
Rechtsfrage des Tages:
Im Straßenverkehr begegnen Ihnen zwei unterschiedliche Arten von grünen Pfeilen. Für diese gelten unterschiedliche Regeln. Welche gelten für grüne Ampelpfeile und welche für den Grünpfeil?
Antwort:
Gerade an größeren Kreuzungen finden Sie häufig ein separates Lichtzeichen für Links- und Rechtsabbieger. Diese Ampeln zeigen einen grünen Abbiegepfeil, der meist anders geschalten ist, als der Rest der Ampelanlage. Beim grünen Abbiegepfeil gelten dieselben Regeln wie bei einem Lichtzeichen ohne Pfeil. Bei Grün dürfen Sie fahren. Erlischt der Pfeil, müssen Sie warten.
Anders sieht es beim sogenannten Grünpfeil aus. Dabei handelt es sich um ein fest installiertes Schild an einer Ampel, auf dem Sie das Piktogramm eines grünen Pfeils sehen. Möchten Sie an solch einer Ampel nach rechts abbiegen, müssen Sie nicht bei rotem Ampellicht warten. Lässt der Verkehr es zu, dürfen Sie auch bei Rot die Haltelinie überfahren und sich in den von links kommenden Verkehr einordnen.
Wichtig ist aber, dass dieses Schild zusätzlich wie ein Stopp-Schild funktioniert. Das bedeutet, dass Sie an der Haltelinie wirklich anhalten müssen. Rollen Sie auch nur langsam einfach weiter, kann dies wie ein Rotlichtverstoß geahndet werden. Zeigt die Ampel Grün, dürfen Sie den Pfeil ignorieren und wie sonst auch einfach weiterfahren. Im kommenden Jahr soll sich übrigens ein weiterer Grünpfeil hinzugesellen. Geplant ist nämlich ein Grünpfeil ausschließlich für Fahrradfahrer.