Zum Inhalt springen

Bitte anhalten: Polizeikontrolle!

Muss ich pusten?

Es steigt der Puls, wenn Sie von der Polizei aus dem Verkehr gewunken werden. Meist handelt es sich aber nur um eine allgemeine Kontrolle.

Ein Polizist hält eine Kelle: " Halt Polizei" vor eine Frau im Auto.

Rechtsfrage des Tages:

Die Polizei überwacht unter anderem den Straßenverkehr. Dazu gehören auch anlasslose allgemeine Verkehrskontrollen. Welche Maßnahmen müssen Sie erdulden und was dürfen Sie ablehnen?

Antwort:

Welcher Autofahrer ist noch nicht in eine allgemeine Verkehrskontrolle gekommen. Haben Sie nichts auf dem Kerbholz, können Sie das Prozedere entspannt über sich ergehen lassen. Trotzdem sollten Sie wissen, was Pflicht und was Kür ist. Wichtig ist aber vor allem, dass Sie sich höflich und kooperativ verhalten.

Papiere bitte!

Die erste Handlung wird meistens die Bitte um Vorlage der Fahrzeugpapiere und Ausweisdokumente sein. Hierzu sind Sie tatsächlich verpflichtet. Halten Sie daher im Auto stets die Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein) für Ihr Fahrzeug bereit. Auch Ihren Personalausweis oder Reisepass und den Führerschein müssen Sie in der Nähe haben. Haben Sie die Dokumente vergessen, kostet das ein Bußgeld. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie trotzdem machen.

Alles klar am Auto?

Neben der Personenkontrolle haben die Polizeibeamten auch das Recht, Ihr Fahrzeug auf seine Verkehrssicherheit zu untersuchen. Dafür schauen sie in der Regel als erstes auf die Gültigkeit der Haupt- und Abgasuntersuchung. Sie dürfen aber auch Bremsen, die Beleuchtung und das Profil Ihrer Reifen begutachten. Auf Verlangen müssen Sie die Warnweste, den Verbandskasten und das Warndreieck vorzeigen. Denken Sie dabei an die neue Verpflichtung, Masken im Verbandskasten dabeizuhaben.

Durchsuchen erlaubt?

Neben der Sichtkontrolle dürfen Polizisten ein Fahrzeug nicht einfach so durchsuchen. Hierfür brauchen sie eigentlich einen richterlichen Beschluss. Ist allerdings Gefahr in Verzug, brauchen sie nicht erst auf eine solche Anordnung zu warten. Haben die Beamten den dringenden Verdacht einer Straftat, dürfen sie ohne Verzögerung zur Tat schreiten.

Anhalten Pflicht

Auch wenn Sie es vielleicht eilig haben. Werden Sie von der Polizei warum auch immer zum Anhalten aufgefordert, müssen Sie dem Folge leisten. Andernfalls droht Ihnen ein nicht unerhebliches Bußgeld. Auf keinen Fall sollten Sie sich zu beleidigenden Äußerungen hinreißen lassen. Denken Sie daran. Die Beamten gehen auch nur ihrer Arbeit nach und helfen dabei, den Straßenverkehr abzusichern. Zwar kennt das Strafgesetzbuch keinen eigenen Paragrafen zur Ahndung einer Beamtenbeleidigung. Mäßigen Sie sich aber gegenüber einem Polizisten nicht, machen Sie sich strafbar. Spucken oder treten Sie dann auch noch, müssen Sie neben einer Verurteilung wegen Körperverletzung auch mit Schmerzensgeld- und Schadenersatzforderungen rechnen.

Ich wars nicht!

Es gibt aber auch Bereiche, in denen Sie untätig bleiben dürfen und dies auch tun sollten. Sie brauchen sich nämlich selbst nicht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit zu bezichtigen. Werden Sie beispielsweise nach der Nutzung Ihres Handys beim Autofahren gefragt, dürfen Sie die Aussage verweigern. Wollen Sie sich später gegen einen solchen Vorwurf wehren, sagen Sie am besten gar nichts. So rutscht Ihnen nicht im Nebensatz ein Schuldeingeständnis heraus. Gelegenheit zur Stellungnahme haben Sie im späteren Bußgeldverfahren.

Kräftig pusten?

Und wie sieht es mit der gefürchteten Atemalkoholkontrolle oder dem Drogenschnelltest aus? Als verantwortungsvoller Autofahrer sollten Sie ohnehin nicht alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss Auto fahren. Haben Sie im Restaurant nur am Wasser genippt, können Sie auch kräftig in den Apparat pusten. Dazu verpflichtet sind Sie allerdings nicht. Sowohl der Schnelltest auf Drogen vor Ort wie auch die Atemalkoholkontrolle durch Polizeibeamte sind beide freiwillig. Riecht aber das Wageninnere stark nach Alkohol und die Beamten haben einen ausreichenden Verdacht, können sie Sie mit zur Wache nehmen und von einem Arzt einen Bluttest machen lassen.

Auch interessant:

Mann und Frau lachen bei der Autofahrt.

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen

Hier finden Sie den Verkehrsrechtsschutz nicht nur für Autofahrer, sondern für alle Verkehrsteilnehmer.

Ähnliche Beiträge: