Rechtsfrage des Tages:
Ein bekanntes Lied heißt "Barfuß am Klavier". Dagegen ist rechtlich nichts einzuwenden. Wie sieht es aber aus, wenn Sie ohne Schuhwerk oder mit Badelatschen Auto fahren?
Antwort:
Qualmen die Füße bei heißem Wetter oder schmerzen nach einem langen Tag, zieht sich jeder gern die Schuhe aus. So mancher schwört ohnehin auf Laufen ohne störende Schuhe. Im Auto sollten Sie aber eher nicht auf Schuhe verzichten. Zwar schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) keine speziellen Schuhe vor oder verbietet gar das Autofahren barfuß. Kommt es allerdings zum Unfall, kann Ihnen zumindest eine Teilschuld auferlegt werden. Und auch Ihre Vollkaskoversicherung kann Einwendungen haben.
Barfuß auf dem Gaspedal
Ohne Schuhe haben Sie weniger Stabilität und die Pedale lassen sich schwerer bedienen. Schon allein aufgrund der eigenen Sicherheit sollten Sie sich fragen, ob das Autofahren mit zumindest halbwegs festen Schuhen nicht sinnvoller wäre. Gerade mit Zehentrennern, Slippern ohne Hacken oder Clogs kann es schnell mal passieren, dass der Schuh vom Fuß rutscht und sich verklemmt. Wollen Sie barfuß fahren, können Sie unter Umständen nicht genug Kraft auf das Bremspedal ausüben. Müssen Sie scharf bremsen, kann ein Fuß ohne gut haltende Schuhe vom Pedal rutschen. Ähnliches gilt auch bei Schuhen mit sehr hohen Absätzen oder massiven Bergschuhen. Ist die Sohle nämlich zu fest, kann Ihnen das richtige Gespür für Gas und Bremse fehlen.
Bußgeld droht (meist) nicht
Da das Gesetz kein bestimmtes Schuhwerk vorschreibt oder verbietet, brauchen Sie barfuß im Auto nicht mit einem Bußgeld rechnen. Mehr als einen gut gemeinten Ratschlag werden Sie bei einer Verkehrskontrolle nicht riskieren. Anders kann es aussehen, wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind. Haben Sie aufgrund des fehlenden oder losen Schuhwerks den Unfall zumindest mitverschuldet, müssen Sie ein Verwarnungsgeld zahlen. Sie sind nämlich nach § 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) verpflichtet sich so zu verhalten, dass Sie keine anderen Verkehrsteilnehmer schädigen oder gefährden. Auch eine mehr als den Umständen nach vermeidbare Behinderung oder Belästigung reicht da schon aus.
Trotzdem Straftat möglich
So gesehen können Sie sich mit Badeschlappen im Auto sogar strafbar machen. Sofern die Staatsanwaltschaft die Latschen als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht wertet, müssen Sie bei einem Unfall mit Verletzten mit einem Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung rechnen.
Teilschuld und Versicherungsärger
Außerdem besteht die Gefahr, dass Sie bei einem Unfall in die Mithaftung genommen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn das lose Schuhwerk oder die blanken Füße zumindest mitursächlich für den Unfall waren. Auch mit der eigenen Versicherung kann es Ärger geben. Zwar reguliert Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung unabhängig von Ihren Schuhen den Schaden des anderen Unfallbeteiligten. Weist sie Ihnen aber grobe Fahrlässigkeit nach, kann sie bei Ihnen Regress nehmen. Ihre Vollkaskoversicherung wird unter Umständen sogar leistungsfrei.
Barfuß im Brummi
Strengere Regeln gelten außerdem, wenn Sie Ihr Fahrzeug gewerblich nutzen oder im Lkw unterwegs sind. Als Fahrer müssen Sie die Unfallverhütungsvorschriften beachten. Das sind Vorschriften, die von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung erlassen werden, um beispielsweise Arbeitsunfälle zu vermeiden. Zwar bleibt auch hier das unfallfreie Barfußfahren sanktionslos. Im Ernstfall haben Sie aber unter Umständen sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen zu fürchten.
Anderswo
Übrigens ist es auch in Österreich und der Schweiz nicht verboten, barfuß Auto zu fahren. Kommt es zum Unfall, müssen Sie allerdings mit einer Geldstrafe rechnen, in der Schweiz sogar mit einer Strafanzeige mit weitreichenden Folgen.
Sind Sie ein Barfuß-Fan, deponieren Sie doch einfach im Auto ein paar Schuhe. Nach der Ankunft können Sie diese wieder abstreifen und schuhlos weitermarschieren. Und wollen Sie auf Ihre geliebten Zehentrenner nicht verzichten, können Sie diese nach der Fahrt mit dem festeren Schuhwerk tauschen.
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