Zum Inhalt springen

Rund um die Parkscheibe

Welche Uhrzeit?

Es ist gar nicht so leicht, auf Parkplätzen mit Parkscheiben alles richtigzumachen. Lesen Sie hier, was Sie alles beachten müssen.

Rechtsfrage des Tages:

Eigentlich ist es nur ein Stück Papier oder Plastik. Dennoch ranken sich viele Rechtsirrtümer um die Parkscheibe. Wie benutzen Sie diese richtig?


Antwort:

Die erste Hürde ist die Wahl der richtigen Parkscheibe. Das Gesetz schreibt nämlich genau vor, wie sie auszusehen hat. Zulässig sind nur blaue Parkscheiben mit einem weißen "P" und einer weißen Drehscheibe, die 11 Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch ist. Lustige pinke oder schwarze Parkscheiben nützen Ihnen nichts. Auch wenn Sie brav die richtige Uhrzeit eingestellt haben, werden Sie ein Knöllchen bekommen.
Der nächste Schritt ist die Einstellung der richtigen Uhrzeit. Nach dem Parken müssen Sie die Scheibe auf die Ankunftszeit drehen. Dabei brauchen Sie nicht zu versuchen, einzelne Minuten zwischen den abgedruckten Strichen zu erwischen. Wählen Sie einfach die nächste volle oder halbe Stunde. Erreichen Sie den Parkplatz vor dem auf einem Zusatzschild angegebenen Zeitraum für die beschränkte Parkzeit, dürfen Sie als Ankunftszeit den frühsten Zeitpunkt der Parkscheibenpflicht wählen.
Die Parkscheibe nach Ablauf der Höchstparkdauer weiterzudrehen, ist übrigens tabu. Werden Sie ertappt, droht ein Bußgeld. Sie können auch eine elektronische Parkscheibe verwenden. Achten Sie aber darauf, dass diese den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Neben dem äußeren Erscheinungsbild ist die Typengenehmigung besonders wichtig. Und die Uhrzeit muss nach dem Abstellen des Fahrzeugs anhalten und darf sich nicht mehr ändern.

Auch interessant:

Mann und Frau lachen bei der Autofahrt.

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen

Hier finden Sie den Verkehrsrechtsschutz nicht nur für Autofahrer, sondern für alle Verkehrsteilnehmer.

Ähnliche Beiträge: