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Unterwegs auf Radtour mit Freunden

Mit dem Drahtesel

Bei schönem Wetter macht eine Tour auf dem Rad durch die Landschaft besonders viel Spaß. Ein paar Regeln sollten Sie dabei kennen.

Rechtsfrage des Tages:

Wollen Sie ohne große Reise das schöne Wetter genießen, schwingen Sie sich doch mit Freunden und Familie in den Sattel. Welche Regeln müssen Sie kennen, wenn Sie zu einer ausgedehnten Tour starten?

Antwort:

Das Fahrradfahren wird nicht allein durch die vielen neuen Verkehrsregeln immer attraktiver. Immer mehr Menschen genießen mit oder ohne Elektrounterstützung die gesunde und sportliche Fortbewegung auf zwei Rädern. Aber auch als Radfahrer müssen Sie sich an einige Verkehrsregeln halten. Natürlich auch bei einer Fahrradtour.

Vermummt auf dem Rad?

Die wenigsten werden beim Fahrradfahren einen Mundschutz tragen wollen. Vielleicht wollen Sie sich aber mit einem Tuch oder Schal im Gesicht und einer Sonnenbrille vor der Sonne und Insekten schützen. Die Regeln beim Autofahren sind recht streng. Dort dürfen Sie sich nicht verhüllen und Ihr Gesicht muss erkennbar sein. Auf dem Fahrrad gilt dies nicht. Die gesetzliche Regelung zum Vermummungsverbot im Auto finden Sie in § 23 Absatz 4 Straßenverkehrsordnung (StVO). Dieser Absatz bezieht sich aber ausdrücklich nur auf Kraftfahrzeuge, zu denen nicht motorbetriebene Fahrräder nicht gehören. Wollen Sie sich also beim Radeln zusätzlich mit einem Tuch vor Insekten schützen, spricht rechtlich nichts dagegen.

Darf ich beim Radeln mein Handy nutzen?

Sicherlich wissen Sie, dass Sie im Auto nicht mit Ihrem Smartphone hantieren dürfen. Das Verbot finden Sie in § 23 Absatz 1a StVO. Anders als beim Vermummungsverbot in Absatz 4 benennt diese Vorschrift aber nicht Kraftfahrzeuge, sondern allgemein Fahrzeuge. Diese umfassen auch Fahrräder. Tippen Sie also beim Fahrradfahren auf Ihrem Handy, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Es ist nämlich verboten. Untersagt ist es dabei nicht nur zu telefonieren. Sie dürfen sich ebenso wie im Auto überhaupt nicht mit Ihrem Smartphone beschäftigen. Was erlaubt ist: Über Ihr Smartphone dürfen Sie Musik hören, sofern Sie es nicht während der Fahrt bedienen. Achten Sie aber darauf, dass Sie trotz Kopfhörern die Geräusche des Straßenverkehrs wahrnehmen und sich nicht akustisch abkapseln. Dann droht wiederum ein Bußgeld.

Handy als Navi

Aber wie auch beim Autofahren gibt es gleichwohl eine Ausnahme für Fahrräder. Haben Sie Ihr Smartphone nämlich in einer festen Halterung am Fahrrad angebracht, dürfen Sie es durchaus beispielsweise als Navigationsgerät benutzen. Voraussetzung ist aber, dass Sie Ihren Blick für die Bedienung nur kurz vom Verkehrsgeschehen abwenden müssen und das Gerät nicht in die Hand nehmen müssen. Gerade auf einer Radtour kann das Handy als Navi Ihnen dabei gute Dienste erweisen.

Vorsicht mit dem Alkohol

Wer alkoholisiert Fahrrad fährt, riskiert nicht nur ein Bußgeld. Auch der Führerschein kann in akute Gefahr geraten. Die Alkoholgrenze liegt bei 1,6 Promille. Werden Sie derart alkoholisiert erwischt, müssen Sie mit einer Strafanzeige rechnen. Es drohen eine Geldstrafe, Punkte in Flensburg und eine Entziehung der Fahrerlaubnis. Außerdem werden Sie vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis mit einem "Depperl-Test" (medizinisch-psychologische Untersuchung) rechnen müssen. Aber schon ab 0,3 Promille kann es riskant werden. Fallen Sie damit nämlich durch Ihre Fahrweise auf oder gefährden andere, drohen Ihnen ebenfalls Sanktionen. Trinken Sie Ihr Bier lieber nach der Rückkehr von der Tour auf Ihrem Balkon.

Mit schlenkernden Füßen und freihändig

Natürlich sieht es lässig aus, freihändig das Fahrrad durch den Verkehr zu balancieren. Tatsächlich ist dies aber verboten. Mindestens eine Hand müssen Sie am Lenker haben, wenn Sie damit Ihr Rad sicher beherrschen. Aus purer Lust dürfen Sie auch Ihre Füße nicht baumeln lassen. Sie dürfen sie nämlich nur von den Pedalen nehmen, wenn der Straßenzustand dies erfordert. Und natürlich, wenn Sie anhalten.

Radfahrer besser geschützt

Die Änderung der StVO hat einige Verbesserungen zugunsten von Fahrradfahrern gebracht. Beispielsweise soll der von Kraftfahrzeugen einzuhaltende Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern innerorts und mindestens 2 Metern außerorts mehr Sicherheit bringen. Machen Sie sich mit den neuen Regeln vertraut. Gerade das Fahrradfahren in der Stadt kann dadurch attraktiver werden.

 

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