Zum Inhalt springen

LEDs fürs Auto: Vorsicht bei Billigangeboten

Das richtige Licht

Wollen Sie an Ihrem Auto LEDs nachrüsten, sollten Sie nicht am falschen Ende sparen. Informieren Sie sich vorher, wo die Fallstricke sind.

Ein Auto steht bei Vollmond mit leuchtenden Scheinwerfern auf einer Straße.

Rechtsfrage des Tages:

Eine gute Beleuchtung am Auto ist gerade in der dunklen Jahreszeit besonders wichtig. LEDs versprechen eine besonders gute Ausleuchtung. Worauf müssen Sie achten, wenn Sie LEDs für Ihr Auto kaufen und einbauen?

Antwort:

Kennen Sie das auch? Ihnen kommt ein Fahrzeug entgegen und Sie müssen geblendet die Augen zukneifen. Nicht immer liegt es daran, dass das andere Auto mit Fernlicht fährt oder die Abblendleuchten falsch eingestellt hat. Billige LEDs aus dem Internet können den gleichen Effekt haben. Was der Fahrer oft nicht weiß: Gibt es für die Lichtquelle keine Betriebserlaubnis, kann die Polizei sein Auto stilllegen.

Betriebserlaubnis notwendig

Bis auf wenige Ausnahmen braucht jedes Kraftfahrzeug und auch dessen Bauteile eine Betriebserlaubnis, damit Sie das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nutzen dürfen. Für serienmäßig hergestellte Fahrzeuge ist das die allgemeine Betriebserlaubnis. Haben Sie sich selbst ein Fahrzeug gebastelt oder eins aus dem Ausland importiert, brauchen Sie eine Einzelbetriebserlaubnis. Auch Fahrzeugteile brauchen eine Bauartgenehmigung. Nur dann dürfen sie in einem Fahrzeug verbaut und dieses dann auf öffentlichen Straßen genutzt werden. Oder das Bauteil verfügt über das E-Prüfzeichen. Dann hat es die EG-Betriebserlaubnis und kann bedenkenlos eingebaut werden.

Es werde Licht

Die Beleuchtung eines Fahrzeugs ist von grundlegender Bedeutung. Nicht nur bei Dunkelheit gehören die richtigen Scheinwerfer quasi zur Grundausstattung eines jeden Fahrzeugs. Wollen Sie an Ihrem Fahrzeug LEDs nachrüsten oder austauschen, schauen Sie beim Kauf genau hin. Verfügt das Leuchtmittel über das E-Prüfzeichen, können Sie es bedenkenlos verwenden. Dieses auch ECE genannte Zeichen erkennen Sie an einem Kreis mit einem großen „E“ und einer kleinen Ziffer. Diese steht für den Staat, der das Zeichen vergeben hat. Die E-Prüfzeichen sind in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Es kommt nicht darauf an, welcher Staat es vergeben hat. Auch die allgemeine Bauartgenehmigung für das Bauteil stellt sicher, dass Sie es verwenden können.

Vorsicht vor Schnäppchen

LEDs haben einen Nachteil. Sie sind meist recht teuer. Da mag es verlockend sein, auf ein günstiges Schnäppchen im Internet zurückzugreifen. Dabei müssen Sie aber vorsichtig sein. Die billigen Lichtquellen verfügen häufig weder über das E-Prüfzeichen noch über eine allgemeine Betriebserlaubnis. Die Folge kann sein, dass Sie demnächst zu Fuß gehen.

Erlöschen der Betriebserlaubnis

Bauen Sie nämlich eine Lichtquelle ohne Bauartgenehmigung ein, erlischt die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs. Werden Sie von der Polizei angehalten, müssen Sie Ihr Auto stehen lassen und dürfen nicht einmal bis zur nächsten Werkstatt fahren. Entweder Sie lassen den Wagen dann abschleppen. Oder Sie besorgen sich eine zugelassene Lichtquelle und bauen diese an Ort und Stelle in Ihr Fahrzeug ein.

Einzelabnahme nicht möglich

Unter Umständen können Sie die Betriebserlaubnis durch eine Einzelabnahme gewährleisten. Bei lichttechnischen Einrichtungen ist das nicht möglich. Es gibt aber Hersteller, deren LED-Lichter zugelassen sind. Prüfen Sie vor dem Kauf, ob das Angebot für Ihr eigenes Fahrzeugmodell passt. Denn die allgemeine Bauartgenehmigung gilt für die Lichtquelle immer nur im Zusammenhang mit dem zugehörigen Fahrzeugmodell. Fallen Sie nicht auf vermeintliche Sparangebote herein. Sie blenden nicht nur andere Verkehrsteilnehmer und riskieren einen Unfall. Am Ende zahlen Sie auch meistens drauf.

Auch interessant:

Mann und Frau lachen bei der Autofahrt.

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen

Hier finden Sie den Verkehrsrechtsschutz nicht nur für Autofahrer, sondern für alle Verkehrsteilnehmer.

Ähnliche Beiträge: