
Rechtsfrage des Tages:
Dass das Smartphone ordentlich für Ablenkung sorgen kann, dürfte jedem klar sein. Daher gibt es klare Vorgaben zur Nutzung im Straßenverkehr. Aber gibt es auch Regelungen, ob man zu Fuß sein Smartphone frei nutzen darf?
Antwort:
Es gehört zum alltäglichen Bild: Fußgänger, die mit gesenktem Haupt über ihrem Smartphone brüten, während sie durch die Fußgängerzone gehen. Vielleicht sind Sie selbst auch schon mal versehentlich mit jemandem zusammengestoßen, weil Sie statt auf den Gehweg auf das Display Ihres mobilen Begleiters geachtet haben. Bisher gibt es keine gesetzlichen Regelungen zu der Frage, ob und wie man sein Mobiltelefon oder Smartphone als Fußgänger nutzen darf. Im Klartext heißt dies: Was nicht verboten ist, ist erlaubt.
Gefährliche Ablenkung
Wer auf dem Handy tippt, Nachrichten liest oder im Telefonbuch blättert, ist gedanklich von der Außenwelt so gut wie abgeschnitten. Zumindest lässt die Aufmerksamkeit für das Ringsherum deutlich nach, weswegen es im Straßenverkehr zu brenzligen Situationen und leider auch immer wieder schweren Unfällen kommen kann. Die Nutzung des Handys im Auto ohne entsprechende Freisprecheinrichtung ist daher schon lange verboten und wird mit einem saftigen Bußgeld geahndet. Und auch auf dem Fahrrad genießen Sie keine Narrenfreiheit. Für Fußgänger gibt es derzeit hingegen keine gesetzliche Regelung, die die Nutzung beim Flanieren, Spazieren, Walken oder Joggen verbietet.
Mithaftung möglich
Aber Achtung: Waren Sie durch Ihr Handy derart abgelenkt, dass Sie den Straßenverkehr nicht mehr beachtet haben, kann eine Mitschuld in Frage kommen. Tatsächlich warnen Fachleute auch vor steigenden Zahlen von Verkehrsunfällen mit Fußgängern, die vertieft in ihr Smartphone nicht mehr auf andere Verkehrsteilnehmer achten. Daher gibt es auch immer mehr Stimmen, die smartphonefreie Fußwege fordern. Eine konkrete gesetzliche Regelung ist derzeit aber nicht in Sicht.
Rücksicht auf andere
In § 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist ausdrücklich die gegenseitige Rücksichtnahme und die entsprechende Verkehrsbeobachtung jedes Verkehrsteilnehmers gefordert. Das gilt auch für Fußgänger. Daher ist das Verantwortungsgefühl jedes Einzelnen gefragt, trotz Handynutzung ausreichend auf den Verkehr zu achten. Gerade beim Joggen oder Walken kann es zudem auch sehr entspannend sein, mal eine gewisse Zeitspanne nicht erreichbar zu sein und Zeit für sich zu haben. Außerdem verringern Sie die Gefahr, wegen der Ablenkung mit anderen Fußgängern zusammenzustoßen. Verletzt sich jemand bei so einem Rempler, können Sie sich unter Umständen aufgrund der Unachtsamkeit schadensersatzpflichtig machen.

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