
Rechtsfrage des Tages:
Geht die Schule wieder los, ist rund um die Schulgebäude viel los. Damit nicht nur die neuen ABC-Schützen sicher ankommen, müssen alle gut aufpassen. Welche besonderen Regeln gelten?
Antwort:
Zumindest zum Unterrichtsbeginn und Schulschluss herrscht vor den Schulen meist ein heilloses Verkehrschaos. Nicht nur die Kleinsten, sondern auch größere Schüler werden regelmäßig von den Eltern zum Schulgebäude gebracht. Damit es nicht zu Unfällen oder Bußgeldern kommt, sollten Sie einiges beachten.
Sicher im Elterntaxi
Egal wohin Sie fahren: Ihre Kinder müssen Sie im Auto ausreichend sichern. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt dabei vor, welche Vorkehrungen Sie treffen müssen. Kinder bis 12 Jahre und unter 1,50 Meter Körpergröße müssen in entsprechenden Rückhaltesystemen gesichert werden. Welcher Sitz für Ihr Kind der richtige ist, kommt auf dessen Größe und Gewicht sowie das Alter an. Um der Verpflichtung aus dem Gesetz ausreichend nachzukommen, muss der Kindersitz eine amtliche Genehmigung haben. Ihr Kindersitz muss dementsprechend ein Prüfzeichen aufweisen. Idealerweise sollten Sie den Sitz auf der Rückbank anbringen.

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Nicht einfach halten
Auch beim Halten und Parken gelten die üblichen Regeln, die Eltern im morgendlichen Stress leider immer wieder vergessen. Halten oder Parken in zweiter Reihe ist ebenso verboten wie das Halten an der Bushaltestelle. Auch vor Zebrastreifen müssen Sie einen Mindestabstand von 5 Metern einhalten, wenn Sie Ihr Fahrzeug abstellen möchten. Aufgrund der neuen Bußgelder kann eine Verkehrssünde jetzt auch richtig teuer werden.
Schulbus umfahren
Besondere Obacht gilt, wenn ein Schulbus in der Haltebucht steht. Sie dürfen nur besonders vorsichtig und mit ausreichendem Abstand vorbeifahren. Liegt die Haltestelle in der Fahrbahnmitte, gilt Schrittgeschwindigkeit. Hat ein Bus während der Fahrt den Warnblinker eingeschaltet, dürfen Sie ihn nicht überholen. Steht er dann mit Warnblinker an der Haltestelle, dürfen Sie nur mit Schrittgeschwindigkeit und ausreichend Abstand vorbeifahren. Das gilt auch für den Verkehr auf der Gegenspur. Denken Sie daran: Aussteigende Kinder können vor oder hinter dem haltenden Bus einfach auf die Straße rennen.
Fahrgemeinschaft
Natürlich können Sie sich auch mit anderen Eltern zusammentun und für die Kinder im Wechsel den Fahrdienst machen. Das spart Zeit und schont die Umwelt. Achten Sie dabei unbedingt darauf, dass auch die kleinen Gäste im Auto sicher angeschnallt und bei Bedarf auf einer Sitzerhöhung untergebracht sind. Sollte doch mal etwas passieren, schützt die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung die Insassen bei einem selbstverschuldeten Unfall. Trägt ein Dritter die Schuld, muss dessen Versicherung eintreten.
Taxi bei Gehbehinderung
Nicht immer haben Eltern die Möglichkeit, ihr Kind zur Schule zu fahren. Und eine Gehbehinderung kann dem Schulweg zu Fuß oder per Fahrrad entgegenstehen. Fährt dann auch kein Schulbus, war guter Rat bisher teuer. Das Bundessozialgericht hat eine Grundsatzentscheidung gefällt, die in diesem Fall dem Kind die Teilhabe an Bildung ermöglichen soll (Urteil vom 08.05.2024, Aktenzeichen B 8 SO 3/23). Unter bestimmten Voraussetzungen können Eltern für ihr Kind die Übernahme von Taxikosten zur Schule durch die Eingliederungshilfe des Sozialhilfeträgers beantragen.
Stand: 27.08.2025