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Kfz-Versicherungen: Wer zahlt was?

Haftpflicht und Kasko

Eine ist Pflicht, die anderen sind freiwillig: Erfahren Sie hier, wofür die jeweilige Kfz-Versicherung einspringt.

Ein Mann lädt ein Auto auf einen Abschleppwagen.

Rechtsfrage des Tages:

Wer sein Auto zulassen möchte, braucht eine Versicherung. Daneben gibt es noch weitere Kfz-Versicherungen. Welche Versicherung zahlt für welche Schäden?

Antwort:

Ohne entsprechende Versicherung haben Sie mit einem Auto nichts im öffentlichen Straßenverkehr zu suchen. Zusätzlich können Sie Ihr Fahrzeug und auch sich selbst vor den finanziellen Folgen von Schäden absichern. Um das richtige Paket zu wählen, sollten Sie die Leistungsbereiche der unterschiedlichen Kfz-Versicherungen kennen.

Ohne Haftpflicht geht es nicht

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung müssen Sie immer abschließen. Ohne können Sie kein Auto bei der Zulassungsbehörde anmelden. Haben Sie ein Auto gekauft und noch keine Haftpflichtversicherung, bekommen Sie vom Versicherungsunternehmen Ihrer Wahl eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer). Dabei handelt es sich um eine Nummer, die Sie bei der Zulassung des Fahrzeugs angeben. Früher brauchten Sie noch die sogenannte Doppelkarte, die aber 2008 durch die eVB-Nummer ersetzt wurde. Nach der Zulassung des Fahrzeugs erhalten Sie dann die Versicherungspolice und schließen endgültig den Kfz-Haftpflichtvertrag ab.

Was zahlt die Haftpflicht?

Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung tritt immer dann ein, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Schaden verursachen. Verschulden Sie einen Unfall, ersetzt diese Versicherung den Schaden am Fahrzeug des anderen Unfallbeteiligten. Auch wenn jemand durch einen Unfall verletzt wird, übernimmt diese Versicherung dessen Ansprüche z. B. auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Ebenfalls geschützt sind die Insassen in Ihrem Fahrzeug. Was nicht versichert ist: der Schaden am eigenen Fahrzeug oder Verletzungen des Unfallfahrers.

Kaskoversicherung als weiterer Schutz

Wollen Sie Ihr eigenes Fahrzeug absichern, sollten Sie über eine Kaskoversicherung nachdenken. Sie können eine Teilkaskoversicherung oder alternativ eine Vollkaskoversicherung abschließen. Diese Versicherungen sind allein für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug zuständig. Für fremde Schäden kommen diese Versicherungen nicht auf.

Was zahlt die Teilkasko?

Dabei unterscheiden sich die Leistungsbereiche der beiden Versicherungsarten. Die Teilkaskoversicherung zahlt für Schäden durch äußere Einflüsse. Das kann der Marderbiss am Zündkabel sein oder Glasbruch durch einen Steinschlag. Auch für Schäden durch Zusammenstöße mit Haarwild greift die Teilkaskoversicherung. Ebenso wie für Diebstahl des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen. Wurde Ihr Auto durch Hagel oder Sturm beschädigt? Dann ist es gut, wenn Sie eine Teilkaskoversicherung haben.

Schutz durch Vollkasko

Abgrenzen von der Teilkaskoversicherung müssen Sie die Leistungen der Vollkaskoversicherung. Diese ist zuständig, wenn Sie selbst Schäden an Ihrem Fahrzeug verursacht haben. Dazu zählen z. B. selbst verschuldete Unfälle mit anderen Verkehrsteilnehmern. Und wenn Sie beim Einparken einen Poller übersehen und Ihren Stoßfänger verbeulen, zahlt die Vollkaskoversicherung die Reparaturkosten. Zuständig ist die Vollkaskoversicherung auch, wenn Ihr Fahrzeug durch Vandalismus beschädigt wird. Normaerweise müssen Sie trotzdem einen kleinen Teil der Kosten selbst tragen. Sowohl in der Teil- als auch in der Vollkasko vereinbaren Sie regelmäßig die Übernahme einer Selbstbeteiligung pro Schadenfall.

Pannenhilfe durch Schutzbrief

Wollen Sie sich noch weiter absichern, können Sie einen Schutzbrief abschließen. Bleibt Ihr Auto liegen oder ist nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit, können Sie es abschleppen lassen. Außerdem können Sie von dieser Versicherung die Kosten eines Mietwagens verlangen, wenn Ihnen z. B. auf Reisen das Auto ausfällt.

Wichtig: Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers auch die Kosten für das Abschleppen und einen Mietwagen übernehmen.

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