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Fahrverbote gleichzeitig verbüßen?

Zwei Fliegen, eine Klappe

Früher konnten Sie zwei Fahrverbote aus zwei Verkehrsverstößen unter Umständen parallel verbüßen. Wie ist die Rechtslage heute?

Auf einem Bußgeldbescheid liegen bereits mehrere Geldscheine.

Rechtsfrage des Tages:

Sind Sie schon einmal bei einer Geschwindigkeitsübertretung erwischt worden? Oder haben Sie eine rote Ampel übersehen? Vielleicht mussten Sie sogar mal ein Fahrverbot verbüßen. Was aber, wenn Sie zweimal kurz hintereinander erwischt werden? Dürfen Sie die Fahrverbote dann gleichzeitig verbüßen?

Antwort:

Haben Sie ein Fahrverbot kassiert, erhalten Sie Ihren Führerschein nach Ablauf der Frist wieder zurück. Wenn Sie Pech haben, können Sie dann gleich das nächste Fahrverbot antreten. Denn wie früher zwei Fahrverbote gleichzeitig zu verbüßen, geht heute nicht mehr.

Führerschein und Fahrerlaubnis

Auch wenn die Begriffe Führerschein und Fahrerlaubnis meist einheitlich genutzt werden, so besteht ein klarer Unterschied zwischen der Fahrerlaubnis und dem Führerschein. Die Fahrerlaubnis ist die staatliche Genehmigung, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Der Führerschein ist hingegen nur das Dokument, das diese Erlaubnis dokumentiert.

Fahrverbot: Fußgänger auf Zeit

Deutlich wird der Unterschied im Rahmen verkehrsrechtlicher Sanktionen. Werden Sie beispielsweise wegen zu schnellen Fahrens mit einem Fahrverbot belegt, müssen Sie Ihren Führerschein abgeben. Ihnen wird für eine bestimmte Zeit untersagt, ein Kraftfahrzeug zu führen. Nach Ablauf des Fahrverbots erhalten Sie Ihren Führerschein zurück und dürfen wieder durchstarten.

Entziehung der Fahrerlaubnis

Weitaus einschneidender ist dagegen die Entziehung der Fahrerlaubnis. In diesem Fall müssen Sie zwar auch den Führerschein abgeben, gravierender ist aber der Widerruf der staatlichen Erlaubnis. Wollen Sie wieder am automobilen Leben teilnehmen, müssen Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Dies ist nicht selten erst nach Ablauf einer Sperrfrist und dem Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung möglich.

Zweimal erwischt

Begehen Sie eine schwerere Verkehrssünde, müssen Sie mit einem Fahrverbot rechnen. Haben Sie besonderes Pech, werden Sie kurz hintereinander bei zwei Verstößen erwischt. Das Fazit: zwei Bußgeldbescheide mit jeweils einem Fahrverbot. Anders kann der Fall liegen, wenn Sie zeitlich sehr kurz hintereinander geblitzt werden. Ein Beispiel: Sie übersehen eine rote Ampel und kassieren den ersten Blitzer. Unmittelbar nach der Ampel werden Sie mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt. Dann kann unter Umständen Tateinheit vorliegen. Diese Beurteilung führt dazu, dass die Verstöße als einheitliche Tat gewertet werden und nur nach dem schweren Verstoß geahndet werden. Dann erhalten Sie nur einen Bußgeldbescheid und im Zweifel ein Fahrverbot.

Zwei Bescheide, zwei Fahrverbote

Nach der alten Fassung des § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) war es unter bestimmten Umständen möglich, zwei Fahrverbote gleichzeitig abzuhaken. Dabei kam es darauf an, ob ein Fahrverbot mit oder ohne Ersttäterprivileg verhängt wurde. Wurden gegen einen Verkehrssünder wegen zwei unterschiedlicher Ordnungswidrigkeiten zwei einmonatige Fahrverbote verhängt, so konnten diese parallel verbüßt werden. Statt für addiert zwei Monate musste der Betroffene lediglich einen Monat zu Fuß gehen. Dies funktionierte aber nur, wenn zwei Fahrverbote ohne die Gewährung der viermonatigen Frist verhängt wurden. Wurden zwei Fahrverbote mit Privilegierung oder eins mit und eins ohne angeordnet, wurde die Dauer der Fahrverbote zusammengerechnet.

Aus einem Monat werden zwei

Durch eine Gesetzesänderung ist die Rechtslage deutlich klarer geworden. In § 25 Absatz 2b) StVG hat der Gesetzgeber verdeutlicht, dass mehrere Fahrverbote nacheinander verbüßt werden müssen. Die Verbotsfrist des als erstes wirksam gewordenen Fahrverbots läuft dabei zuerst. Bei gleichzeitiger Rechtskraft der Bescheide kommt es auf den Zeitpunkt der Anordnung an. Und erfolgte auch die Anordnung gleichzeitig, entscheidet die frühere Tat. Für den zeitweiligen Fußgänger mag es ja gleichgültig sein, aufgrund welchen Verstoßes er den ersten und aufgrund welcher Tat er den zweiten Monat auf seinen Führerschein verzichten muss. Jetzt ist es aber nicht mehr möglich, zwei Fahrverbote in einem Monat gleichzeitig zu erledigen.

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