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Fahrraddiebstahl: was tun und wie vorbeugen?

Fahrrad gestohlen

Hier erfahren Sie, was bei einem Fahrraddiebstahl zu tun ist und wie eine Fahrrad-Diebstahl-Versicherung vor finanziellen Einbußen schützt.

Jemand sichert sein Fahrrad mit einem Schloss.

Ein Fahrraddiebstahl kann schnell zu finanziellen Einbußen führen, weshalb es wichtig ist, gut vorbereitet zu sein. In diesem Zusammenhang bietet eine Hausratversicherung, idealerweise mit einem zusätzlichen Fahrraddiebstahlschutz, oder eine spezielle Fahrrad-Diebstahl-Versicherung den notwendigen Schutz vor solchen finanziellen Schäden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach einem Fahrraddiebstahl sollten Sie so schnell wie möglich bei der Polizei Anzeige erstatten und den Fahrraddiebstahl bei der Versicherung melden.
  • Vor den finanziellen Schäden bei einem Fahrraddiebstahl schützt die Hausratversicherung bzw. eine spezielle Fahrraddiebstahlversicherung.
  • Investieren Sie in ein hochwertiges und sicheres Fahrradschloss, um sich gegen Diebstahl zu schützen.
  • Lassen Sie Ihr Rad am besten zusätzlich kodieren und registrieren. Auch GPS-Tracker können Ihnen helfen, das Rad wiederzufinden.

Diese Themen finden Sie hier

Wie schütze ich mein Fahrrad vor Diebstahl?

2024 wurden laut Gesamtverband der Versicherer bundesweit ca. 135.000 versicherte Fahrräder gestohlen. Da viele Fahrraddiebstähle nicht gemeldet werden, liegt die Dunkelziffer deutlich höher. Im Durchschnitt entstand bei einem Diebstahl ein Schaden von 1.190 €. Das ist ein neuer Rekord: Fahrräder werden immer hochwertiger und zunehmend werden teure E-Bikes gestohlen.

Umso wichtiger ist es für Sie, Ihr Fahrrad zu schützen und für den Fall, dass es doch gestohlen wird, den finanziellen Schaden zu minimieren. Lesen Sie hier, wie Sie Fahrraddiebstählen vorbeugen können und was sie bei der Versicherung Ihres Fahrrads beachten sollten.

Was tun bei Fahrraddiebsstahl?

Sie wollen von der Arbeit oder nach einem netten Abend mit Freunden nach Hause radeln und stellen fest: Ihr Fahrrad wurde geklaut. Was tun? Wichtig ist, dass Sie schnell reagieren.

Fahrraddiebstahl der Polizei melden

Melden Sie Ihr Fahrrad oder Ihr teures E-Bike möglichst schnell bei der Polizei als gestohlen. Viele entwendete Räder werden irgendwann sichergestellt – aber auch wenn das nicht gelingen sollte, zahlt Ihre Versicherung nur, wenn Sie bei der Polizei Anzeige erstattet haben. Mehr Informationen rund um die rechtlichen Aspekte einer Strafanzeige finden Sie bei uns im Rechtsportal.

Falls an der Diebstahlstelle noch Spuren des Fahrrads vorhanden sind, z. B. das Fahrradgestell oder das Fahrradschloss, rufen Sie den Polizeinotruf 110 an. Klären Sie telefonisch, ob die Anzeige am Ort des Diebstahls oder auf der Wache erfolgen soll. Gegebenenfalls kann die Polizei so wertvolle Hinweise zum Tathergang sicherstellen.

Welche Unterlagen brauche ich für die Diebstahlanzeige?

