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Ende der Probezeit

Verlängerung möglich?

Manche Verkehrssünde rächt sich erst spät. Die Probezeit kann nämlich auch nach ihrem Ablauf noch verlängert werden.

Ein Polizist hält eine Kelle: " Halt Polizei" vor eine Frau im Auto.

Rechtsfrage des Tages:

Während der Probezeit sollen Fahranfänger ihr Können beweisen. Begehen sie einen Verkehrsverstoß, kann die Probezeit verlängert werden. Geht das auch, wenn die Probezeit eigentlich schon vorbei ist?

Antwort:

Wer seine erste Fahrpraxis als Führerscheininhaber sammelt, muss besonders gut aufpassen. Übersehen Sie eine rote Ampel oder waren Sie deutlich zu schnell unterwegs, droht unter anderem eine Verlängerung der Probezeit. Das kann sogar noch passieren, wenn die Probezeit eigentlich schon vorbei ist.

Aufbauseminar und längere Probezeit

Die gesetzlichen Regelungen zur Probezeit sehen vor, dass bei bestimmten Verstößen die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit anordnen muss. Wann ein Verstoß als schwer zu bewerten ist, ist ebenfalls gesetzlich genau festgelegt. In der Anlage 12 zur Fahrerlaubnisverordnung ist aufgelistet, was als schwerer Verstoß ("A-Verstoß") gewertet wird und was als minder schwerer Verstoß ("B-Verstoß"). Eine schwerwiegende Zuwiderhandlung ist z. B. das Missachten einer roten Ampel. Weiter sieht das Gesetz vor, dass die Fahrerlaubnisbehörde die genannten Maßnahmen ergreifen muss, wenn Fahranfänger innerhalb der Probezeit einen A-Verstoß oder 2 B-Verstöße begangen haben. 

Nach Ablauf der Probezeit

Ist die Probezeit ausgestanden, ahndet die Ordnungsbehörde Verkehrsverstöße ebenfalls nach den Bußgeldvorschriften. Ob es sich dann um einen A- oder einen B-Verstoß handelt, spielt aber keine Rolle mehr. Je nach Verstoß drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und vielleicht sogar ein Fahrverbot. Ein Aufbauseminar kann ein Verkehrssünder dann nicht mehr von der Behörde aufgebrummt bekommen. Allerdings ist die Teilnahme freiwillig möglich, um unter bestimmten Voraussetzungen einen Punkt im Fahrerlaubnisregister abzubauen.

Übergangszeit

Wer kurz vor dem Ende der Probezeit eine Verkehrssünde begeht, muss sich auf einiges gefasst machen. Haben Sie schon einen B-Verstoß auf dem Kerbholz und begehen kurz vor Ablauf der Frist einen zweiten, kann Ihre Probezeit trotz zwischenzeitlicher Beendigung doch noch verlängert werden. Das Gleiche gilt für einen A-Verstoß, selbst wenn Sie diesen einen Tag vor Ende der Probezeit begehen.

Warum Verlängerung?

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass die Fahrerlaubnisbehörde erst später von diesen Verstößen erfährt, z. B. auch nach Ablauf der Probezeit. Entsprechend spät verschickt sie die jeweiligen Bescheide.

Denkbar ist auch, dass der Fahranfänger vor Ablauf der Probezeit einen Bußgeldbescheid erhält und gegen diesen Einspruch einlegt. Bis das Verfahren abgeschlossen ist, geht einige Zeit ins Land und die Probezeit gerät vielleicht schon in Vergessenheit. Wird der Bescheid dann aber doch rechtskräftig oder es ergeht ein entsprechendes Urteil, kommt es auf den Tattag an. Lag dieser vor dem Ende der Probezeit, löst der Verkehrsverstoß dieselben Folgen aus wie ein innerhalb der Probezeit geahndeter.

Aufpassen!

Nicht allein aus diesem Grund sollten Fahranfänger sich besonders an die Verkehrsregeln halten. Und zwar bis einschließlich zum letzten Tag der Probezeit. Wer meint, die Behörde merkt schon nichts, hat sich meist getäuscht. Und so kann es kommen, dass eine Probezeit verlängert wird, obwohl sie eigentlich schon vorbei ist – vielleicht sogar seit mehreren Wochen.

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