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Parken auf Behindertenparkplätzen

Nur mit Ausweis

Wer einen Schwerbehindertenausweis hat, darf nicht automatisch Behindertenparkplätze nutzen. Ein besonderer Parkausweis ist nötig.

Eine Dame im Rollstuhl fährt auf eine Rampe, um in ihr Auto zu kommen.

Rechtsfrage des Tages:

Dass man ohne entsprechenden Parkausweis nicht auf Behindertenparkplätzen parken darf, müsste eigentlich jedem Autofahrer bekannt sein. Aber wer bekommt den notwendigen Parkausweis überhaupt?

Antwort:

Behindertenparkplätze üben auf viele Verkehrsteilnehmer einen besonderen Reiz aus. Sie sind groß, nahe am Eingang beispielsweise des Supermarktes gelegen und im Vergleich zu anderen Parkplätzen auch häufiger mal frei. Ohne einen Parkausweis dürfen Sie dort aber nicht parken. Und auch als Schwerbehinderter brauchen Sie noch eine besondere Parkberechtigung.

Parkplatz der Extraklasse

Gerade für behinderte Menschen kann die eigene Mobilität ein wichtiger Teil ihres Lebens sein. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht besondere Parkplätze für berechtigte Personen vor. Die Parkflächen sind dabei größer als reguläre Parkplätze und zeichnen sich durch eine räumliche Nähe zum dazugehörigen Gebäude oder dem Ausgang im Parkhaus aus. Und das aus gutem Grund. Wer beispielsweise auf einen Rollstuhl angewiesen ist, braucht beim Aussteigen aus dem Auto deutlich mehr Platz als andere.

Schwerbehindertenausweis reicht nicht

Haben Sie einen Schwerbehindertenausweis, dürfen Sie trotzdem nicht einfach so auf einem Behindertenparkplatz parken. Sie brauchen vielmehr einen speziellen EU-Parkausweis. Um an diesen zu gelangen, müssen Sie in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder BI (blind) haben. Anspruch auf einen solchen Ausweis haben auch Contergangeschädigte oder vergleichbar beeinträchtigte Menschen aufgrund einer Amputation. Übrigens gilt die Parkberechtigung auch für Personen, die die beeinträchtigte Person befördern.

Wo gilt der EU-Parkausweis?

Der blaue EU-Parkausweis gilt in allen Ländern der Europäischen Union und einigen anderen Ländern wie beispielsweise der Türkei. Welche Sonderregeln Sie beanspruchen können, variiert in den einzelnen Ländern. Bestimmte Gruppen behinderter Menschen können auch einen orangenen Parkausweis beantragen. Dieser gilt aber nur in Deutschland.

Sonderrechte

Mit dem EU-Parkausweis dürfen Sie die Sonderplätze mit dem Zusatzzeichen "Rollstuhlfahrersymbol" nutzen. Außerdem brauchen Sie auf Parkflächen mit Parkscheinautomaten keine Gebühr zu entrichten. Ist kein anderer geeigneter Parkplatz vorhanden, dürfen Sie auch bis zu drei Stunden auf Anwohnerparkplätzen, im eingeschränkten Halteverbot und in Zonen-Halteverboten parken. Außerdem gelten weitere Sonderregeln. Den EU-Parkausweis müssen Sie gut sichtbar im Auto platzieren. Der Schwerbehindertenausweis reicht nicht aus.

Wo gibt es den Parkausweis?

Den besonderen Parkausweis erhalten Sie bei der jeweils zuständigen Behörde. In der Regel ist dies die Straßenverkehrsbehörde in Ihrer Gemeinde. Für die Beantragung brauchen Sie ein aktuelles Lichtbild, Ihren Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen, eine Kopie des Bescheids, dass das Merkzeichen anerkannt ist und unter Umständen eine Bescheinigung auf Gleichstellung. Den unterschriebenen Antrag auf einen Parkausweis für Behinderte können Sie ebenfalls schon mitbringen. Was Sie nicht brauchen, ist eine eigene Fahrerlaubnis. Der Parkausweis gilt auch für Personen, die Sie bei deren Mobilität unterstützen. Und können Sie sich nicht selbst zum Amt begeben, können Sie auch einen Bevollmächtigten schicken.

Behindertenparkausweis für Hochschwangere?

Nähert sich eine Schwangerschaft dem Ende, kann es schon beschwerlich werden. Da mag ein großer, nahe am Eingang gelegener Parkplatz seinen Reiz haben. Sie sollten Ihren Wagen dort aber besser nicht abstellen. Strenge Voraussetzung ist und bleibt ein entsprechender Parkausweis, der nur aufgrund eines bestimmten Merkzeichens im Schwerbehindertenausweis ausgegeben wird. Zudem muss diese Beeinträchtigung langfristig sein. Zwar mag es sein, dass eine Frau aufgrund ihrer Schwangerschaft und möglicher Begleiterscheinungen beim Gehen deutlich beeinträchtigt ist. Von Dauer ist dieser Zustand aber im Normalfall nicht. 

 

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