Wenn Sie den Diebstahl eines Fahrrads oder E-Bikes anzeigen, halten Sie am besten einige Dokumente bereit. Bringen Sie folgende Unterlagen mit auf die Wache oder legen Sie sie für die Online-Anzeige bereit:

  • Personalausweis
  • Rechnung für das Fahrrad als Eigentumsnachweis
  • Fahrradpass
  • Rahmennummer des Fahrrads
  • Foto des Fahrrads

Außerdem wird die Polizei Fragen stellen zum Ort des Diebstahls, zum Fahrrad bzw. E-Bike (Farbe, Marke, Modell, Art, bauliche Merkmale), zum Schloss und zur Versicherung, wenn Sie eine haben. Bereiten Sie sich darauf vor, damit Sie bei der Anzeige keine wichtigen Details vergessen. Je mehr Informationen Sie geben können, desto größer ist die Chance, dass Ihr Rad wiedergefunden wird. Die Polizei stellt oft gestohlene Fahrräder sicher, die sie mangels eindeutiger Identifizierung keiner Anzeige und damit keinem Besitzer zuordnen kann.

Fahrraddiebstahl der Versicherung melden

Ihr Fahrrad oder E-Bike ist versichert? Dann informieren Sie die Versicherung, nachdem Sie den Diebstahl angezeigt haben. Infrage kommen die Hausratversicherung, idealerweise mit einem zusätzlichen Fahrraddiebstahlschutz, oder eine spezielle Fahrradversicherung wie die E-Bike-Versicherung.

Achtung

Nur wenn Sie bei der Polizei Anzeige erstattet haben, kommt die Versicherung für den Schaden auf.

Welche Nachweise muss ich bei meiner Versicherung einreichen?

Welche Unterlagen Sie bei der Schadensmeldung einreichen müssen, kann von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein. Folgende Dokumente oder Informationen sind oft hilfreich:

Checkliste

  • Nachweis der Polizei, dass Sie den Fahrraddiebstahl angezeigt haben, oder das Aktenzeichen der Anzeige
  • Kaufbeleg für das Fahrrad
  • Rahmennummer des Fahrrads
  • Fahrradpass
  • Belege zur Sicherung des Fahrrads, z.B. Kaufbeleg für das Fahrradschloss. Aus dem Beleg sollte die Art des Schlosses zu ersehen sein; Versicherungen stellen in der Regel bestimmte Anforderungen an die Qualität des Fahrradschlosses.

Fahrrad geklaut: gibt es eine Mitschuld?

Vor einer Auszahlung prüft die Versicherung, ob Sie eine Mitschuld am Fahrraddiebstahl tragen. Das kann der Fall sein, wenn Sie Ihr Fahrrad unabgeschlossen oder nur mit einem leicht zu knackenden Schloss gesichert abgestellt haben. In dem Fall kann Ihnen Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Heben Sie daher den Kaufbeleg für Ihr solides Fahrradschloss auf. Und haben die Diebe das geknackte Schloss liegen gelassen, nehmen Sie es unbedingt mit. Machen Sie auch ein Foto, wie das aufgeschnittene Schloss z. B. hinter der Straßenlaterne liegt. Damit können Sie wenn nötig nachweisen, dass Sie alles Ihnen Mögliche zur Sicherung getan haben.

Welche Versicherung ist bei Fahrraddiebstahl zuständig?

Zur Absicherung gegen einen Schaden durch Fahrraddiebstahl kommen zwei Versicherungen in Frage: die Hausratversicherung oder eine spezielle Fahrradversicherung.

Gut zu wissen

Zahlt die Haftpflichtversicherung bei Fahrraddiebstahl?

Die Haftpflichtversicherung zahlt in der Regel nicht, da sie nur Schäden abdeckt, die Sie anderen Personen gegenüber verursacht haben. Nur wenn Ihnen ein geliehenes Fahrrad gestohlen wurde, tritt unter Umständen die Haftpflichtversicherung ein, weil hier – eventuell durch Ihre Fahrlässigkeit – ein Dritter zu Schaden gekommen ist: der eigentliche Eigentümer des Rads. Das hängt aber von den Konditionen des Vertrags ab.

Wann erstattet die Hausratversicherung den Schaden?

