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Was gehört ins Auto? Von Verbandskasten ...

... bis Warndreieck

Manche Gegenstände sind aus gutem Grund in einem Fahrzeug Pflicht. Andere sind zwar nicht vorgeschrieben, aber durchaus sinnvoll.

Ein Warndreieck steht auf der Straße. Im Hintergrund wechselt eine Person einen Reifen.

Rechtsfrage des Tages:

Wer mit einem Auto unterwegs ist, muss bestimmte Dinge dabeihaben. Welches Zubehör ist Pflicht und was ändert sich beim Verbandskasten?

Antwort:

Warnweste, Warndreieck und Verbandskasten dürfen in keinem Auto fehlen. Ein Feuerlöscher muss hingegen nicht zwingend an Bord sein. Die Vollständigkeit der vorgeschriebenen Sachen sollten Sie regelmäßig kontrollieren. Aufgrund einer Änderung einer DIN-Norm sollten Sie insbesondere Ihren Verbandskasten mal genauer unter die Lupe nehmen.

Warnweste und Warndreieck

In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist genau geregelt, welche Gegenstände Sie in einem Fahrzeug mitführen müssen. Ein Warndreieck werden Sie in jedem neuen Wagen finden. Kaufen Sie sich einen Gebrauchtwagen, sollten Sie das Vorhandensein und die Funktionstüchtigkeit unbedingt prüfen und gegebenenfalls nachrüsten. Weiter ist eine Warnweste pro Fahrzeug vorgeschrieben. Allerdings ist es sinnvoll, wenn Sie pro Sitzplatz eine leuchtende Weste im Auto deponieren. Im Falle einer Panne oder eines Unfalls sind damit auch Ihre Insassen gut zu erkennen, wenn diese das Fahrzeug verlassen müssen.

Verbandskasten für den Notfall

Zum Pflichtprogramm gehört auch immer ein Verbandskasten. Dieser sollte die DIN 13164 erfüllen. Damit können Sie sicher sein, dass alles vorgeschriebene Material im Kasten ist. Ihr Verbandsmaterial müssen Sie regelmäßig zur Hand nehmen. Denn auf der Verpackung ist ein Ablaufdatum abgedruckt. Mit Ablauf dieses Datums kann die Sterilität des Materials nicht mehr gewährleistet werden. Verwenden Sie trotzdem beispielsweise einen Wundverband, kann es zu Infektionen kommen. Und vergessen Sie nicht, gegebenenfalls verbrauchtes Material zu ersetzen.

Neu: Maskenpflicht im Verbandskasten

Vermutlich haben Sie Ihren Verbandskasten ohnehin schon um zwei Masken aufgestockt. Schon im letzten Jahr wurde die DIN-Norm entsprechend geändert. Die Übergangsfrist endet nun und geht in eine Pflicht über. Ausreichend sind dabei zwei medizinische Mund-Nasen-Bedeckungen (OP-Masken). Keine Angst, dass Ihr Verbandskasten nun aus den Nähten platzt. Im Gegenzug dürfen Sie nämlich das 40 x 60 Zentimeter große Verbandtuch und ein Dreieckstuch herausnehmen. Ein Dreieckstuch ist jetzt ausreichend.

Bußgelder drohen

Haben Sie eine der drei Sachen bei einer Kontrolle oder einem Unfall nicht dabei, droht Ihnen ein Bußgeld. Dieses liegt zwischen 5 und 15 Euro und ist damit relativ gering. Vergessen Sie aber nicht, dass Warndreieck und Warnweste Ihrer eigenen Sicherheit und der anderer Verkehrsteilnehmer dienen. Und müssen Sie Erste Hilfe leisten, kann ein fehlender Verbandskasten böse Folgen haben.

Feuerlöscher und Wagenheber

Neben dem Pflichtprogramm gibt es noch einiges andere, was durchaus sinnvoll im Auto verstaut werden sollte. Ein Feuerlöscher ist beispielsweise nicht verpflichtend im Auto mitzuführen. Nur in Bussen oder bei Gefahrguttransportern sind sie vorgeschrieben. Wollen Sie sich trotzdem einen Autofeuerlöscher zulegen, müssen Sie die richtige Wahl treffen. Achten Sie zum Beispiel darauf, dass das Löschgerät frostsicher und damit ganzjährig im Auto nutzbar ist. Viele andere nützliche Helfer sind nicht vorgeschrieben, aber trotzdem in fast jedem Fahrzeug vorhanden, wie z. B. ein Eiskratzer. Wollen Sie mit Ihrem Auto ins Ausland fahren, sollten Sie sich unbedingt vorher erkundigen. In einigen Ländern gibt es nämlich neben Warndreieck und Co. noch andere Dinge, die verpflichtend ins Auto gehören.

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