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Cabrio mit offenem Verdeck parken

Oben ohne erlaubt?

Glücklich ist, wer im Sommer ein schickes Cabriolet sein Eigen nennen kann. Allerdings müssen Sie auch einige Regeln beachten.

Ein älteres Paar sitzt im Cabrio. Beide tragen Sonnenbrillen und lachen.

Rechtsfrage des Tages:

Ohne Dach zu fahren ist bei schönem Wetter herrlich. Aber dürfen Sie Ihr Cabrio auch mit offenem Verdeck parken und verlassen?

Antwort:

Cabrios versprechen im Sommer einen besonderen Fahrspaß. Wer mag es nicht, sich beim Fahren den warmen Wind um den Kopf wehen zu lassen. Stellen Sie Ihr Fahrzeug dann ab, brauchen Sie nicht immer das Verdeck zu schließen. Einige Maßnahmen müssen Sie aber treffen, sonst verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz.

Parken ohne Dach

Gerade wenn Sie nicht lange unterwegs sind, möchten Sie sicherlich nicht immer Ihr Cabrioverdeck schließen. Tatsächlich brauchen Sie das auch nicht immer. Wird Ihr Cabrio gestohlen oder das Autoradio geklaut, tritt Ihre Kaskoversicherung trotzdem ein. Voraussetzung ist aber, dass Sie alle anderen üblichen Sicherungsmaßnahmen getroffen haben. Das bedeutet, dass Sie die Fenster hochfahren müssen, das Lenkradschloss muss eingerastet sein und das Auto müssen Sie natürlich auch abschließen. Und auf den Zeitfaktor kommt es an.

Nur mal kurz

Aber Achtung! Selbst wenn Sie das Fahrzeug sicher verschlossen haben, kann Ihnen Ihre Versicherung die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit versagen. Stellen Sie Ihr Cabrio für einen kurzen Einkauf offen auf einen öffentlichen Parkplatz, werden Sie kaum Probleme bekommen. Auf einem einsamen Wanderparkplatz sollten Sie Ihr Fahrzeug hingegen nicht mehrere Stunden mit geöffnetem Verdeck parken. Wird es gestohlen, gehen Sie unter Umständen leer aus. Ihre Versicherung kann Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorwerfen. Hier heißt es: Dach zu!

Kindersitz und Sonnenbrille

Haben Sie eine Teilkaskoversicherung, brauchen Sie beispielsweise Ihren Kindersitz nicht zusätzlich zu sichern. Bestimmte Gegenstände sind vom Schutz dieser Versicherung umschlossen. Dazu gehören auch Dinge wie das Warndreieck oder Autoradio. Ihrer Versicherungspolice können Sie genau entnehmen, welche Sachen geschützt sind. Nicht versichert sind hingegen lose im Cabrio liegende Gegenstände. Ist Ihre Sonnenbrille weg, werden Sie von der Teilkasko keinen Ersatz bekommen. Ob Ihre Hausratversicherung eintritt, kommt auf den Einzelfall an. Und Wertgegenstände oder Papiere sollten Sie ohnehin nie im offenen Cabrio liegen lassen.

Schwarzfahrt ermöglicht

Ein anderes Problem ist das Risiko einer Schwarzfahrt. Gemeint ist damit nicht das Fahren ohne gültigen Fahrschein in öffentlichen Verkehrsmitteln. Vielmehr geht es darum, dass ein Unberechtigter sich Ihr Cabrio aneignet und beim Fahren in einen Unfall verwickelt wird. Haben Sie diese Schwarzfahrt ermöglicht, haften Sie als Halter neben dem unberechtigten Fahrer. Allein das Abstellen des Cabrios mit geöffnetem Verdeckt stellt meist noch kein Ermöglichen dar. Vergessen Sie aber zusätzlich Ihren Zündschlüssel im Auto, werden Sie aus der Haftung nicht herauskommen.

Ein Haus fürs Auto

Viele Cabrioversicherungen enthalten eine Klausel, wonach das Fahrzeug nachts überwiegend in einer Garage abgestellt sein muss. Das bedeutet nicht, dass Sie Ihr Auto jede Nacht in die Garage fahren müssen. Die meiste Zeit sollte es aber dort abgestellt sein. Parken Sie grundsätzlich an der Straße, obwohl in der Versicherungspolice das Abstellen in der Garage vereinbart ist, riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Das gilt in der Regel selbst dann, wenn Sie das Verdeck geschlossen haben.

Dach zu

Auch wenn Sie nicht immer Ihren Versicherungsschutz riskieren, sollten Sie das Verdeck Ihres Cabrios immer schließen. Zumindest, wenn Sie nicht nur kurz beim Bäcker einkaufen wollen. Mit geschlossenem Verdeck heizen sich die Sitze und Armaturen bei starker Sonneneinstrahlung nicht so sehr auf. Außerdem vermeiden Sie, dass vermeintliche Witzbolde Ihr Cabrio als übergroßen Mülleimer missbrauchen. Letztlich werden Sie im Falle eines Diebstahls deutlich weniger Diskussion mit Ihrer Versicherung haben.

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