Bei einer Hausratversicherung sichert der Versicherte seinen gesamten Hausrat ab, auch gegen Einbruchdiebstahl. Dazu zählen Einrichtungs-, Wert-, Verbrauchs- und Gebrauchsgegenstände – also auch Fahrräder. Bei der Hausratversicherung gibt es aber Einschränkungen beim Versicherungsschutz. Entscheidend ist, wo sich das Fahrrad beim Eintreten des Versicherungsfalls befand und wie es abgesichert war.

Um alle Voraussetzungen zu erfüllen, sollten Sie Ihr Fahrrad in einem ausschließlich von Ihnen privat genutzten, abgeschlossenen Raum abstellen. In verschlossenen, aber öffentlich zugänglichen Räumen, müssen Sie es zusätzlich mit einem Schloss absichern. Nur dann gilt das Delikt als Einbruchdiebstahl in der Hausratversicherung.

Wenn das Fahrrad oder E-Bike außerhalb des Gebäudes abgestellt, mit einem Schloss gesichert und gestohlen wurde, gilt dies als einfacher Diebstahl. Hier greift die Hausratversicherung nur, wenn ein zusätzlicher Schutz für Fahrraddiebstahl vorhanden ist.

Gut zu wissen

Ist Fahrraddiebstahl aus Garage oder Keller automatisch mitversichert?

Das hängt von den Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags ab. Achten Sie beim Abschluss einer Hausratversicherung darauf, dass der Versicherungsschutz sowohl Ihre Wohnung als auch Kellerräume bzw. die Garage einschließt.

Fahrraddiebstahlschutz oder E-Bike-Versicherung?

Viele Versicherer bieten zusätzlich einen Fahrraddiebstahlschutz in der Hausratversicherung oder auch eine E-Bike-Versicherung an. Letztere wird häufig auch einfach Fahrradversicherung oder Fahrradvollkaskoversicherung genannt und kann verschiedene Leistungen enthalten. Je nach Umfang greift sie nicht nur beim Diebstahl des Fahrrads, E-Bikes oder Pedelecs, sondern auch bei Vandalismus oder Schäden am Rad – und zwar nicht nur bei äußeren: Beim E-Bike können Sie auch die Elektronik oder Akkus mit absichern. Bei manchen Versicherern ist auch ein Schutzbrief enthalten, der schnelle Pannenhilfe zusichert.

Nicht nur für E-Bikes, sondern auch für Lastenräder gibt es Spezialversicherungen. Sie sichern gezielt die höheren Wiederbeschaffungskosten dieser Fahrradtypen ab.

Hausratversicherung oder Fahrradversicherung? Vor- und Nachteile

Hausratversicherung:

Fahrradvollkaskoversicherung – E-Bike-Versicherung:

Wichtige Kriterien bei der Wahl des Fahrradschutzes im Überblick

Checkliste

  • Welche Standorte sind abgesichert? Haus, Nebengebäude, Grundstück, Straße, Ausland?
  • Gibt es zeitliche Einschränkungen?
  • Welche Schadensfälle sind neben Diebstahl abgesichert? Vandalismus, Unfall, Beschädigung durch Diebstahlversuch?
  • Ist das Fahrradgepäck mitversichert?
  • Wie hoch ist die Versicherungssumme? Wird der Neupreis des Rads ersetzt oder gibt es eine Höchstentschädigungsgrenze?
  • Welche Sorgfaltspflichten werden dem Fahrradbesitzer auferlegt? Muss z. B. ein bestimmter Schlosstyp verwendet werden? Muss das Rad über Nacht ins Haus geholt werden? Muss das Rad registriert werden? Darf ich mein Rad verleihen?

Tipp

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Sonderfall: Wie ist ein Jobrad versichert?

