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Winterreifenpflicht im Ausland oder nicht?

Unbedingt prüfen

Haben Sie schon einen Termin zum Wechseln der Reifen gemacht? Bevor es in den Winterurlaub geht, könnte das nämlich nötig werden.

Winterreifenpflicht im Ausland oder nicht?

Rechtsfrage des Tages:

Im Oktober ist üblicherweise die Zeit, das Auto mit Winterreifen auszustatten. Wollen Sie demnächst ins Ausland fahren, sollten Sie die dort geltenden Regelungen kennen.

Antwort:

In Deutschland gibt es keine starre Winterreifenpflicht. Es gibt also kein festes Datum, ab wann Sie nur noch auf der speziellen Bereifung unterwegs sein dürfen. Allerdings müssen Sie bei Eis, Schnee und Glätte Ihr Auto stehen lassen, wenn es noch auf Sommerreifen fährt. Bei unseren Nachbarn im EU-Ausland gelten teilweise andere Bestimmungen. Vor einem Herbst- oder Winterurlaub sollten Sie sich schlaumachen.

Österreich

Ähnlich ist die Situation im benachbarten Alpenland. Auch dort gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Straßenverhältnissen muss Ihr Auto aber über Winterreifen oder Ganzjahresreifen mit der Bezeichnung „M+S“ verfügen. Alternativ können Sie auch Schneeketten auf der Antriebsachse aufziehen. Dafür muss die Straße aber nahezu durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt sein. Das Besondere in Österreich: Diese situative Winterreifenpflicht gilt im Zeitraum vom 1. November bis zum 15. April.

Italien

Komplizierter wird es in Italien. Dort sind Sie häufig verpflichtet, Winterreifen zu benutzen. Die einzelnen Regelungen weichen aber in den unterschiedlichen Provinzen teilweise voneinander ab. So gibt es lokale Verordnungen, die Zeitraum, Strecken und eine generelle oder situative Verpflichtung festlegen können. Beispielsweise dürfen Sie vom 15. November bis zum 15. April auf der Brennerautobahn bis Affi und im Stadtgebiet Bozen nur auf Winterreifen unterwegs sein. Auf manchen Straßen werden durch entsprechende Schilder zudem Schneeketten vorgeschrieben. Vor einer Reise nach Italien müssen Sie sich also detailliert über die Bestimmungen unterwegs und im Zielgebiet informieren.

Schweiz

Die Schweizer kennen keine allgemeine Winterreifenpflicht. Hier muss jeder Autofahrer nach eigener Verantwortung entscheiden. Allerdings droht ein Bußgeld, wenn Sie aufgrund ungeeigneter Bereifung für eine Verkehrsbehinderung sorgen. Und kommt es bei Eis und Schnee mit Sommerreifen zu einem Unfall, tragen Sie eine erhebliche Mitschuld.

Tschechien und Slowenien

In beiden Ländern gilt eine Winterreifenpflicht. In Tschechien müssen Sie vom 1. November bis zum 31. März bei Schnee, Eis und Matsch sowie Temperaturen unter vier Grad Celsius Winterreifen oder M-und-S-Reifen aufgezogen haben. In Slowenien gilt diese Pflicht bei winterlichen Straßen zwischen dem 15. November und dem 15. März.

Frankreich

In Frankreich kennzeichnen Schilder, wenn bei winterlichen Wetterverhältnissen Winterreifen oder sogar Schneeketten vorgeschrieben sind. Die Anordnung kann auch kurzfristig erfolgen. Fahren Sie nicht ohnehin auf Winterreifen, müssen Sie die Witterungsbedingungen besonders gut beobachten.

Dänemark, Belgien, Niederlande und Polen

In diesen Ländern erwartet Sie keine generelle Winterreifenpflicht. Sind die Straßen durchgängig oder nahezu durchgängig mit Schnee oder Eis überzogen, dürfen Sie Schneeketten benutzen.

Winterreifen sind sinnvoll

Halten Sie sich an die deutsche Regel „O bis O“ und haben vielleicht schon einen Termin zum Reifenwechsel vereinbart, brauchen Sie sich meist auch im Reiseland keine Gedanken zu machen. Geht Ihre Fahrt beispielsweise nach Frankreich oder Italien, sollten Sie sich je nach Region zur Sicherheit auch Schneeketten in den Kofferraum legen.

 

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