
Rechtsfrage des Tages:
Begleitetes Fahren ab 17 (BF 17) ermöglicht es in Deutschland jungen Autofahrern, unter der Obhut eines Begleiters, Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln. Wie sieht es aber im Ausland aus? Und gibt es besondere Bestimmungen für volljährige Fahranfänger?
Antwort:
Seit einigen Jahren hat sich das Modell BF 17 in Deutschland etabliert. Nach Expertenmeinung hat es sich zudem bewährt. Für Jugendliche ist es heute bereits selbstverständlich, mit einer Begleitperson auf dem Beifahrersitz nach erfolgreichen Prüfungen am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, ohne volljährig zu sein. Wollen Sie mit Ihren jugendlichen Autofahrern aber in den Urlaub starten, müssen Sie aufpassen. Und auch volljährige Fahranfänger müssen einiges beachten.
Im Ausland besser nicht
Das begleitete Fahren ist im Ausland in aller Regel nicht anerkannt. Trotz der deutschen Prüfbescheinigung sind minderjährige Autofahrer dann in Italien oder Frankreich ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs. Werden sie erwischt, drohen teils empfindliche Geldstrafen bis hin zur Beschlagnahmung des Autos wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Spätestens kurz vor der Grenze sollten Sie also an einen Fahrerwechsel denken.
Gut zu wissen ...
Einzige Ausnahme ist unser Nachbarland Österreich. Da es dort ebenfalls ein Modell des BF17 gibt, wird die deutsche Prüfbescheinigung anerkannt. Dort heißt es „vorgezogene Lenkberechtigung", die übrigens in Deutschland auch akzeptiert wird. Zwischen Wien und Karwendel dürfen Sie also mit Ihrer Begleitperson fahren, auch wenn Sie noch nicht volljährig sind.
Wer ist Fahranfänger?
Eigentlich gelten Sie als Fahranfänger, solange Ihre Probezeit von zwei Jahren läuft. Haben Sie an Ihrem 17. Geburtstag Ihre Prüfbescheinigung für das BF17 erhalten, können Sie sich mit 19 dann schon als routinierten Autofahrer betrachten. Aber Achtung: Bei manchen Verkehrsregeln gelten andere Altersgrenzen. Zum Beispiel dürfen Sie sich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres keinen Tropfen Alkohol am Steuer leisten. Bis dahin gilt nämlich die 0-Promillegrenze – und zwar auch nach Abschluss der Probezeit.
Fahranfänger im Ausland
Sind Sie volljährig und in Besitz der Fahrerlaubnisklasse B, dürfen Sie bedenkenlos über die Grenze düsen. Vor der Fahrt ins Ausland sollten Sie sich aber unbedingt über die jeweiligen Verkehrsregeln informieren. Häufig gelten besondere Vorschriften für Fahranfänger. Beispielsweise in Frankreich dürfen Autofahrer in den ersten drei Jahren nach Erwerb der Fahrerlaubnis auf Autobahnen oder Schnellstraßen nur langsamer fahren. In Kroatien gelten spezielle Tempolimits für Autofahrer bis 24 Jahre. Die Promillegrenze ist teilweise nicht ganz so streng wie in Deutschland, dafür gilt sie in manchen Ländern länger.
Stand: 24.06.2025
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