Viele Arbeitgeber stellen ihren Mitarbeitern mittlerweile Diensträder oder Jobräder zur Verfügung. Auch wenn es Ihr Dienstfahrrad war, das gestohlen wurde, müssen Sie den Diebstahl der Polizei melden, am besten mit Angabe der Rahmennummer. Informieren Sie anschließend Ihren Arbeitgeber, da der Diebstahl für ihn einen Versicherungsfall darstellt. Viele Arbeitgeber nutzen Leasing-Angebote von spezialisierten Jobrad-Anbietern, die zur Verwaltung Onlineportale zur Verfügung stellen. In dem Fall können Sie bzw. Ihr Arbeitgeber die Meldung über ein solches Portal vornehmen.

Sonderfall: Fahrrad auf dem Gelände der Schule gestohlen

Kommt in der Schule der teure Taschenrechner abhanden oder die lederne Schultasche wird geklaut, muss die Schule Ersatz leisten. Bei Fahrrädern ist das meist nicht so. Denn diese gehören nicht zu den Gegenständen, die Schüler im Unterricht benötigen. Anders liegt der Fall, wenn das Kind für die Fahrradprüfung mit dem Rad zur Schule kommen muss. Bei einem Fahrraddiebstahl auf dem Schulgelände sollten Sie trotzdem immer die Schulleitung informieren. Viele Schulen ersetzen aus Kulanz zumindest den Zeitwert des Rades, wenn es trotz ausreichender Sicherung aus dem Fahrradständer verschwunden ist. Manche Schulen unterhalten auch entsprechende Versicherungen.

Fahrraddiebstahl gemeldet: Wie geht es jetzt weiter?

Wenn Sie den Diebstahl der Polizei und Ihrer Versicherung gemeldet haben, haben Sie erst einmal alles Notwendige getan und müssen die weitere Bearbeitung des Falls durch Polizei und Ihre Versicherung abwarten. Geld von der Versicherung bekommen Sie frühestens drei Wochen nach Ihrer Anzeige bei der Polizei, weil die Versicherer zunächst abwarten, ob das Fahrrad beim Fundbüro abgegeben wurde.

Nachdem Sie Anzeige gegen Unbekannt erstattet haben, bearbeitet die Polizei den Straftatbestand und leitet in der Regel eine Fahndung ein. Ein Sachbearbeiter kümmert sich um Ihren Fall und meldet sich gegebenenfalls mit Fragen bei Ihnen als Geschädigtem. Dann übergibt er den Fall der Staatsanwaltschaft. Wenn Sie online Anzeige erstattet haben, können Sie den Bearbeitungsstand verfolgen. Über den Ausgang des Verfahrens informiert Sie schließlich die Staatsanwaltschaft.

Sie können aber auch selbst aktiv werden. Im Internet gibt es Seiten (z. B. radklau.org), auf denen Sie Ihr Fahrrad mit genauer Beschreibung als gestohlen melden können. Wenn Ihr Fahrrad recht auffällig ist, stößt ein Nutzer der Community vielleicht aus Zufall darauf, etwa wenn es ihm zu einem verdächtig günstigen Preis zum Kauf angeboten wird. Sie können sich auch auf Flohmärkten in der Nähe oder auf Kleinanzeigenportalen umsehen – vielleicht versucht ein nicht allzu professioneller Dieb hier, seine Beute zu Geld zu machen. Und schließlich: Gelegenheitsdiebe lassen das Rad oft einfach irgendwo stehen; dann wandert es möglicherweise irgendwann ins Fundbüro.

Gut zu wissen

Gestohlenes Rad entdeckt – was tun?

Wenn Sie das Fahrrad tatsächlich beim Dieb ausgemacht haben, konfrontieren Sie ihn nicht auf eigene Faust. Schalten Sie die Polizei ein – Sie haben konkrete Beweise.

