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Kinder auf dem Fahrrad

Sicher unterwegs

Gehweg, Straße oder Schutzstreifen: Wo Ihr Kind mit dem Rad fahren darf, hängt vom Alter Ihres Nachwuchses ab und ist klar geregelt.

Ein Junge auf dem Fahrrad mit Beiwagen, in dem ein Hund sitzt, fährt neben einem anderen Jungen her.

Rechtsfrage des Tages:

Die meisten Kinder lieben es, Fahrrad zu fahren. Damit sie im Straßenverkehr sicher unterwegs sind, sollten Eltern die wichtigsten Regeln kennen und mit ihrem Nachwuchs üben. Was sollten Sie besonders beachten?

Antwort:

Nicht nur die Eltern sind stolz, wenn die Jüngsten das erste mal ohne Stützräder und ohne umzufallen über den Hof radeln. Schon bald werden sie die ersten Wege mit dem Fahrrad unternehmen wollen. Daher sollten Sie wissen, bis wann Kinder auf dem Gehweg fahren dürfen und was Sie bei der Sicherheit Ihres Nachwuchses noch beachten müssen.

Zuerst auf dem Fußweg

Kinder bis zu einem gewissen Alter sind in der Regel nicht in der Lage, die Gefahren des Straßenverkehrs richtig einzuschätzen. Daher sieht das Gesetz vor, dass Kinder bis zur Vollendung des achten Lebensjahres grundsätzlich mit dem Fahrrad den Fußweg benutzen müssen. Sie haben weder auf der Straße noch auf Fahrradschutzstreifen etwas zu suchen. Dies bedeutet, dass das Kind selbst dann auf dem Fußwegbereich fahren muss, wenn daneben ein Radfahrstreifen verläuft. Nur einen baulich von der Straße abgegrenzten Fahrradweg dürfen auch die kleinsten Radfahrer benutzen. Und: Erwachsene oder Jugendliche ab 16 Jahren dürfen die kleinsten Radler auf dem Gehweg begleiten. Sind Sie mit der Familie unterwegs, darf nur eine Begleitperson dabei sein. Die anderen Erwachsenen oder älteren Kinder müssen den Radweg, Fahrradschutzstreifen oder die Fahrbahn nutzen. Auf baulich von der Fahrbahn abgetrennten Radwegen dürfen hingegen beide Elternteile ihr Kind begleiten.

Freie Wahl

Zwischen acht und zehn Jahren dürfen Kinder es sich aussuchen, ob sie auf der Straße beziehungsweise dem Radweg, Fahrradstreifen oder dem Bürgersteig fahren wollen. Ist der kleine Radler zehn Jahre alt, darf er den Fußweg nicht mehr befahren. Für Kinder ab zehn Jahren gelten die gleichen Regeln im Fahrradverkehr wie für Erwachsene. Die Vorschrift finden Sie in § 2 Absatz 5 Straßenverkehrsordnung (StVO).

Absteigen bitte!

Was viele nicht wissen: Nutzen Kinder und gegebenenfalls eine Begleitperson den Bürgersteig, müssen sie vor dem Überqueren einer Straße absteigen und das Fahrrad über die Straße schieben. Das hat einen guten Grund: Kinder und Begleiter dürfen die Gehwegseite frei wählen. Sie dürfen also quasi auch entgegen der Fahrtrichtung auf dem Fußweg fahren. Daher können sie für andere Verkehrsteilnehmer auf der Straße aus einer unerwarteten Richtung kommen. Absteigen müssen übrigens alle Fahrradfahrer, wenn sie einen Zebrastreifen überqueren wollen. Der Vorrang gilt dort für Fußgänger, schließlich heißt der Zebrastreifen im Amtsdeutsch auch Fußgängerüberweg.

Rücksicht auf Fußgänger

Fahren Ihre Kinder nun auf dem Fußweg, müssen sie natürlich auf Fußgänger besonders achtgeben. Im Zweifel müssen sie sogar absteigen, wenn dies notwendig ist. Kommt dem Kind auf einem schmalen Fußweg beispielsweise ein Spaziergänger mit Kinderwagen entgegen, darf sich das Kind nicht einfach samt Fahrrad vorbeizwängen. 

Sicherheit geht vor

Bei diesen Regelungen geht es hauptsächlich um die Sicherheit der Kinder. Daher gibt es natürlich Ausnahmen von der Verpflichtung, auf dem Bürgersteig zu fahren. Ist dessen Benutzung nämlich nicht zumutbar, etwa weil der Gehweg stark verschmutzt, schadhaft oder mit einer Schneedecke überzogen ist, darf das Kind auch auf die Fahrbahn ausweichen. Als Eltern sollten Sie dies je nach Alter des Kindes natürlich nur zulassen, wenn Ihr Kind schon sicher mit dem Fahrrad umgehen kann und auch im Straßenverkehr trainiert ist. Andernfalls sollte es seinen Drahtesel lieber schieben.

Helmpflicht für Kinder?

Bisher gibt es in Deutschland eine Helmpflicht auf dem Fahrrad weder für Erwachsene noch für Kinder. Dennoch sollten Sie Ihr Kind grundsätzlich nicht ohne Helm auf zwei Rädern starten lassen. Achten Sie auch darauf, dass das Fahrrad verkehrssicher und insbesondere mit den notwendigen Reflektoren und Leuchten ausgestattet ist. Besonderen Schutz bieten zudem helle Kleidungsstücke oder reflektierende Warnwesten, da andere Verkehrsteilnehmer die kleinen Radler schneller und besser sehen können.

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