Zum Inhalt springen

Fahrzeugart und Umwelt beachten

Neues zur Kfz-Steuer

Ein Kostenpunkt, den Sie beim Autokauf beachten sollten, ist die Kfz Steuer. Lesen Sie, was sich künftig ändert und für wen es nun teurer wird.

Rechtsfrage des Tages:

Wer ein Auto kauft, muss bei den Kosten die Kfz-Steuer mit einrechnen. Wie wird diese ermittelt und wohin müssen Sie sie zahlen?

Antwort:

Planen Sie den Kauf eines Autos, müssen Sie nicht nur die Anschaffungskosten kalkulieren. Auch an Versicherungsprämien, Unterhalt und die Kfz-Steuer müssen Sie denken. Letztere wird ab dem Tag der Zulassung fällig und kann nur per Bankeinzug gezahlt werden. Bisher berechnet sich die Kfz-Steuer nach der jeweiligen Fahrzeugart. Künftig wird der Blick mehr auf die Umweltfreundlichkeit gelegt. Mit der geplanten Neuregelung der Kfz-Steuer kann es für Spritschlucker bald deutlich teurer werden.

Ab wann ist ein Fahrzeug steuerpflichtig?

Die Steuerpflicht beginnt mit dem Tag der Zulassung. Als neuer Autobesitzer erhalten Sie einen Steuerbescheid, aus dem Sie die Fälligkeit ersehen können. Der Entrichtungszeitraum beträgt jeweils ein Jahr im Voraus. Die Pflicht zur Zahlung der Steuer trifft immer den Halter. Es kommt also nicht darauf an, wer Eigentümer oder Fahrer des Fahrzeugs ist. Die Steuerpflicht endet mit dem Tag der Abmeldung des Fahrzeugs. Da die Steuer im Zweifel für den Rest des Jahres schon gezahlt wurde, ergibt sich meist eine Überzahlung. Das Hauptzollamt berechnet das Guthaben taggenau und erstattet die zu viel gezahlte Steuer an den ehemaligen Halter.

Wie kann ich zahlen?

Spätestens bei der Zulassungsstelle werden Sie es wissen. Bei der Anmeldung des Wagens müssen Sie nämlich eine Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftverfahren angeben. Die Kfz-Steuer wird ausschließlich abgebucht. Die Möglichkeit, selbst zu überweisen, haben Sie nicht. Nur in Ausnahmefällen können Sie vom Lastschriftverfahren befreit werden. Natürlich kann es passieren, dass es zu einer Rücklastschrift kommt, zum Beispiel, weil Ihr Konto nicht gedeckt ist. Dann ruht das Lastschriftverfahren und Sie müssen es wieder aktivieren. Dazu wenden Sie sich an die Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer oder Ihr zuständiges Hauptzollamt. Ändert sich Ihre Anschrift oder Ihr Name, müssen Sie dies Ihrer Zulassungsbehörde mitteilen. Diese gibt die Auskunft an das zuständige Hauptzollamt weiter. Wie hoch ist die Kfz-Steuer? Für die Bestimmung der Höhe der Kfz-Steuer kommt es zunächst auf das Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs an. Liegt dieses Datum vor dem 01.07.2009, also bis einschließlich 30.06.2009, spielen die Antriebsart, der Hubraum und der Emissionsschlüssel oder die Emissionsklasse eine Rolle. Für Fahrzeuge mit Zulassungsdatum nach dem Stichtag kommt es neben der Antriebsart und dem Hubraum auf den CO2-Wert des Fahrzeugs an. Einen Steuerrechner finden Sie auf der Internetseite des Hauptzollamts.

Steuervergünstigungen

Bei bestimmten Fahrzeugen können Sie sich über eine Steuervergünstigung freuen. Beispielsweise sind reine Elektrofahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit. Hybridfahrzeuge fallen hingegen nicht unter die privilegierten Fortbewegungsmittel. Weitere Beispiele sind Fahrzeuge für ausschließlich land- und forstwirtschaftliche Zwecke oder Schaustellerfahrzeuge.

Reform der Kfz-Steuer

Die Bundesregierung hat vor Kurzem eine Novelle der Kfz-Steuer auf den Weg gebracht, die insbesondere den Umweltschutz im Blick hat. Gegenstand ist unter anderem ein neues Berechnungsmodell, dass sich unter anderem am CO2-Ausstoß und Kraftstoffverbrauch orientieren soll. Betroffen von der Erhöhung werden insbesondere Fahrzeuge mit hohem Kraftstoffverbrauch sein. Viele Autobesitzer werden von der Steuererhöhung zunächst nichts merken. Sie soll nur für Neuzulassungen gelten. Wer sich allerdings nach Inkrafttreten der Novelle einen SUV kauft, wird die gestiegene Kfz-Steuer deutlich merken. Über den Gesetzentwurf wird nun der Bundestag beraten und das Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt. Wie die neue Kfz-Steuer künftig aussehen wird, kann daher noch nicht abschließend beurteilt werden.

Auch interessant:

Mann und Frau lachen bei der Autofahrt.

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen

Hier finden Sie den Verkehrsrechtsschutz nicht nur für Autofahrer, sondern für alle Verkehrsteilnehmer.

Ähnliche Beiträge: