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Einsicht ins Fahreignungsregister

Per Online-Abfrage?

Möchten Sie wissen, mit wie viel Punkten in Flensburg Sie herumfahren? Das können Sie unter Umständen auch online in Erfahrung bringen.

Ein Polizist hält eine Kelle: " Halt Polizei" vor eine Frau im Auto.

Rechtsfrage des Tages:

Wer eine Verkehrssünde begeht, muss unter anderem mit Punkten in Flensburg rechnen. Wollen Sie beispielsweise Ihren Nachwuchs beim begleiteten Fahren mit 17 unterstützen, spielt das Punktekonto eine erhebliche Rolle. Wie erfahren Sie, ob Sie eine weiße Weste haben?

Antwort:

Wer zu schnell unterwegs war, eine rote Ampel übersehen hat oder einem anderen Verkehrsteilnehmer zu dicht aufgefahren ist, hat eine Ordnungswidrigkeit begangen. Werden Sie erwischt, müssen Sie in der Regel ein Bußgeld zahlen. Bei sicherheitsrelevanten Verstößen und einem Bußgeld ab 60 Euro bekommen Sie zusätzlich Punkte im Fahreignungsregister vermerkt. Wollen Sie wissen, ob Sie punktefrei unterwegs sind oder noch „Altlasten“ mit sich herumfahren? Dann fragen Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt nach. Das geht sogar online.

Punkte sammeln in Flensburg

Die schöne Stadt Flensburg verbinden viele Deutsche weniger mit der Ostseeküste als vielmehr mit Punkten in der Verkehrssünderkartei. Beim dort ansässigen Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wird seit geraumer Zeit das Verkehrszentralregister geführt. Seit der umfassenden Punkte-Reform heißt es nun Fahreignungsregister. Je nachdem welche Tat geahndet wurde, werden dort zwischen ein und drei Punkte pro Verstoß für zweieinhalb, fünf oder zehn Jahre gespeichert. Nach Eintritt der Tilgungsreife wandern die Punkte noch für ein Jahr in die Überliegefrist.

Wo Sie Punkte finden

Nicht selten kommt es vor, dass Verkehrssünder im Bußgeldbescheid nicht erkennen, ob und wie viele Punkte eingetragen werden. Diese finden sich nämlich oft nicht beim Bußgeld und einem möglichen Fahrverbot aufgelistet, sondern häufig erst im Fließtext auf der Rückseite des Bescheids. Oder Sie können sich nicht erinnern, wann Sie zu schnell unterwegs waren. Entsprechend wissen Sie dann auch nicht genau, wann Ihre Verkehrsweste wieder reingewaschen ist. Daher kann die Einholung einer Selbstauskunft beim Fahreignungsregister durchaus Sinn machen. Das KBA hält dafür drei Wege bereit.

Abfrage vor Ort oder per Post

Wohnen Sie in Flensburg oder machen dort Urlaub, können Sie die Auskunft direkt beim "Service vor Ort" beantragen. Dafür brauchen Sie nur ein gültiges Ausweisdokument. Verschlägt es Sie gerade nicht in den hohen Norden, können Sie auch den Postweg wählen. Hier wird es schon schwieriger. Sie müssen sich dafür einen Antragsvordruck auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister besorgen. Diesen finden Sie zum Beispiel auf der Internetseite des KBA. Weiter müssen Sie Ihre Personendaten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort angeben und eine amtliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift vorlegen. Etwas einfacher geht es mit Ihren Daten, Ihrer Unterschrift und einer Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises.

Bequem via Internet

Seit einiger Zeit hält das KBA auch eine Online-Auskunft parat. Mit einer einfachen E-Mail ist es dabei aber nicht getan. Sie benötigen zunächst ein an Ihren Computer angeschlossenes Kartenlesegerät. Mittlerweile gibt es viele NFC-fähige Smartphones. Gehört Ihr Handy dazu, brauchen Sie sich kein Lesegerät anzuschaffen. Welche Smartphones über diese Möglichkeit verfügen, erfahren Sie auf der Internetseite des KBA. Dann müssen Sie auf Ihrem Rechner oder Smartphone die AusweisApp2-Software installiert haben. Haben Sie noch einen "alten" Personalausweis, kommen Sie ab hier nicht weiter. Sie brauchen nämlich einen neuen Personalausweis im Kartenformat, der nach dem 01.10.2010 ausgestellt wurde. Und letztlich muss bei diesem auch die Online-Ausweisfunktion aktiviert sein. Eine genaue Anleitung, wie Sie den Antrag mit dieser Ausrüstung stellen können, finden Sie wiederum beim KBA. Im Idealfall bekommen Sie die Nachricht, dass null Punkte vermerkt sind. Haben Sie Punkte gesammelt, erhalten Sie entsprechende Datenblätter. Diesen können Sie entnehmen, wann für welchen Verstoß wie viele Punkte eingetragen wurden. Besonders interessant dürfte die Auskunft sein, wann die Punkte gelöscht werden. Diese Information finden Sie im rechten oberen Kästchen unter dem Betreff „Tilgungsdatum“.

Wissen, was eingetragen ist 

Haben Sie den Überblick verloren oder sind Sie sich hinsichtlich der Tilgung alter Punkte nicht sicher, können Sie sich mit der Selbstauskunft auf den neuesten Stand bringen. Die Anzahl der Punkte spielt vor allem eine Rolle, wenn es um wiederholte Verstöße innerhalb eines Jahres geht oder um die Eintragung als Begleitperson für minderjährige Führerscheinneulinge. 

Tipp

Übrigens können Sie bei einem Punktestand bis maximal fünf Punkte durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt gutmachen. Dieser wird nach erfolgreicher Teilnahme gelöscht. Allerdings können Sie diesen Joker nur einmal in fünf Jahren ziehen.

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