
Rechtsfrage des Tages:
Dicke Schuhe werden Sie im Sommer sicherlich in den Schrank verbannen und zu leichter Fußbekleidung greifen. Wie sieht es aber aus, wenn Sie ohne Schuhwerk oder mit Badelatschen Auto fahren?
Antwort:
Qualmen die Füße bei heißem Wetter oder schmerzen nach einem langen Tag, zieht sich jeder gern die Schuhe aus. So mancher schwört ohnehin auf das Laufen ohne störende Schuhe. Im Auto sollten Sie aber eher nicht auf Schuhe verzichten. Zwar schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) keine speziellen Schuhe vor oder verbietet gar das Autofahren barfuß. Kommt es allerdings zum Unfall, kann Ihnen zumindest eine Teilschuld auferlegt werden. Und auch Ihre Vollkaskoversicherung kann Einwände erheben.
Warum das Barfußfahren gefährlich ist
Ohne Schuhe haben Sie weniger Stabilität und die Pedale lassen sich schwerer bedienen. Schon allein aufgrund der eigenen Sicherheit sollten Sie sich fragen, ob das Autofahren mit zumindest halbwegs festen Schuhen nicht sinnvoller wäre. Gerade mit Zehentrennern, Slippern ohne Hacken oder Clogs kann es schnell mal passieren, dass der Schuh vom Fuß rutscht und sich verklemmt. Wollen Sie barfuß fahren, können Sie unter Umständen nicht genug Kraft auf das Bremspedal ausüben. Müssen Sie scharf bremsen, kann ein Fuß ohne gut haltende Schuhe vom Pedal rutschen. Schwitzen Sie dann noch an den Füßen, wird die Kontrolle noch schwieriger.
Gut zu wissen ...
Ähnliches gilt auch bei Schuhen mit sehr hohen Absätzen oder massiven Bergschuhen. Ist die Sohle nämlich zu fest, kann Ihnen das richtige Gespür für Gas und Bremse fehlen.
Kein Bußgeld ohne Vorschrift
Es gilt der Grundsatz: keine Strafe ohne Gesetz. Da die StVO kein bestimmtes Schuhwerk vorschreibt oder verbietet, brauchen Sie barfuß im Auto nicht mit einem Bußgeld zu rechnen. Mehr als einen gut gemeinten Ratschlag werden Sie bei einer Verkehrskontrolle nicht riskieren. Anders kann es aussehen, wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind. Haben Sie aufgrund des fehlenden oder losen Schuhwerks den Unfall zumindest mitverschuldet, müssen Sie ein Verwarnungsgeld zahlen. Sie sind nämlich nach § 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) verpflichtet sich so zu verhalten, dass Sie keine anderen Verkehrsteilnehmer schädigen oder gefährden. Auch eine mehr als den Umständen nach vermeidbare Behinderung oder Belästigung reicht da schon aus.
Wussten Sie, dass ...
… auch im europäischen Ausland kein Verbot besteht, barfuß Auto zu fahren? Ähnlich wie bei uns kann aber nach einem Unfall ein Verschulden im Raum stehen, wenn Sie aufgrund von fehlendem oder falschem Schuhwerk nicht richtig bremsen konnten. In manchen Ländern droht dann sogar eine Geldstrafe.
Vielleicht sogar Straftat
So gesehen können Sie sich mit Badeschlappen im Auto sogar strafbar machen. Sofern die Staatsanwaltschaft die Latschen als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht wertet, müssen Sie bei einem Unfall mit Verletzten mit einem Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung rechnen.
Zusätzlicher Ärger bei Unfall
Außerdem besteht die Gefahr, dass Sie bei einem Unfall in die Mithaftung genommen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn das lose oder fehlende Schuhwerk zumindest mitursächlich für den Unfall war. Auch mit der eigenen Versicherung kann es Ärger geben. Zwar reguliert Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung unabhängig von Ihren Schuhen den Schaden des anderen Unfallbeteiligten. Weist sie Ihnen aber grobe Fahrlässigkeit nach, kann sie bei Ihnen Regress nehmen. Das bedeutet, dass die Versicherung die an den Geschädigten geleistete Zahlung ganz oder teilweise von Ihnen zurückfordern kann. Ihre Vollkaskoversicherung wird unter Umständen sogar leistungsfrei.
Auf Motorrad, Roller und Co.
Auch wenn es überraschen mag: Selbst für zweirädrige Kraftfahrzeuge werden Sie keine Bekleidungsvorschriften in der StVO finden – natürlich abgesehen von der für viele Gefährte geltenden Helmpflicht. Das bedeutet, dass Sie rein rechtlich sogar mit Badeschlappen Ihr Motorrad fahren dürften. Aus Sicherheitsgründen und aufgrund der hohen Verletzungsgefahr bei einem Unfall ist davon aber dringend abzuraten. Mangels gesetzlicher Vorgabe zum Schuhwerk kann Ihnen zwar keine Teilschuld zum Beispiel an schweren Fußverletzungen gegeben werden, die Sie mit lockeren Schuhen bei einem Unfall erleiden könnten. Wie beim Auto aber auch können falsche Schuhe zu einer Mithaftung an der Verursachung eines Unfalls führen.
Strenge Regeln im Lkw
Strengere Regeln gelten außerdem, wenn Sie Ihr Fahrzeug gewerblich nutzen oder im Lkw unterwegs sind. Als Fahrer müssen Sie die Unfallverhütungsvorschriften beachten. Das sind Vorschriften, die von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung erlassen werden, um beispielsweise Arbeitsunfälle zu vermeiden. Zwar bleibt auch hier das unfallfreie Barfußfahren sanktionslos. Im Ernstfall haben Sie aber unter Umständen sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen zu fürchten.
Stand: 14.05.2025
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