
Rechtsfrage des Tages:
Um in bestimmten Situationen wie einem Unfall oder einer Panne gut sichtbar zu sein, müssen Sie eine Warnweste tragen. Was ist dabei zu beachten und was gibt es für Besonderheiten?
Antwort:
Bereits seit Mitte 2014 ist jeder Autofahrer in Deutschland verpflichtet, in seinem Fahrzeug eine Warnweste mitzuführen. Art und Aussehen sind dabei klar vorgegeben. Und auch, wann Sie diese tragen müssen, ist in den Vorschriften geregelt. Wollen Sie ins Ausland fahren, sollten Sie sich mit den dortigen Regeln vertraut machen. Denn es gelten mancherorts Besonderheiten.
Genaue Vorgaben
Vorgegeben ist eine genaue Ausstattung der Weste. Zulässige Farben sind orange-rot, gelb oder orange. Zusätzlich muss die Weste mit einem umlaufenden Reflektorstreifen ausgestattet sein. Achten Sie beim Kauf auf die DIN EN 471:2003+A1:2007, Ausgabe März 2008 beziehungsweise EN ISO 20471:2013. Dann können Sie sicher sein, dass die Weste den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Gut zu wissen ...
Solange die oben genannten DIN-Vorschriften nicht beeinträchtigt werden, spricht nichts gegen eine Warnweste mit Werbeaufdruck.
Weithin sichtbar
Auch wenn Sie zu viert oder fünft im Auto fahren: Es ist nur eine Warnweste pro Pkw vorgeschrieben. Sinnvoll ist es aber, für jeden Fahrgast eine Weste dabeizuhaben. Sinn und Zweck der Weste ist es, dass Sie von anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere auch bei schlechter Sicht oder in der Nacht, gut zu sehen sind. Gerade bei einer Panne auf der Landstraße oder Autobahn kann das lebenswichtig sein. Da auch alle Insassen aussteigen und sich hinter der Leitplanke in Sicherheit bringen sollen, ist eine Warnweste für die Beifahrer mehr als sinnvoll.
Wohin mit der Weste?
Vorgaben gibt es nicht, wo Sie die Weste mitführen müssen. Am besten legen Sie die Warnweste aber in das Handschuhfach oder an eine andere gut erreichbare Stelle im Fahrgastraum. Müssen Sie erst das gesamte Urlaubsgepäck aus dem Kofferraum räumen, um an die Weste zu kommen, bringen Sie sich unnötig in Gefahr. Die Weste sollten Sie direkt im Auto anziehen, damit Sie auf der Straße unmittelbar nach dem Aussteigen gut zu erkennen sind.
Kleines Bußgeld – große Gefahr
Führen Sie keine Warnweste mit oder legen diese in den entsprechenden Situationen nicht an, droht ein Bußgeld. Bei der Hauptuntersuchung gilt das Fehlen einer Warnweste übrigens als Mangel. Die Warnwestenpflicht gilt für Autos, Busse und Lkw. Motorradfahrer brauchen keine Warnweste mitzuführen. Für Wohnmobile ist die Warnwestenpflicht bisher nicht normiert. Dennoch sollten Sie auch in Ihrem fahrbaren Haus immer entsprechende Warnwesten mitführen.
Anderswo
Wollen Sie auf eigener Achse in den Urlaub fahren, sollten Sie sich über die Regelungen vor Ort erkundigen. Wie so oft, gelten im europäischen Ausland teils abweichende Bestimmungen. Unter anderem in Frankreich, Norwegen und Luxemburg gilt die Warnwestenpflicht zum Beispiel auch für Motorradfahrer. In Ungarn müssen bei schlechter Sicht und in der Nacht sogar Radfahrer und Fußgänger eine Warnweste tragen, wenn sie außerorts unterwegs sind.
Stand: 06.05.2025
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