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Tempolimits auf dem Fahrrad

Schnelle Radler

Welche Tempolimits gelten für Fahrräder? Und können Temposünder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zur Kasse gebeten werden?

Ein Mann in Businesskleidung fährt mit dem E-Bike durch die Stadt.

Rechtsfrage des Tages:

So mancher Autofahrer mag über das Tempo staunen, das sportliche Fahrradfahrer im Straßenverkehr zeigen. Welche Tempolimits gelten eigentlich für Fahrräder und können diese geblitzt werden?

Antwort:

Spätestens seit der Popularität von E-Bikes gehören Radfahrer nicht mehr zwangsläufig zu den langsamen Verkehrsteilnehmern. Aber auch Radfahrer müssen sich an bestimmte Tempolimits halten. Seit Kurzem gibt es auch spezielle Schilder nur für Fahrradfahrer. Rein technisch ist es möglich und kommt auch immer mal wieder vor, dass Fahrradfahrer bei Geschwindigkeitsüberschreitungen durch Messanlagen erwischt werden. Ob dies eine rechtliche Folge hat, kommt aber auf verschiedene Umstände an.

Wie ein Fußgänger

Eigentlich haben Radfahrer auf dem Gehsteig nichts verloren. Begleiten Sie aber zum Beispiel ein Kind unter 12 Jahren mit dem Fahrrad, dürfen Sie auch als Begleitperson auf dem Fußweg fahren. Allerdings nur mit Schrittgeschwindigkeit, damit Sie die Fußgänger nicht gefährden. Auf dem Radweg gibt es kein klar definiertes Tempolimit. Allerdings sind Sie verpflichtet, Ihre Geschwindigkeit der Verkehrssituation anzupassen. Auch auf den Zustand des Radweges müssen Sie achten. Insgesamt müssen Sie so fahren, dass Sie Ihr Gefährt jederzeit kontrollieren können und auch in einer Gefahrensituation rechtzeitig abbremsen können.

 50 km/h innerorts?

Es stellt sich die Frage, welche Geschwindigkeitsbeschränkungen überhaupt für Fahrradfahrer auf der Straße gelten. Dies sind nämlich nicht zwangsläufig die gleichen wie für Auto- oder Lkw-Fahrer. Allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkungen nach § 3 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten beispielsweise nicht für Fahrradfahrer, da diese Regelungen nur für Kraftfahrzeuge gelten. Zum Beispiel die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften gilt allgemein, es bedarf hierfür keines gesonderten Schildes. Allerdings dürfen Sie mit dem Fahrrad hier auch nicht beliebig schnell fahren, sondern nur so schnell, wie Sie Ihr Fahrrad sicher beherrschen. Außerdem müssen Sie Ihre Fahrweise an die Verkehrs- und Straßenbedingungen anpassen, weswegen Sie sich auch bei sehr sportlicher Fahrweise an das Tempolimit halten sollten.

Tempolimit durch Beschilderung 

Umgekehrt müssen sich Fahrradfahrer an die Geschwindigkeitsbeschränkungen halten, die durch Verkehrsschilder ausgewiesen sind. Das können Tempo-30-Schilder oder Tempo-30-Zonen genauso sein wie etwa verkehrsberuhigte Bereiche, umgangssprachlich Spielstraßen, mit entsprechenden Schildern. Werden Sie in so einem Bereich mit Ihrem Drahtesel geblitzt, kann Ihnen ein Bußgeld drohen. Ob Sie aber zur Kasse gebeten werden können, kommt auf die Art der Messung an. Entscheidend ist nämlich, ob es sich um eine stationäre Messanlage handelt oder ob Sie bei einer mobilen Geschwindigkeitsmessung erwischt werden, bei der Sie die Polizei direkt aus dem Verkehr fischt.

Achtung! Neue Schilder!

Als Fahrradfahrer müssen Sie in Zukunft noch auf etwas anderes achten. Sie können nämlich davon ausgehen, dass es in immer mehr Städten spezielle Geschwindigkeitsbeschränkungen nur für Fahrradfahrer geben wird. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat nämlich in einer aktuellen Entscheidung bestätigt, dass im sogenannten Begegnungsverkehr Tempolimits für Fahrradfahrer zulässig sind (Aktenzeichen: OVG 1 S 53/22). Gemeint sind Bereiche, in denen Fußgänger, Fahrradfahrer und Autos aufeinandertreffen. Ein Berliner Bezirk hatte einen solchen Bereich für Fahrradfahrer auf 10 km/h limitiert. Hiergegen legte ein Fahrradfahrer Beschwerde ein, der das Gericht jedoch nicht folgte. Zur Vermeidung von Unfällen bestätigte das Gericht die Zulässigkeit der Geschwindigkeitsbeschränkung. Als Radfahrer sollten Sie daher künftig vermehrt auf solche Verkehrszeichen achten.

Und auf dem E-Bike?

Nutzen Sie ein schnelles Pedelec mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h oder ein E-Bike mit Elektromotor ohne Tretunterstützung, gelten diese im Straßenverkehr in der Regel als Kraftfahrzeuge. Daher müssen Sie nicht nur durch Schilder aufgestellte Tempolimits beachten, sondern auch die allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkungen wie für Autos, Lastkraftwagen oder Motorräder. Außerdem müssen Sie daran denken, dass Sie bei den schnellen Versionen der Elektrofahrräder ein Versicherungskennzeichen montiert haben müssen. So können Sie bei einer Verkehrssünde auch schneller enttarnt werden. Bei stationären Blitzern gilt das natürlich nur, wenn diese auch eine Aufnahme des Fahrzeugs von hinten machen.

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