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Wonach suchen Sie?

Was tun, wenn der Parkscheinautomat streikt?

Gebühren sparen

Ist der Parkscheinautomat defekt, können Sie sich vielleicht über einen kostenlosen Parkplatz freuen. Schauen Sie sich aber vorher gut um.

Ein Parkscheinautomat an einer voll geparkten Straße in der Stadt.

Rechtsfrage des Tages:

Kostenlose Parkplätze finden Sie in den Innenstädten fast nie. Meist müssen Sie mindestens an einem Parkscheinautomaten ein Ticket lösen. Aber nicht immer will der Apparat so, wie der pflichtbewusste Autofahrer will. Wie verhalten Sie sich richtig, wenn der Parkscheinautomat nicht funktioniert?

Antwort:

Sie freuen sich über einen freien Parkplatz, wollen noch schnell einen Parkschein ziehen und dann kommt der Ärger. Was tun, wenn der Automat nicht oder nicht richtig funktioniert? Ist der gesamte Automat außer Betrieb, sollten Sie sich zunächst umsehen. Steht nur wenige Meter entfernt ein zweiter, funktionstüchtiger, sollten Sie sich Ihren Parkschein dort besorgen. Finden Sie hingegen keinen anderen bereitwilligen Automaten, können Sie sich freuen. Sie sparen die Parkgebühr.

Wirklich kaputt?

Bevor Sie auf den Parkschein verzichten, sollten Sie den Automaten genau anschauen. Ist er wirklich nicht betriebsbereit? Dann machen Sie ein Foto, zum Beispiel von der Fehleranzeige im Display, damit Sie dies im Streitfall später beweisen können. Doch was gilt, wenn der Automat nur einzelne Münzen nicht schluckt? Kurz gesagt ist das Ihr Problem. Wird eine bestimmte Münze nicht akzeptiert, müssen Sie sich anderes Kleingeld besorgen. So entschied es zumindest das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm, Beschluss vom 29.08.2005, 3 Ss OWi 576/05). Der seinerzeit betroffene Autofahrer hätte nach Ansicht des Gerichts so lange verschiedene Münzen einwerfen müssen, bis der Automat den ersehnten Parkschein ausspuckt. Der Automat galt nicht als "nicht funktionsfähig" im Sinne des § 13 Absatz 1 StVO. Das Risiko, nicht genug Kleingeld dabei zu haben, fällt in Ihre Verantwortung. Gleiches wird gelten, wenn der Automat lediglich Ihre EC-Karten nicht akzeptiert oder nur die Kartenzahlungsfunktion ausgefallen ist. Dann müssen Sie sich selbst um eine Alternative kümmern.

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Anderer Automat in der Nähe?

Ist der Automat tatsächlich außer Funktion, ist die Sache aber noch nicht erledigt. Meistens finden Sie in Parkzonen mehrere Automaten. Prüfen Sie also zunächst, ob ein anderer Parkscheinautomat funktioniert. Auch wenn dieser mehrere Schritte entfernt ist. Die Bequemlichkeit kann sonst nämlich teuer werden. Auch andere geparkte Fahrzeuge, in denen Sie einen Parkschein finden, sind ein Indiz. Übrigens können Sie einen defekten Automaten der Stadt melden. Die Telefonnummer finden Sie in der Regel direkt auf dem Gerät.

Parkscheibe als Alternative

Finden Sie keinen funktionierenden Automaten, haben Sie Glück. Sie müssen und dürfen nämlich Ihre Parkscheibe auslegen (§ 13 Straßenverkehrsordnung (StVO)). Legen Sie nur einen Zettel mit Ihrer Ankunftszeit aus, gesellt sich vermutlich bald ein Knöllchen dazu. Solch ein Zettel ist nicht ausreichend. Die Vorschrift legt ausdrücklich fest, dass Sie eine Parkscheibe verwenden müssen.

Wussten Sie, dass ...

… die Straßenverkehrsordnung Maße und Aussehen einer Parkscheibe genau festlegt? Neben den herkömmlichen Parkscheiben aus Pappe sind heute aber auch bestimmte elektronische Varianten erlaubt.

Nicht zu lange

Achten Sie darauf, dass Sie die auf den Schildern angegebene Höchstparkdauer nicht überschreiten. Ansonsten müssen Sie trotz ordnungsgemäßer Parkscheibe wiederum mit einem Bußgeld rechnen. Manche Gerichte haben sogar bestätigt, dass Autos bei einer Überschreitung von über einer Stunde abgeschleppt werden dürfen. Parken Sie ohne Parkschein oder bei defektem Automaten ohne Parkscheibe oder überschreiten Sie die Höchstparkdauer, drohen Bußgelder zwischen 20 und 40 Euro.

Doch mal länger

Übrigens sollten Sie nicht auf die Idee kommen, direkt nach Ablauf der Parkzeit einen neuen Parkschein zu ziehen. Die angegebene Parkzeit hat den Zweck, dass möglichst viele Leute die Parkflächen nutzen können. Selbst wenn Sie für den neuen Parkschein ordnungsgemäß zahlen, haben Sie die zulässige Parkdauer überschritten. Und seien Sie versichert: Polizei und Ordnungsamt haben Mittel und Wege, Ihnen den Parkverstoß nachzuweisen.

Stand: 20.08.2025

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