Rahmennummer und Codierung: Ein gestohlenes Fahrrad erkennen

Es gibt ein Merkmal, anhand dessen sich jedes Fahrrad eindeutig identifizieren lässt: die Rahmennummer (auch Seriennummer genannt). Das ist eine mindestens sechsstellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben, die am häufigsten auf der Unterseite des Tretlagers eingeprägt ist. Sie kann aber auch an anderen Stellen zu finden sein und ist typischerweise in den Stahl eingeschlagen. Achtung: nicht mit Artikel- oder Bestellnummern des Fahrradmodells oder einzelner Teile verwechseln – die sind manchmal auch irgendwo auf dem Rad zu lesen.

Die Rahmennummer sollten Sie nach dem Fahrradkauf immer notieren, damit Ihr Rad im Falle eines Falles leicht identifiziert werden kann.

Eine Alternative zur Identifizierung ist die Fahrradcodierung und -registrierung. Das Rad wird mit Informationen zum Besitzer in eine Datenbank eingetragen und erhält eine Registriernummer, die in den Rahmen eingraviert oder mit Sicherheitsfolie deutlich sichtbar auf dem Rad angebracht wird. Diese Codierung gibt es z. B. beim ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club). Bei spezialisierten Anbietern wie bikefinder.de können Sie Ihr Rad sogar mit einem Mikrochip codieren lassen.

Codierung und Registrierung haben gegenüber der bloßen Rahmennummer zwei Vorteile: Zum einen lässt sich über die Datenbank ganz leicht der Besitzer ermitteln; zum anderen lassen Diebe die so gekennzeichneten Fahrräder oft lieber stehen, da sie schlechter zu verkaufen sind.

Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrrad kaufen möchten, können Sie bei der Polizei nachfragen, ob ein Rad mit dieser Rahmennummer, dieser Fahrradcodierung oder dieser Registriernummer als gestohlen gemeldet ist. Auch auf den schon genannten spezialisierten Radsuchseiten im Internet kann man in der Datenbank für gestohlene Räder die Rahmennummer überprüfen.

Mein Fahrrad ist wieder aufgetaucht – was nun?

Die Polizei konnte Ihr Fahrrad sicherstellen? Ihre eigenen Nachforschungen waren erfolgreich? Wenn Ihr Fahrrad tatsächlich wieder auftaucht, sind Sie verpflichtet, unverzüglich Ihre Versicherung zu informieren. Hat diese schon gezahlt, haben Sie nun die Wahl: Entweder Sie überweisen das Geld zurück oder Sie überlassen der Versicherung das aufgetauchte Rad zur Versteigerung. Die zweite Möglichkeit bietet sich z. B. dann an, wenn Sie von dem ausgezahlten Geld schon ein neues Rad gekauft haben.

Fahrraddiebstahl: So beugen Sie vor

Am besten sichern Sie Ihr Fahrrad so, dass es gar nicht erst zum Diebstahl kommt. Das wichtigste Hilfsmittel beim Diebstahlschutz ist ein sicheres Fahrradschloss. Aber auch die richtige Art und Weise des Anschließens kann die Gefahr eines Fahrraddiebstahls minimieren. Denn: Je länger ein Dieb für das Knacken eines Schlosses benötigt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass er aufgibt. GPS-Geräte sind eine gute Ergänzung, um Diebe zu überführen und das Fahrrad wiederzubekommen.

Welches Fahrradschloss ist am sichersten?

Fahrradschlösser werden mit verschiedenen Sicherheitsstufen ausgezeichnet. Dabei hat jeder Hersteller sein eigenes System. Grundsätzlich gilt: Je höher die Stufe, desto sicherer ist das Schloss.

Zudem gibt es verschiedene Typen von Schlössern. Die Haupttypen sind Kabel-, Rahmen-, Falt-, Ketten- und Bügelschlösser. Das Bügelschloss gilt als sicherste Schlossvariante auf dem Markt. Es wird meistens aus gehärteten Stahllegierungen hergestellt und mit einem robusten Schließzylinder ausgestattet. Es ist nahezu unmöglich, ein solches Schloss mit herkömmlichen Mitteln aufzubrechen.

