
Rechtsfrage des Tages:
Unzählige Autos stehen deutschlandweit oft tagelang ungenutzt in Garagen und auf Stellplätzen. Da wäre es doch eine gute Idee, am privaten oder professionellen Carsharing teilzunehmen. Doch wer haftet, wenn es zum Unfall kommt?
Antwort:
Carsharing wird immer beliebter. Sei es aufgrund des Umweltbewusstseins, aus Kostengründen oder aufgrund der Parkplatznot. Gerade in größeren Städten beteiligen sich immer mehr Autofahrer an Carsharing-Modellen. Natürlich kann man auch mit einem Carsharing-Fahrzeug genauso schnell in einen Unfall verwickelt werden, wie mit dem eigenen Pkw. Dann stellt sich die Frage, wer für die Schäden aufkommen muss.
Professionelles Carsharing
Viele Anbieter stellen Ihnen über ihre Plattform für kleines Geld ein Auto zur Verfügung. Per App, Telefon oder Internet können Sie sich ein Fahrzeug reservieren, das Sie dann mit einem Schlüssel, einer Kundenkarte oder einer App öffnen und starten können. Für die Nutzung zahlen Sie je nach Anbieter eine Pauschale. Oder die Fahrzeit oder Kilometer werden konkret abgerechnet. Manche Anbieter stellen die Fahrzeuge an festgelegten Stationen zur Verfügung. Bei anderen haben die Autos keinen festen Standort. Wo das jeweilige Fahrzeug geparkt ist, erfahren Sie dann meist durch eine App.
Privates Carsharing
Fristet Ihr eigenes Auto eher ein ruhiges Dasein? Vielleicht könnten Freunde oder Angehörige den Wagen zwischendurch gut gebrauchen. Oder die private Vermietung Ihres Wagens kann Ihnen zusätzliches Geld in die Haushaltskasse spülen. Möchten Sie Ihr Auto mit anderen teilen, müssen Sie aber vor allem an den Versicherungsschutz denken. Leihen Sie Ihren Wagen Verwandten, Freunden oder Nachbarn, sollten Sie vorher Ihren Versicherungsvertrag prüfen. Wichtig ist, dass Sie die Versicherung für mehrere Fahrer abgeschlossen haben. Sind Sie als Alleinfahrer eingetragen, riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Leiht sich ein Freund Ihr Auto und baut einen Unfall, ist Ihre Versicherung bei einem Alleinfahrertarif unter Umständen sogar leistungsfrei.
Vielfahrertarif
Soll Ihr Wagen regelmäßig von unterschiedlichen Leuten genutzt werden, können Sie im Versicherungsvertrag eine Altersspanne zwischen dem ältesten und dem jüngsten Fahrer angeben. Dann sind auch alle Personen mit Geburtsdatum innerhalb dieser Spanne versichert. Solche Tarife sind allerdings teurer, als wenn nur Sie das Fahrzeug nutzen. Möchten Sie an einem Carsharing teilnehmen oder Ihr eigenes Auto vermieten, müssen Sie ebenfalls prüfen, ob das Fahrzeug richtig versichert ist. Die Autoversicherungen regulieren nur dann, wenn der Fahrerkreis offengehalten ist. Um hohe Prämien zu umgehen, haben die meisten Privatleute aber ihre Versicherungsverträge auf den Halter und gegebenenfalls noch einzelne Familienmitglieder beschränkt. Wird das Auto dann im Rahmen des Carsharing verliehen und es geschieht ein Unfall, reguliert die Versicherung wegen einer Obliegenheitsverletzung nicht oder nimmt den Versicherungsnehmer in Regress.
Geld verdienen mit dem eigenen Wagen
Möchten Sie mit der Vermietung Ihres Autos Geld verdienen, können Sie Ihren Wagen auf einer kommerziellen Plattform anmelden. Nach der Registrierung können Sie Ihr Auto interessierten Mietern anbieten. Diese stellen eine Anfrage und Sie entscheiden, ob Sie Ihren Wagen vermieten wollen oder nicht. Der Vorteil: Viele Plattformen bieten registrierten Anbietern einen weitreichenden Versicherungsschutz. Wenn jemand über diese Plattformen ein Auto mietet, schließt er häufig automatisch ein Versicherungspaket mit ab. Dieses bietet im Falle eines Unfalls vollen Versicherungsschutz. Ein Vorteil für den Eigentümer des zur Verfügung gestellten Autos ist, dass sein Schadenfreiheitsrabatt nicht belastet wird. Er muss seine eigene Kfz-Versicherung nicht ins Spiel bringen, baut der Mieter eine Karambolage.
Haftung bei Unfall
Grundsätzlich gelten beim Carsharing die gleichen Haftungsregelungen wie sonst auch, was das Verschulden an einem Unfall angeht. Bei der Klärung der Haftungsfrage kommt es zunächst nicht darauf an, wem das Fahrzeug gehört, das die Vorfahrt missachtet hat oder an der Ampel aufgefahren ist. Sind Sie mit einem Fahrzeug aus einem Carsharing in einen unverschuldeten Unfall verwickelt, haftet wie sonst auch der Unfallgegner. Ansprüche können gegen dessen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden. Die Schadensersatzansprüche stehen dann natürlich dem Eigentümer zu. Wurden Sie verletzt, können Sie eigene Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen.
Selbst verschuldeter Unfall
Schwieriger wird die Situation, wenn der Fahrer des gemieteten Autos zumindest eine Mitschuld trägt. Professionelle Carsharing-Anbieter unterhalten in der Regel die notwendigen Kfz-Haftpflicht-, Vollkasko- und Teilkaskoversicherungen. Diese treten im Falle einer Teilschuld oder beim vollständigen Verschulden des Fahrers ein. Meist vereinbaren die Carsharing-Unternehmen mit dem Kunden dann die Übernahme einer Selbstbeteiligung, die fast immer Bestandteil der Versicherungsverträge ist. Daher sollten Sie sich bei Ihrem Carsharing-Unternehmen über die Höhe einer möglichen Selbstbeteiligung informieren. Diese Information finden Sie häufig auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Carsharing und Corona
Die Corona-Pandemie steht einem Carsharing grundsätzlich nicht im Wege. Natürlich müssen Sie während der Nutzung die bestehenden Regeln einhalten, wie etwa eine mögliche Maskenpflicht für Beifahrer und die Kontaktbeschränkungen. Nutzen Sie selbst ein kommerzielles Carsharing, können Sie sich auf der Internetseite des Anbieters über dessen Hygienemaßnahmen informieren. Außerdem können Sie selbst einige Vorbeugungen treffen. Ihren Müll sollten Sie auch unabhängig von Corona stets aus dem geteilten Auto mitnehmen. Desinfizieren Sie Ihre Hände vor dem Einsteigen, und wenn es das Wetter zulässt, sollten Sie regelmäßig die Fenster öffnen und durchlüften.