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Wenn Kinder auf dem Rad mitfahren

Kindersitz und Co.

Sind die Beinchen für eine lange Radtour noch zu kurz, kann trotzdem die ganze Familie mit. Wie können Sie Ihr Kind sicher mitnehmen?

Mann fährt auf dem Rad durchs Grüne mit Kleinkind im Kindersitz auf dem Gepäckträger.

Rechtsfrage des Tages:

Gibt es Schöneres, als eine gemeinsame Radtour mit der ganzen Familie? Damit Sie Ihre Kinder sicher transportieren, sollten Sie die wichtigsten Regeln kennen. Was müssen Sie beachten?

Antwort:

Auch wenn manche Kinder früh mit dem Radfahren anfangen, bei einer großen Fahrradtour ist es auf Mamas oder Papas Rad einfach bequemer. Grundsätzlich erlaubt die Straßenverkehrsordnung (StVO) die Mitnahme von Kindern auf dem Rad. Allerdings müssen Sie einige wichtige Regeln kennen, um Ihr Kind und sich nicht zu gefährden. Und ab einem bestimmten Alter heißt es meist, selbst in die Pedale zu treten.

Altersgrenzen für Fahrer und Mitfahrer

Möchten Sie jemanden auf dem Fahrrad mitnehmen, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein. Und das Kind darf höchstens sieben Jahre alt sein. Bei Babys müssen Sie aber an die körperliche Belastung denken. Zwar können Sie auch schon einen Säugling in den Fahrradanhänger schnallen. Ärzte empfehlen eine Radtour mit dem Nachwuchs aber frühestens ab dem elften Lebensmonat. Dabei sollten Sie auf eine gute Federung und eine sichere Möglichkeit zum Anschnallen achten. Ein Fahrradanhänger ist dabei einem Kindersitz gerade bei sehr kleinen Kindern vorzuziehen. Für behinderte Kinder gilt die Altersbeschränkung nach oben nicht. Und auch für Rikschas und spezielle Lastenfahrräder können Sonderregeln gelten. In ihnen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch Erwachsene transportiert werden.

Sitz und Anhänger

Ein Kind als Gast auf einem Fahrrad müssen Sie immer in einem geeigneten Kindersitz oder Anhänger unterbringen. In einem Kindersitz dürfen Sie nur ein Kind mitnehmen, im Anhänger maximal zwei Kinder. Entscheiden Sie sich für einen Kindersitz, ist der Ort der Anbringung Geschmackssache. Während manche den Nachwuchs lieber in den Sitz auf dem Gepäckträger platzieren, bevorzugen andere einen Frontsitz. Entscheidend ist bei beiden Möglichkeiten, dass das Kind nicht mit den Füßen in die Speichen gelangen kann. Außerdem müssen Sie die Sitze fest am Fahrrad montieren. Beachten Sie bei den Sitzen unbedingt das zulässige Höchstgewicht. Während Frontsitze in der Regel nur bis 15 Kilogramm Körpergewicht des Kindes zugelassen sind, darf Ihr Kind auf dem Hintersitz meist bis zu 25 Kilogramm wiegen.

Kostbare Fracht im Anhänger

Nutzen Sie einen Fahrradanhänger, müssen Sie auf weitere Details achten. Zunächst gelten dieselben Altersgrenzen wie bei Kindersitzen auch. Zusätzlich müssen die Anhänger aber vorne, seitlich und hinten mit Reflektoren ausgestattet sein. Verdeckt der Anhänger den Rückstrahler, müssen Sie an ihm ein zusätzliches Licht montieren, beispielsweise mit Batteriebetrieb. Achten Sie darauf, dass das Kind vom Anhänger aus nicht in die Speichen des Hinterrades greifen kann.

Lastenfahrräder

Bei einem Lastenfahrrad sitzt das Kind quasi in der ersten Reihe und hat meist besonders viel Spaß bei der Ausfahrt. Rechtlich gilt es kaum etwas anderes zu beachten als beim Fahrradanhänger. Nur bei der Breite Ihres Gefährts müssen Sie aufpassen. Einspurige Lastenfahrräder dürfen maximal einen Meter breit sein, zweispurige höchstens zwei Meter. Die maximale Höhe beträgt 2,5 Meter. Das Lastenfahrrad darf bis zu vier Meter lang sein. Außerdem müssen Sie in der Beschreibung des Herstellers prüfen, ob Ihr Lastenrad auch für die Beförderung von Personen vorgesehen ist. Dies ergibt sich aus § 21 Absatz 3 StVO. In einem Lastenfahrrad können Sie auch mehrere Kinder mitnehmen. Wichtig ist nur, dass jedes Kind einen Sitz mit Gurtsystem hat und nicht in die Speichen greifen kann.

Und auf dem Gepäckträger?

Eigentlich verrät bereits der Name, dass es nicht erlaubt ist. Ein Gepäckträger ist für Gepäck da und nicht zur Beförderung von Personen. Ein Kind hat also während der Fahrt nichts auf dem Gepäckträger ohne Sitz verloren. Gleiches gilt übrigens auch für die Mittelstange. Diese stellt keine geeignete Beförderungsposition für einen Fahrgast dar. Erwachsene dürfen Sie ohnehin nicht auf dem Fahrrad mitnehmen, da das Höchstalter bei sieben Jahren liegt.

Bußgeld und Risiko

Verstoßen Sie gegen die Transportvorschriften, droht Ihnen ein Bußgeld. Dieses fällt mit jeweils 5 Euro zwar verhältnismäßig gering aus. Das Unfallrisiko sollten Sie aber nicht unterschätzen. Stürzen Sie mit dem Rad, kann sich Ihr nicht ordnungsgemäß gesichertes Kind schwer verletzen. Oder es rutscht während der Fahrt vom Rad oder kommt mit den Füßen in die Speichen. Daher sollten Sie vor Ihrer ersten Radtour die obigen Regeln beherzigen. Außerdem sollten Sie zunächst in einer ruhigen Nebenstraße das Fahren mit Anhänger, Kindersitz und Co. üben. Das Fahrverhalten eines Fahrrades mit Begleitperson ist ungewohnt, daher schadet ein Test nicht, bevor es auf die Straße geht.

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