
Rechtsfrage des Tages:
Haben Sie sich einen schicken Neuwagen gegönnt? Oder konnten Sie einen flotten Gebrauchten ergattern? Bevor es auf die Straße geht, müssen Sie den Wagen zulassen. Wie geht das am schnellsten?
Antwort:
Bevor Sie mit Ihrem neuen Auto auf der Straße unterwegs sein dürfen, müssen Sie sich erst um einiges kümmern. Meist führt Sie Ihr Weg zur Zulassungsstelle. Für viele Fahrzeuge können Sie aber auch eine Online-Anmeldung durchführen. Am reibungslosesten läuft die Anmeldung, wenn Sie sich gut vorbereiten und alle notwendigen Papiere dabeihaben.
Termin vereinbaren
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sollten Sie stets einen Termin bei der Zulassungsstelle vereinbaren. Manche Behörden haben eine vorherige Vereinbarung sogar zur Pflicht gemacht, sodass Sie ohne Termin gar nicht erst vorgelassen werden. Bei den meisten Behörden können Sie diesen Termin im Internet ausmachen. Mancherorts müssen Sie sich aber auch telefonisch um eine Verabredung kümmern. Was bei Ihrer Zulassungsstelle gilt, erfahren Sie im Internet. Und auch, wenn Sie die bequeme Online-Anmeldung nutzen: Manchmal kommen Sie um einen zumindest kurzen Besuch in der Zulassungsstelle nicht herum.
Neuwagen anmelden
Haben Sie sich einen Neuwagen gekauft, übernimmt häufig der Händler für Sie die Anmeldung. Natürlich können Sie sich auch selbst darum kümmern. Um an die begehrte Zulassung zu kommen, brauchen Sie einige Unterlagen. Sie müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen, die Erklärung zum Kraftfahrtsteuer-Einzug und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Außerdem müssen Sie die elektronische Versicherungsbestätigung zur Hand haben. Bei einem Importfahrzeug aus der EU mit EG-Typengenehmigung brauchen Sie außerdem die Übereinstimmungserklärung, das sogenannte COC-Papier. Dieses bekommen Sie von Ihrem Händler.
In Vertretung
Soll jemand anderes Ihr Fahrzeug zulassen, müssen Sie diese Person schriftlich dazu beauftragen. Bietet Ihnen Ihr Autohaus die Zulassung als Service an, hält es sicherlich entsprechende Vollmachten vor. Die Zulassungsstelle fertigt dann eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I, früher bekannt als Fahrzeugschein, und versieht Ihr Kennzeichen mit der amtlichen Stempelplakette. Bei der Online-Anmeldung über i-Kfz ist eine Vertretung hingegen nicht möglich. Ist Ihr Fahrzeug bei einer Bank finanziert, werden Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II vermutlich gar nicht erst in die Finger bekommen. Auf Anfordern sendet die Bank das wichtige Dokument aber direkt an die Zulassungsstelle, damit Sie Ihren Wagen dort anmelden können. Danach geht die Bescheinigung direkt retour zu Ihrer Bank.
Der neue Gebrauchte
Nennen Sie einen neuen Gebrauchtwagen Ihr Eigen, müssen Sie zusätzlich zu den genannten Unterlagen die alte Zulassungsbescheinigung Teil II und gegebenenfalls die Abmeldebescheinigung mitnehmen, sofern das Fahrzeug bereits außer Betrieb gesetzt wurde. Außerdem müssen Sie die Bescheinigung für die Abgasuntersuchung (AU) und die Hauptuntersuchung (HU) mitnehmen. Vergessen Sie auch nicht das alte Kennzeichen.
i-Kfz: Anmeldung via Internet
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie mittlerweile Ihr Fahrzeug auch online An- oder Ummelden oder auch außer Betrieb setzen lassen. Die internetbasierte Fahrzeugzulassung, kurz i-Kfz genannt, ist allerdings nur bei Fahrzeugen möglich, die erstmals nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden. Nur dann finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I den notwendigen verdeckten Sicherheitscode. Bei älteren Fahrzeugen können Sie i-Kfz nicht nutzen. Außerdem brauchen Sie einen neuen Personalausweis mit Online-Funktion und ein entsprechendes Lesegerät. Alternativ können Sie auch ein Handy mit NFC-Funktion und die AusweisApp2 oder BundID nutzen. Möchten Sie als Firma ein Fahrzeug zulassen, brauchen Sie Ihr Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat. Die anfallenden Gebühren zahlen Sie per Kreditkarte oder einem anderen Zahlsystem. Genauere Informationen, welche weiteren Unterlagen Sie benötigen, finden Sie in den Online-Portalen der Zulassungsstellen.
Sofort starten
Mittlerweile ist die Stufe 4 des i-Kfz in Kraft getreten. Eine wichtige Neuerung ist, dass Sie nun sofort nach der Online-Anmeldung mit Ihrem Fahrzeug im öffentlichen Verkehr fahren dürfen. Sie brauchen nicht wie vorher auf die Fahrzeugdokumente und die Plaketten zu warten. Unbedingt dabeihaben müssen Sie im Auto aber die digitale Zulassungsbescheinigung, die Sie 10 Tage lang nutzen dürfen. Diesen vorläufigen Nachweis erhalten Sie automatisch am Ende des Zulassungsprozesses. Legen Sie ihn stets gut sichtbar in Ihr Fahrzeug. Achtung: Spätestens nach 10 Tagen müssen Sie das Kennzeichen angebracht haben und die Zulassungsbescheinigung Teil I dabeihaben. Sonst droht ein Bußgeld.
Ummelden nach Umzug
Sind Sie in einen anderen Zulassungsbezirk gezogen, müssen Sie sich auch bei der Zulassungsstelle melden. Ihre Zulassungsbescheinigungen müssen nämlich geändert werden. Auf Ihr altes Kennzeichen brauchen Sie aber nicht mehr zu verzichten. Sie haben die Wahl: Entweder Sie beantragen ein neues Kennzeichen und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I. Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II wird dann berichtigt. Oder Sie behalten einfach Ihr bisheriges Kennzeichen. Die Behörde muss allerdings Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I berichtigen, weswegen Sie um einen Besuch bei der Behörde nicht herumkommen. Solange Sie Ihr Auto nicht verkaufen, können Sie z. B. Ihr Kennzeichen aus Leipzig weiter nutzen, selbst wenn Sie jetzt in Berlin wohnen.
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