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Mit Hund und Fahrrad unterwegs

Gassi fahren

Statt Gassi zu gehen, können Sie mit Ihrem Hund ja mal eine Fahrradtour machen. Worauf sollten Sie dabei aber achten?

Rechtsfrage des Tages:

Hunde brauchen viel Bewegung. Und gerade größere Hunde wollen sich beim Spaziergang gerne richtig verausgaben. Eine flotte Fahrradtour bietet sich da an. Welche Regeln müssen Sie mit Drahtesel und Vierbeiner beachten?

Antwort:

Gerade größeren Hunden reicht eine kleine Gassirunde häufig nicht aus. Sie wollen sich richtig austoben. Eine gute Alternative zum mehrstündigen Spaziergang kann da eine Fahrradtour sein. Rechtlich ist dagegen nichts einzuwenden. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sogar explizit geregelt, dass Hunde vom Fahrrad aus den der Leine geführt werden dürfen. Andere Tiere wie beispielsweise Pferde dürfen Sie nicht vom Fahrradsattel aus führen.

Üben, üben, üben

Bevor es mit Ihrem vierbeinigen Freund auf eine große Fahrradtour geht, müssen Sie mit ihm üben. Wichtig ist, dass Sie Ihren Hund sicher beherrschen können. Außerdem sollten Sie Ihren Hund zunächst an das Fahrrad und das Mitlaufen gewöhnen. Passen Sie dabei Ihr eigenes Fahrverhalten an. Auf einsamen Feldwegen können Sie sicher mal ordentlich in die Pedale treten, sofern Ihr Hund fit genug ist mitzuhalten. Auf Wegen mit vielen Fußgängern müssen Sie hingegen defensiv fahren. Fahren Sie nur so schnell, wie Sie sicher auf plötzliche Bewegungen Ihres Hundes reagieren können.

Vorsicht mit der Leine

Die Leine sollten Sie nicht am Lenker festbinden. Rennt Ihr Hund plötzlich los, ist ein Unfall schnell passiert. Wird dabei noch jemand anderes verletzt, kommt zumindest eine Teilschuld in Betracht. Im Fachhandel finden Sie spezielle Gestänge, die für einen ausreichenden Abstand zwischen Hund und Fahrrad sorgen. Bei Dunkelheit empfiehlt es sich, auch den Hund und die Leine beispielsweise mit Reflektoren oder einem blinkenden Halsband auszustatten. Ist Ihr Hund eher klein, könnten seine Beinchen vielleicht nicht mithalten. Achten Sie darauf, Ihren Hund nicht zu überfordern.

Leinenlos glücklich

Natürlich laufen Hunde besonders gerne ohne Leine. Im Straßenverkehr müssen Hunde aber stets angeleint sein, wenn Sie vom Fahrrad aus geführt werden. Eine zu lange Leine sehen die Gerichte dabei nicht gerne. Ist die Leine nämlich zu lang, kann nicht mehr von einem "Führen" des Hundes die Rede sein. Fahren Sie hingegen durch die Felder, dürfen Sie ohne Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung Ihren Hund auch ohne Leine laufen lassen. Dies geht aber nur, wenn Ihr Hund zuverlässig gehorcht. Und denken Sie auch an das Landesrecht. In den einzelnen Bundesländern gelten teils unterschiedliche Regelungen zum Leinenzwang. Dieser kann beispielsweise während der Brut- und Setzzeit auch in der freien Natur gelten.

Hund als Ladung

Sie können Ihren Hund auch auf dem Fahrrad transportieren. Es gibt mittlerweile eine Vielzahl von Anbietern, die Hundeanhänger, Fahrradkörbe oder Transportboxen bereithalten. Rechtlich gilt der Hund dann als Ladung. Achten Sie darauf, dass er ausreichend gesichert ist. Außerdem sollte Ihr Bello Ihnen nicht die Sicht nehmen. Große Hunde haben in Fahrradkörbchen eher nichts zu suchen. Transportieren Sie einen großen Hund in einem Lenkerkorb, können Sie Ihr Fahrrad eventuell nicht mehr sicher beherrschen. Kommt es dann zum Unfall, haften Sie je nach Unfallhergang zumindest zum Teil mit. Größere Hunde lassen sich gut mit einem Lastenfahrrad kutschieren.

Mit dem Auto Gassi fahren

Die StVO hält ein klares Verbot für das Gassigehen bereit. Von einem Kraftfahrzeug aus dürfen Sie nämlich kein Tier, auch keinen Hund, führen. Sie dürfen aber mit dem Auto zum Gassigehen fahren, wenn Sie mit Ihrem Hund dann aussteigen. Mit dem Mofa oder dem Auto sollten Sie aber nicht "Gassi fahren". Auch mit einem E-Roller dürfte dies verboten sein.

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