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Defekter Parkscheinautomat: was tun?

Parken ohne Ticket

Verweigert der Parkscheinautomat Ihre Münzen, können Sie vielleicht die Parkgebühren sparen. Schauen Sie sich aber zunächst gut um.

Ein Parkscheinautomat an einer voll geparkten Straße in der Stadt.

Rechtsfrage des Tages:

Gerade in den Innenstädten müssen Sie nach dem Einparken einen Parkschein am Automaten ziehen. Aber nicht immer will der Apparat so, wie der pflichtbewusste Autofahrer will. Wie verhalten Sie sich richtig, wenn der Parkscheinautomat nicht funktioniert?

Antwort:

Sie freuen sich über einen freien Parkplatz, wollen noch schnell einen Parkschein ziehen, und dann kommt der Ärger. Was tun, wenn der Automat nicht oder nicht richtig funktioniert? Ist der gesamte Automat außer Betrieb, sollten Sie sich zunächst umsehen. Steht nur wenige Meter entfernt ein zweiter, funktionstüchtiger, sollten Sie sich Ihren Parkschein dort besorgen. Finden Sie hingegen keinen anderen bereitwilligen Automaten, können Sie sich freuen. Sie sparen die Parkgebühr.

Schauen Sie sich um!

Meistens finden Sie in Parkzonen mehrere Automaten. Prüfen Sie also zunächst, ob ein anderer Parkscheinautomat funktioniert. Auch wenn dieser mehrere Schritte entfernt ist. Die Bequemlichkeit kann sonst nämlich teuer werden. Auch andere geparkte Fahrzeuge, in denen Sie einen Parkschein finden, sind ein Indiz. Übrigens können Sie einen defekten Automaten der Stadt melden. Die Telefonnummer finden Sie in der Regel direkt auf dem Gerät.

Parkscheibe als Alternative

Finden Sie keinen funktionierenden Automaten, haben Sie Glück. Sie müssen und dürfen nämlich Ihre Parkscheibe auslegen (§ 13 Straßenverkehrsordnung (StVO)). Legen Sie nur einen Zettel mit Ihrer Ankunftszeit aus, gesellt sich vermutlich bald ein Knöllchen dazu. Solch ein Zettel ist nicht ausreichend. Die Vorschrift legt ausdrücklich fest, dass Sie eine Parkscheibe verwenden müssen. Achten Sie darauf, dass Sie die auf den Schildern angegebene Höchstparkdauer nicht überschreiten. Ansonsten müssen Sie trotz ordnungsgemäßer Parkscheibe wiederum mit einem Bußgeld rechnen. Manche Gerichte haben sogar bestätigt, dass Autos bei einer Überschreitung von über einer Stunde abgeschleppt werden dürfen. 

Kleingeld verweigert

Doch was gilt, wenn der Automat nur einzelne Münzen nicht schluckt? Kurz gesagt ist das Ihr Problem. Wird eine bestimmte Münze nicht akzeptiert, müssen Sie sich anderes Kleingeld besorgen. So entschied es zumindest das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm, Beschluss vom 29.08.2005, 3 Ss OWi 576/05). Der seinerzeit betroffene Autofahrer hätte nach Ansicht des Gerichts so lange verschiedene Münzen einwerfen müssen, bis der Automat den ersehnten Parkschein ausspuckt. Der Automat galt nicht als "nicht funktionsfähig" im Sinne des § 13 Absatz 1 StVO. Das Risiko, nicht genug Kleingeld dabei zu haben, fällt in Ihre Verantwortung.

Parkzeit verlängern

Übrigens sollten Sie nicht auf die Idee kommen, direkt nach Ablauf der Parkzeit einen neuen Parkschein zu ziehen. Die angegebene Parkzeit hat den Zweck, dass möglichst viele Leute die Parkflächen nutzen können. Selbst wenn Sie für den neuen Parkschein ordnungsgemäß zahlen, haben Sie die zulässige Parkdauer überschritten. Und seien Sie versichert: Polizei und Ordnungsamt haben Mittel und Wege, Ihnen den Parkverstoß nachzuweisen.

 

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