, Sie dürfen damit weder auf dem Fuß- oder Radweg noch auf der Fahrbahn fahren. Der Grund: Diese Boards verfügen nicht über die nötigen technischen Voraussetzungen wie Licht, Bremse oder Lenkung. Eigentlich brauchen Sie zum Fahren sogar einen Führerschein. Unter welche Fahrerlaubnisklasse die Boards fallen, ist aber nicht klar. Und einen eigenen Führerschein für Hoverboards gibt es nicht. Sie können sich also sogar wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar machen.
Ein weiteres Risiko ist die Haftung bei Unfällen. Für Ihr Hoverboard können Sie zurzeit weder eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen noch greift die Privathaftpflicht. Deshalb müssen Sie Schäden aus eigener Tasche zahlen. Um auf Nummer sicher zu gehen, nutzen Sie Ihr Hoverboard nur auf abgegrenzten Innenhöfen oder auf Ihrer Terrasse.
Üben, üben, üben
Egal, auf wie vielen Rollen Sie unterwegs sein möchten: Am Anfang steht das Üben. Gerade beim Inlineskaten wollen Bremsen und Fallen gelernt sein. Zum Ausprobieren eignen sich beispielsweise zementierte Feldwege.
Bevor Sie das Gerät nicht sicher beherrschen, sollten Sie auf keinen Fall am Straßenverkehr teilnehmen. Starten Sie Ihre erste große Tour also erst, wenn Sie sich wirklich sicher fühlen.
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