Kann der Geschädigte den Anspruch auf Schadenersatz belegen, steht die "Haftung dem Grunde nach" fest. Das bedeutet, es gibt eine Anspruchsgrundlage, deren Voraussetzungen erfüllt sind. Da alle Voraussetzungen vorliegen, ist klar, dass er einen Anspruch auf Schadenersatz hat. Noch nicht klar ist, wie hoch der Schadenersatz sein wird.
Was bedeutet "Haftung dem Grunde nach"?
Die Versicherung hat die Haftung dem Grunde nach bestätigt. Wie geht es nun weiter?
Um Schadenersatz zu bekommen, muss nun der Schaden beziffert werden. Das geschieht üblicherweise durch die Vorlage eines Kostenvoranschlags, eines Schadengutachtens oder der Reparaturrechnung. Wird Schmerzensgeld gefordert, müssen ärztliche Atteste vorgelegt werden.
Stand: 01.01.2025
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