Zum Inhalt springen

Die Parkscheibe richtig einsetzen

Achtung Fehlerquelle

Jeder kennt sie. Aber wissen Sie auch, wie die Parkscheibe richtig eingestellt wird und welche gesetzlichen Vorgaben gelten?

Rechtsfrage des Tages:

Jeder Autofahrer sollte sie im Auto haben: eine blaue Pappkarte mit weißem Drehrad, um die Uhrzeit der Ankunft einzustellen. Alternativ können Sie inzwischen auch bestimmte elektronische „Parkscheiben“ verwenden. Wichtig ist, dass Sie die richtige Uhrzeit einstellen und die Scheibe oder das elektronische Gerät bestimmten gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Antwort:

In erster Linie können Sie sich an der Beschilderung orientieren. Eine Parkscheibe müssen Sie immer dann verwenden, wenn unter dem Parkschild ein Zusatzzeichen mit dem Bild einer Parkscheibe angebracht ist. Neben der Abbildung finden Sie dann auch den Zeitraum, während dem Sie mit Parkscheibe zulässig parken dürfen. Manchmal ist die Parkscheibe aber auch nur zu bestimmten Tageszeiten oder an einzelnen Tagen vorgeschrieben. Diese Hinweise finden Sie auf einem weiteren Zusatzzeichen. Eine Parkscheibe kann aber auch von Parkplatzbetreibern gefordert werden. Auf vielen Supermarktparkplätzen oder vor Krankenhäusern und Bahnhöfen ist eine Parkscheibe Pflicht. Den Hinweis finden Sie auf entsprechenden Schildern des Betreibers, die gut erkennbar aufgestellt sein müssen. Wo Sie die Parkscheibe im Auto platzieren, ist nicht vorgeschrieben. Allerdings muss sie von außen gut sichtbar und erkennbar sein.

Welche Zeit stelle ich ein?

Die Zeitangaben auf der Parkscheibe unterteilen sich in volle und halbe Stunden. Stellen Sie die Scheibe bei Ihrer Ankunft auf den der konkreten Uhrzeit nachfolgenden Strich. Sie runden also jeweils zur nächsten halben oder vollen Stunde auf. Kommen Sie beispielsweise um 13:02 Uhr an, müssen Sie die Parkscheibe ebenso auf 13:30 Uhr stellen, als wenn Sie um 13:25 Uhr ankommen würden. Achten Sie darauf, den Pfeil möglichst genau auf einen Strich zu stellen. Auch wenn Sie besonders ehrlich sein sollen. Platzieren Sie den Pfeil zwischen zwei Strichen, um die exakte Ankunftszeit zu markieren, kann dies als ungültig gewertet werden und ein Bußgeld nach sich ziehen.

Weiterdrehen und Umparken

Tabu ist es, die Parkscheibe nach Erreichen der Höchstparkdauer einfach weiterzudrehen. Die Nutzung von Parkscheiben soll in Bereichen mit geringem Parkraum das Dauerparken verhindern. Daher droht wiederum ein Strafzettel, werden Sie beim Weiterdrehen erwischt. Auch reicht es nicht aus, einmal aus der Lücke heraus-  und wieder hineinzufahren. Dies stellt im Auge des Gesetzes keinen neuen Parkvorgang dar. Fahren Sie allerdings einmal um den Block, dürfen Sie danach den Parkplatz wieder nutzen. In der Zwischenzeit hätten nämlich andere die Chance gehabt, den Parkplatz zu belegen.

Klassische Parkscheibe

Bis vor einiger Zeit führte an einer Parkscheibe aus Pappe oder Plastik nichts vorbei. Und auch heute noch wird sie überwiegend genutzt. Wie diese Scheibe auszusehen hat, gibt das Gesetz eindeutig vor. Sie muss nämlich 110 Millimeter breit und 150 Millimeter hoch sein, die Umhüllung muss blau sein und eine weiße Scheibe mit Zeitangaben einfassen. Die Zeitangaben müssen in vollen und halben Stunden aufgebracht sein, wobei Schrift und Ziffer DIN 1451 entsprechen müssen.

Bunt und lustig

Wie Sie sehen, besteht kaum Raum für Spielereien. Üblicherweise werden Parkscheiben gerne als Werbegeschenke von Firmen verteilt. Gegen einen Werbeaufdruck auf der Rückseite dürfte auch nichts einzuwenden sein. Dennoch muss die Parkscheibe den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Eine Gestaltung in pink oder einer Firmenfarbe ist nicht zulässig. Auch wenn Sie eine solche Scheibe korrekt auslegen und richtig einstellen, riskieren Sie ein Knöllchen. Was geht: die Parkscheibe gleichzeitig als Eiskratzer nutzbar zu machen. Solange Maße und Aussehen nicht verändert werden, können Sie eine solche Scheibe sowohl für die Anzeige der Parkzeit als auch fürs Freikratzen der Scheiben verwenden.

Elektronische Parkscheibe

Die moderne Technik macht auch vor der Parkscheibe nicht halt. Tatsächlich sind elektronische Parkscheiben zulässig, müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So brauchen sie eine Typengenehmigung, müssen sich beim Stillstand des Fahrzeugs automatisch auf die nächste halbe Stunde vorstellen und dürfen nicht manipulierbar sein. Auch das Gehäuse bedarf einer bestimmten Gestaltung. Auf der Vorderseite muss eine Abbildung des Parkplatzzeichens vorhanden sein, ebenso das Wort „Ankunftszeit“. Die Zahlen der digitalen Anzeige müssen mindestens zwei Zentimeter hoch und auch die elektronische Parkscheibe muss von außen gut erkennbar sein. Von den elektronischen Parkscheiben müssen Sie das Handyparken unterscheiden. Dabei bezahlen Sie statt am Automaten mittels einer App Ihre Parkgebühren. Parkplätze mit Parkscheibe sind aber für die zulässige Höchstparkdauer kostenfrei.

Parkscheibe am Motorrad

Auch wenn Sie auf nur zwei Rädern unterwegs sind, gelten hinsichtlich der Parkscheibe keine Besonderheiten. Rein praktisch ist es aber beim Motorrad deutlich schwieriger, eine Parkscheibe auszulegen. Sinnvoll sind Varianten mit Lochung. Diese können Sie mittels eines Kabelbinders oder eines kleinen Schlosses am Motorrad befestigen. Dabei sollten Sie darauf achten, dass Sie auch die Scheibe mit der Uhrzeit befestigt haben. So können Sie verhindern, dass ein vorbeikommender Spaßvogel einfach Ihre Ankunftszeit verschiebt.

Auch interessant:

Mann und Frau lachen bei der Autofahrt.

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen

Hier finden Sie den Verkehrsrechtsschutz nicht nur für Autofahrer, sondern für alle Verkehrsteilnehmer.

Ähnliche Beiträge: