Rechtsfrage des Tages:
Im Straßenverkehr begegnen Ihnen zwei verschiedene Arten von grünen Pfeilen. Für diese gelten unterschiedliche Regeln. Welche gelten für grüne Ampelpfeile und welche für den Grünpfeil?
Antwort:
Um den Verkehrsfluss an Kreuzungen optimal zu regeln, finden Sie dort häufig Ampelanlagen. Diese zeigen nicht immer nur grün, rot und gelb. Manchmal finden Sie auch leuchtende Pfeile oder Schilder mit einem grünen Pfeil. Den Unterschied sollten Sie als Verkehrsteilnehmer kennen.
Leuchtender Abbiegepfeil
Gerade an größeren Kreuzungen finden Sie häufig ein separates Lichtzeichen für Links- oder Rechtsabbieger. Diese Ampeln zeigen einen grünen Abbiegepfeil, der meist anders geschaltet ist als der Rest der Ampelanlage. Beim grünen Abbiegepfeil gelten dieselben Regeln wie bei einem Lichtzeichen ohne Pfeil. Bei Grün dürfen Sie fahren. Erlischt der Pfeil, müssen Sie warten. Ein gelbes Lichtzeichen finden Sie bei diesen Pfeilen in der Regel nicht.
Fahren trotz roter Ampel: Grünpfeil
Anders sieht es beim sogenannten Grünpfeil aus. Dabei handelt es sich um ein fest installiertes Schild an einer Ampel, auf dem Sie das Piktogramm eines grünen Pfeils sehen. Möchten Sie an solch einer Ampel nach rechts abbiegen, müssen Sie nicht bei rotem Ampellicht warten. Lässt der Verkehr es zu, dürfen Sie auch bei Rot die Haltelinie überfahren und sich in den von links kommenden Verkehr einordnen.
Wie ein Stoppschild
Wichtig ist aber, dass dieses Schild zusätzlich wie ein Stoppschild funktioniert. Das bedeutet, dass Sie an der Haltelinie wirklich anhalten müssen. Rollen Sie auch nur langsam einfach weiter, kann dies wie ein Rotlichtverstoß geahndet werden. Konkret bedeutet dies, dass Sie mindestens drei Sekunden mit Ihrem Fahrzeug stehen müssen. Zeigt die Ampel Grün, dürfen Sie den Pfeil ignorieren und wie sonst auch einfach weiterfahren. Übrigens: Eine Pflicht zum Abbiegen gibt es nicht. Ist Ihnen der Verkehr zu unübersichtlich, können Sie auch einfach auf das grüne Licht der Ampel warten.
Grünpfeil für Radler
Seit ein paar Jahren gibt es auch einen speziellen Grünpfeil nur für Fahrradfahrer. Bei diesem Verkehrszeichen dürfen Radler trotz roter Ampel nach rechts abbiegen. Dabei müssen sie aber auch an der Haltelinie anhalten und zum Stehen kommen, um den Verkehr auf der Kreuzung zu beobachten. Autofahrer dürfen diesen Pfeil nicht nutzen. Umgekehrt dürfen Fahrradfahrer aber den Grünpfeil für Kraftfahrzeuge nutzen, wenn sie auf dem Fahrradstreifen oder begleitenden Radweg unterwegs sind. Für alle Verkehrsteilnehmer ist wichtig: Beobachten Sie genau die anderen Verkehrsteilnehmer. Ist der Verkehr zu dicht, sollten Sie lieber die nächste Grünphase der Ampel abwarten.
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