Empfehlenswert sind auch sogenannte Tex-Lock-Schlösser. Diese sind im Gegensatz zum starren Bügelschloss flexibel. So können Sie das Fahrrad an Laternenpfählen oder Fahrradständern anketten, an denen ein Bügelschloss nicht richtig passt. Den Kern des Tex-Locks bildet eine Kette aus gehärtetem Metall, die mit Textilfasern überzogen ist. Es ist hitzebeständig und lässt sich kaum mit Bolzenschneider oder Säge zerstören. Der Textilmantel des Tex-Lock-Schlosses schont darüber hinaus den empfindlichen Rahmen Ihres hochwertigen Fahrrads. So vermeiden Sie Kratzer.

Gut zu wissen

Lohnt sich ein teures Fahrradschloss?

Sparen Sie nicht beim Kauf eines Fahrradschlosses. Gute Schlösser kosten zwar viel Geld. Wird Ihr Fahrrad jedoch nicht ausreichend gesichert und dann gestohlen, müssen Sie noch viel tiefer in die Tasche greifen.

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Wie schließe ich mein Fahrrad richtig ab?

Ein gutes Schloss allein verhindert keinen Diebstahl. Für die größtmögliche Sicherheit sollten Sie Ihr Fahrrad an einem geeigneten Ort auf korrekte Art und Weise abschließen. Die folgenden Hinweise gelten sowohl für klassische Fahrräder als auch für E-Bikes.

Checkliste

  • Fahrrad an ein festes Objekt anschließen
    Schließen Sie das Fahrrad an ein Objekt an, das fest mit dem Boden verbunden und somit unbeweglich ist. Beispiele sind etwa Laternenpfähle oder Abweisbügel. Achten Sie darauf, dass das Abstellen dort auch erlaubt ist. Ideal sind ausgewiesene Fahrradparkplätze in Form von Lehnbügeln oder Rahmenhaltern.
  • Erst Rahmen sichern, dann Räder
    Schließen Sie zuerst den wertvollsten Teil ihres Fahrrads fest – den Rahmen. Wenn Ihr Schloss es von der Größe und Flexibilität her zulässt oder Sie weitere Schlösser zur Verfügung haben, sichern Sie zusätzlich erst das Hinterrad und zuletzt das Vorderrad.
  • Aufwand für Diebe erhöhen
    Je mehr Arbeit ein Dieb mit der Demontage Ihres Fahrrads hat, umso höher die Wahrscheinlichkeit, dass er auf frischer Tat ertappt wird – oder sich von vornherein gegen das Verbrechen entscheidet. Schließen Sie das Rad eng an, um möglichst wenig Arbeitsfläche für Werkzeuge zu bieten. Lassen Sie das Schlüsselloch Ihres Schlosses nach unten zeigen, um das Aufbohren zu erschweren. Benutzen Sie mehr als nur ein Schloss – und sollten Sie in einer Gruppe unterwegs sein, schließen Sie mehrere Fahrräder mit verschiedenen Schlössern aneinander fest.
  • E-Bikes: Akku sichern
    Bei E-Bikes ist es sinnvoll, den Akku zusätzlich zu sichern. Denn er ist neben dem Motor ein besonders wertvolles Teil. Ist der Akku fest im Rahmen verbaut, ist er durch korrektes Abschließen des Rads so gut wie möglich mitgesichert. Ist er jedoch gesondert angebracht, nehmen Sie ihn besser mit.

Wo stelle ich mein Fahrrad sicher ab?

Steht Ihr Rad an einer dunklen, leicht zugänglichen Stelle, an der selten Menschen vorbeikommen, haben Diebe leichtes Spiel. Wählen Sie nach Möglichkeit einen sicheren Abstellort.

