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Elterntaxi: Regeln auf dem Weg zur Schule

Sicher für alle

Nachdem die Schulen schrittweise wieder öffnen, fahren viele Eltern den Nachwuchs mit dem Auto. Diese Regeln müssen Sie besonders beachten.

Rechtsfrage des Tages:

Nach und nach haben die Schulen wieder den Betrieb aufgenommen. Damit der Nachwuchs nicht mit Bus oder Bahn fahren muss, fahren viele Eltern ihre Kinder zur Schule. Welche Regeln müssen Sie beachten?

Antwort:

Gerade zum Start des Unterrichts nach den großen Ferien herrscht vor den Schulen meist ein heilloses Verkehrschaos. Nach den Schulschließungen hat nun an immer mehr Schulen der Unterricht wieder begonnen. Und wenn auch meist aufgrund einer Aufteilung der Klassen weniger Schüler zur Schule strömen, so fahren doch wieder mehr Eltern ihre Kinder zum Schulgebäude. Damit es nicht zu Unfällen oder Bußgeldern kommt, sollten Sie auch einiges beachten.

Kinder richtig sichern

Egal, wohin Sie fahren: Ihre Kinder müssen Sie im Auto ausreichend sichern. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt dabei vor, welche Vorkehrungen Sie treffen müssen. Kinder bis zwölf Jahre und unter 1,50 Meter Körpergröße müssen in entsprechenden Rückhaltesystemen gesichert werden. Welcher Sitz für Ihr Kind der richtige ist, kommt auf dessen Größe und Gewicht sowie das Alter an. Um der Verpflichtung aus dem Gesetz ausreichend nachzukommen, muss der Kindersitz eine amtliche Genehmigung haben. Ihr Kindersitz muss entsprechend ein Prüfzeichen aufweisen. Idealerweise sollte der Sitz auf der Rückbank angebracht werden. Rechtlich ist es zwar erlaubt, Kinder in geeigneten Sitzen auch vorne im Auto mitfahren zu lassen. Besser geschützt sind sie aber auf der Rückbank. Nehmen Sie noch ein kleineres Geschwisterkind mit, müssen Sie bei rückwärtsgerichteten Kindersitzen auf dem Beifahrersitz den dortigen Airbag ausschalten.

Vorsichtig fahren!

Fahren Sie gerade an der Schule besonders aufmerksam. Strömen morgens die Schüler zur Schule, kann jederzeit ein Kind zwischen geparkten Autos auftauchen. Als Autofahrer sind Sie ohnehin verpflichtet, stets bremsbereit und umsichtig zu fahren. Aufgrund der vielen Kinder und Elterntaxis gilt dies morgens an der Schule umso mehr. Halten Sie sich auch daran, wenn Sie Ihr Kind abgesetzt haben. Nicht selten lässt sich leider beobachten, dass Eltern ordentlich Gas geben, sind die eigenen Kinder erstmal ausgestiegen.

Halten und Parken

Auch beim Halten und Parken gelten die üblichen Regeln, die Eltern im morgendlichen Stress leider immer wieder vergessen. Halten und Parken in zweiter Reihe ist ebenso verboten, wie das Halten an der Bushaltestelle. Aufgrund der neuen Bußgelder kann eine Verkehrssünde jetzt auch richtig teuer werden. Außerdem blockieren Sie den Busverkehr und gefährden andere Verkehrsteilnehmer.

Vorbeifahren am Bus

Besondere Obacht gilt, wenn ein Schulbus in der Haltebucht steht. Sie dürfen nur besonders vorsichtig und mit ausreichendem Abstand vorbeifahren. Liegt die Haltestelle in der Fahrbahnmitte, gilt Schrittgeschwindigkeit. Hat ein Bus während der Fahrt den Warnblinker eingeschaltet, dürfen Sie ihn nicht überholen. Steht er dann mit Warnblinker an der Haltestelle, dürfen Sie nur mit Schrittgeschwindigkeit und ausreichend Abstand vorbeifahren. Das gilt auch für den Verkehr auf der Gegenspur. Denken Sie daran. Aussteigende Kinder können vor oder hinter dem haltenden Bus einfach auf die Straße rennen.

Corona: Fahrgemeinschaft erlaubt?

Eigentlich ist es sinnvoll, Klassenkameraden Ihres Kindes mit zur Schule zu nehmen. Die aufgrund der Corona-Krise geltenden Kontaktbeschränkungen müssen Sie aber auch im Auto beachten. Ihre eigenen Kinder dürfen Sie natürlich problemlos mit Ihrem Auto kutschieren. Sofern es Personen aus zwei Haushalten gestattet ist Kontakt zu haben, dürfen Sie auch Kinder einer befreundeten Familie mitnehmen. Dabei sollten die Insassen aber einen Mundschutz tragen. Da in den Bundesländern teils unterschiedliche Regelungen gelten und sich diese oft kurzfristig ändern, sollten Sie sich regelmäßig schlaumachen.

Alternative Fahrrad

Ist das Wetter schön, stellt das Fahrrad gerade für größere Kinder eine gute Alternative für den Schulweg dar. Dabei dürfen sie auch mit Freunden zusammen fahren, sollten dabei aber den Mindestabstand einhalten. Nutzen Ihre Kinder Bus und Bahn, müssen sie in aller Regel einen Mundschutz tragen. Da dieser in den Schulen für bestimmte Wege ohnehin Pflicht ist, sollte die Maske grundsätzlich in den Schulranzen gepackt werden.

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