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Krankenfahrstühle im Straßenverkehr

Mobil mit Handicap

Wenn der Fußweg zur Qual wird, kann ein Krankenfahrstuhl die Mobilität erleichtern. Rechtlich müssen Sie gar nicht so viel beachten.

Eine Dame im Rollstuhl fährt auf eine Rampe, um in ihr Auto zu kommen.

Rechtsfrage des Tages:

Wer mit einer körperlichen Einschränkung lebt, muss meist auch Abstriche bei seiner Mobilität hinnehmen. Ein elektrischer Krankenfahrstuhl kann die Teilnahme am aktiven Leben deutlich verbessern. Welche rechtlichen Regeln gelten für das Fahren mit so einem Gefährt?

Antwort:

Viele Menschen sind aufgrund einer Erkrankung, Behinderung oder ihres Alters in ihren Bewegungen eingeschränkt. Da kann schon der Gang zum Supermarkt eine unüberwindliche Hürde werden. Viel Flexibilität und Unabhängigkeit bieten motorisierte Krankenfahrstühle. Einen Führerschein brauchen Sie dafür nicht, für bestimmte Fahrzeuge aber eine Haftpflichtversicherung.

Was ist ein Krankenfahrstuhl?

Die Definition eines Krankenfahrstuhls finden Sie in § 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV). Demnach ist ein Krankenfahrstuhl ein Kraftfahrzeug mit einem Sitzplatz, einer Leermasse von unter 300 kg sowie einem Elektroantrieb. Beim Gewicht wird die Batterie hinzugezählt, nicht aber der Fahrer. Außerdem muss das Gefährt seiner Bauart gemäß für den Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmt sein, nicht schneller als 15 km/h fahren können und eine maximale Breite von 110 cm haben. Im Volksmund heißen diese Fahrzeuge auch Scooter oder Seniorenmobile.

Führerschein nötig?

Um einen Krankenfahrstuhl zu fahren, brauchen Sie keine Fahrerlaubnis und daher auch keinen Führerschein. Nicht einmal eine Prüfbescheinigung wie bei einem Mofa ist notwendig. Jeder darf das Fahrzeug benutzen, sofern er körperlich und geistig dazu in der Lage ist. Ein Behindertenausweis ist auch keine Voraussetzung. Eine Grenze gibt es aber: Kann das Gefährt bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h erreichen, beträgt das Mindestalter für den Fahrer 15 Jahre. Früher brauchten Sie für diese schnelleren Fahrzeuge noch eine Prüfbescheinigung.

Versicherung ist Voraussetzung

Kann Ihr Scooter bauartbedingt schneller als 6 km/h fahren, müssen Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen. Diese Haftpflichtversicherung tritt für Schäden ein, die Sie beim Betrieb des Krankenfahrstuhls verursacht haben. Lassen Sie sich nicht abschrecken. Die Versicherung ist meist recht günstig. Wichtig: Hat Ihr Krankenfahrstuhl kein notwendiges Versicherungskennzeichen, verstoßen Sie gegen das Pflichtversicherungsgesetz und machen sich strafbar. Langsamere Modelle brauchen hingegen nicht mal eine Versicherung. Eine Zulassung wie beispielsweise für ein Auto ist nicht notwendig. Steuern fallen ebenfalls nicht an. Eine Zulassung wäre nur notwendig, wenn Sie technische Veränderungen vorgenommen haben und dadurch die zulassungsfreien Voraussetzungen nicht mehr erfüllen können.

Betriebserlaubnis

Allerdings braucht Ihr Krankenfahrstuhl, der schneller als 6 km/h fahren kann, eine Betriebserlaubnis. Diese bekommen Sie als Allgemeine Betriebserlaubnis in der Regel vom Hersteller mitgeliefert. Ausreichend sind auch die sogenannten COC-Papiere, die Sie vom Händler bekommen. Andernfalls müssen Sie bei der Zulassungsstelle mit dem Gutachten einer Überwachungsorganisation eine Einzelgenehmigung beantragen.

Wie ein Fußgänger

Sind Sie mit Ihrem Scooter mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs, gelten Sie rechtlich als Fußgänger. Sie dürfen auf Gehwegen fahren und auch die Fußgängerzone benutzen. Auch an Fußgängerüberwegen haben Sie die gleichen Rechte wie Fußgänger. Wichtig ist, dass Sie die Schrittgeschwindigkeit einhalten. Autofahrer müssen Sie bevorrechtigt den Zebrastreifen überqueren lassen. Wollen Sie schneller fahren, müssen Sie auf die Straße ausweichen. Ähnliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 15 km/h gelten nicht als Krankenfahrstühle. Diese haben unabhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit nichts auf Fußwegen verloren. Für sie gelten insgesamt andere Bestimmungen. Was Sie noch wissen sollten: In Bus und Bahn sind elektrische Krankenfahrstühle häufig verboten. Zu leicht können diese kippen und den Fahrer oder andere Passagiere verletzen. Erkundigen Sie sich also vor Ihrer Fahrt, wie die Verkehrsbetriebe in Ihrem Ort den Umgang handhaben.

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