
Rechtsfrage des Tages:
Statt am Automaten ein Ticket zu ziehen, gibt es heute verschiedene Anbieter von Bezahl-Apps auf dem Handy. Das ist praktisch und geht schnell. Was sollten Sie aber wissen, um nicht trotzdem ein Knöllchen zu riskieren?
Antwort:
Moderne Helfer auf Ihrem Smartphone können Ihnen den Gang zum Parkscheinautomaten abnehmen. Statt ein Ticket zu ziehen, lösen Sie Ihren Parkschein einfach per App. Diesen können Sie dann natürlich nicht gut sichtbar ins Auto legen. Ist die Nutzung einer solchen Park-App aber zulässig, haben Sie Ihre Pflicht trotzdem erfüllt. Achten Sie darauf, welche konkreten Regelungen in Ihrer Stadt gelten.
Wie funktionieren die Park-Apps?
Anbieter für Park-Apps gibt es einige. Wie Sie Ihren Parkschein dort lösen können, kann technisch unterschiedlich sein. So können Sie bei manchen Anbietern ein Ticket per Anruf oder SMS erhalten. Bei anderen Anbietern müssen Sie Ihr Fahrzeug vorher registrieren und können sich dann direkt in der App einbuchen. Die Bezahlung erfolgt meist per Kreditkarte, Lastschrift oder ähnlichen Zahlmethoden. In der Regel sind die Anbieter mit den zuständigen Ordnungsämtern vernetzt und leiten den Parkschein weiter. Spätestens wenn der Kontrolleur Ihr Kennzeichen eingibt, erscheinen die bezahlten Parkgebühren.

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Immer zulässig?
Achten Sie darauf, ob in der Parkzone die Nutzung einer solchen App erlaubt ist. Denn nicht jede Stadt, Gemeinde oder jeder Parkplatzbetreiber akzeptiert das mobile Bezahlen der Parkgebühren. Manchmal setzt der Betreiber auch voraus, dass Sie Ihr Fahrzeug mit einem entsprechenden Aufkleber gut sichtbar kenntlich machen, mit dem auf die Bezahl-App hingewiesen wird. An den Parkscheinautomaten können Sie meist Hinweise auf zulässige Apps und die Voraussetzungen für diese Bezahlart finden. Der Vorteil vieler Apps ist, dass diese Sie warnen, wenn die Parkzeit kurz vorm Ablaufen ist. Häufig können Sie auch unterwegs die Parkzeit mobil verlängern. Achten Sie aber darauf, dass Sie dabei die angegebene Höchstparkdauer nicht überschreiten dürfen. Sonst kann ein Bußgeld drohen.
Defekter Automat
Sind die Parkscheinautomaten defekt, dürfen Sie parken, ohne zu bezahlen. Dann müssen Sie aber eine Parkscheibe auslegen. Ob Sie in dem Fall verpflichtet sind, Ihre Handy-App zu nutzen, ist, soweit bekannt, derzeit noch nicht gerichtlich entschieden worden. Rein praktisch wird diese Situation auch eher selten vorkommen. Schließlich lösen Sie Ihre Parkgebühren per Handy meist direkt im oder am Auto, sodass Sie die Funktionsstörung der Automaten meist gar nicht mitbekommen dürften.
Knöllchen trotz Parkschein?
Auch wenn die Systeme meist gut funktionieren: Es kann dennoch vorkommen, dass Sie trotz bezahlter Parkgebühren ein Knöllchen an der Windschutzscheibe vorfinden. Dann sollten Sie Einspruch einlegen. Durch die Daten in Ihrer Handy-App und dem Zahlungsnachweis können Sie beweisen, dass Sie die notwendigen Gebühren entrichtet haben.
Stand: 20.08.2025