  • Gut ausgeleuchtete und belebte Straße
    Wenn Sie das Rad nicht in einem geschlossenen Raum abschließen können und städtisch wohnen: Suchen Sie einen Platz zum Festschließen an einer auch nachts gut beleuchteten und von vielen Menschen frequentierten Straße. Wer Ihr Fahrrad hier stehlen möchte, wird dabei sehr wahrscheinlich auffallen.
  • Gesicherte oder überwachte Parkmöglichkeiten
    In vielen Städten gibt es Fahrradboxen oder Fahrradparkhäuser, in denen Sie Ihr Rad sicher einschließen können. Auch auf bewachte Parkplätze werden Diebe sich in der Regel nicht wagen.

Weiterer Schutz: Fahrrad mit GPS-Gerät orten

Mit speziellen GPS-Geräten können Sie die Position Ihres Fahrrads live nachverfolgen. Moderne Tracker sind in der Regel sehr klein und können unauffällig am Fahrrad angebracht werden. Über eine App können Sie Ihr gestohlenes Fahrrad dann ausfindig machen. Diese Vorbeugemaßnahme kann zwar nicht den Diebstahl verhindern – sie erleichtert aber das Aufspüren des Diebesguts.

Einige E-Bikes sind bereits werksseitig mit einem GPS-Tracker versehen. Diese sind größtenteils im Tretlager verbunden und können nur mit einem Spezialwerkzeug entfernt werden. Der Vorteil: Das GPS-Gerät ist unsichtbar eingebaut und für Diebe höchstens erahnbar.

Fazit

Sie können im Vorfeld einiges tun, um die Wahrscheinlichkeit zu verringern, dass Ihr Fahrrad gestohlen wird. Wenn Sie außerdem die Rahmennummer notieren, das Rad registrieren lassen und eine gute Versicherung abschließen, sind Sie auch für den Fall gerüstet, dass findige Diebe alle Hindernisse überwinden. Ganz werden sich Fahrraddiebstähle nie verhindern lassen – Sie können aber dafür sorgen, dass sich der finanzielle Schaden in Grenzen hält.

FAQ – Häufige Fragen zu Fahrraddiebstahl

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Melden Sie den Diebstahl so schnell wie möglich bei der Polizei. Nur wenn Sie Anzeige erstatten, übernimmt Ihre Versicherung den Schaden.

Halten Sie folgende Dokumente und Unterlagen bereit: Personalausweis, Kaufbeleg als Eigentumsnachweis, Fahrradpass, Foto vom Fahrrad, Rahmennummer. Die Polizei fragt außerdem nach Diebstahlort, Fahrradmarke und Fahrradmodell, der Farbe und anderen besonderen Merkmalen, dem verwendeten Schloss und ob eine Versicherung vorhanden ist.

Die Hausratversicherung zahlt, wenn das Fahrrad durch einen Einbruchdiebstahl entwendet wurde. Für einen Diebstahl im öffentlichen Raum ist ein weltweiter Zusatzschutzbaustein gegen Fahrraddiebstahl- oder Vollkaskoschäden in der Hausratversicherung erforderlich.
Auch eine eigenständige Fahrradversicherung oder E-Bike-Versicherung bietet weitreichenden Schutz.

  • Aktenzeichen der Anzeige
  • Kaufbeleg für das Fahrrad
  • Rahmennummer des Fahrrads
  • Falls vorhanden: Fahrradpass
  • Belege zur Sicherung des Fahrrads, z.B. Kaufbeleg über Art des Fahrradschlosses.

Verwenden Sie ein wertiges Fahrradschloss mit hoher Schutzklasse. Schließen Sie Ihr Fahrrad immer an einem festen Objekt an, sichern Sie zuerst den Rahmen und möglichst auch beide Räder. Wählen Sie als Abstellplatz gut beleuchtete, belebte Flächen oder bewachte Fahrradboxen. Bringen Sie einen GPS-Tracker an – bei vielen E-Bikes bereits serienmäßig. Notieren Sie die Rahmennummer und lassen Sie Ihr Rad zusätzlich codieren oder registrieren, z. B. beim ADFC oder bikefinder.de

Stand: 16.09.2025

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