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Verkehrsschilder: Tempo bei Nässe und Schnee

Was gilt wann?

Viele Verkehrsschilder sind etwas rätselhaft. Als Autofahrer sollten Sie aber wissen, was „bei Nässe“ und das Schneeflockensymbol bedeuten.

Ein Auto stehet auf einer verschneiten Straße. Der Schnee hat sich tief ins Reifenprofil gegraben.

Rechtsfrage des Tages:

Auf vielen Strecken begegnen Sie Schildern mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung mit dem Zusatzschild "bei Nässe". Gilt diese Geschwindigkeitsbeschränkung auch bei Schnee, Eis oder Schneematsch? Und gilt ein Tempolimit mit dem Piktogramm einer Schneeflocke auch im Sommer?

Antwort:

Die Verkehrsschilder, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung bei Nässe anordnen, sorgen bei Autofahrern immer wieder für Verwirrung. Gilt das reduzierte Tempo schon, wenn es leicht nieselt, wenn Pfützen auf der Straße sind oder erst bei Starkregen? Umgekehrt zweifeln viele Autofahrer daran, dass sie das Tempolimit mit dem Zusatzschild einer Schneeflocke auch bei Trockenheit und sommerlichen Temperaturen beachten müssen.

Was heißt „bei Nässe“?

Der Bundesgerichtshof hat vor Jahren in einer Grundsatzentscheidung festgelegt, dass unter „Nässe“ bei dieser Beschilderung ein geschlossener Wasserfilm auf der Straße zu verstehen ist. Anhaltspunkt hierfür ist, wenn das vor Ihnen fahrende Fahrzeug eine Gischt erzeugt. Dann heißt es runter vom Gas. Derartige Beschilderungen werden dort aufgestellt, wo aufgrund der Fahrbahnbeschaffenheit und des Belages bei Nässe das Risiko des Aquaplanings, also des gefürchteten Aufschwimmens der Reifen, zu befürchten ist.

Ist Schneematsch auch Nässe?

Entsprechend dürfte dieses Schild nicht in dem Falle gelten, wenn die Straße vereist oder voller Schneematsch ist. Gerichtsurteile hierzu sind aber nicht bekannt. Die notwendige Reduzierung der Geschwindigkeit ergibt sich aber aus anderen Gründen. Zum einen sollten Sie an Ihre und die Sicherheit anderer denken, wenn die Straße im Winter durch Eis und Schnee rutschig und nicht sicher befahrbar ist. Zum anderen schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) vor, dass Autofahrer ihre Geschwindigkeit unter anderem den Straßen-, Sicht- und Witterungsbedingungen anpassen müssen. Sie dürfen nur so schnell fahren, wie Sie Ihr Fahrzeug sicher beherrschen. Behindert starker Schneefall die Sicht oder macht der Schneematsch die Straße zur Rutschbahn, müssen Sie also auch ohne Schild den Fuß vom Gas nehmen.

Tempolimit bei Schnee

Wie sieht es dann aber mit der Geschwindigkeitsbeschränkung aus, an der das Zusatzschild einer Schneeflocke montiert ist? Gilt das Tempolimit nur, wenn es schneit? Das Oberlandesgericht Hamm hatte über einen solchen Fall zu entscheiden. Das Gericht war dabei eindeutig. Anders als das Zusatzschild "bei Nässe" schränke die Schneeflocke nicht die Gültigkeit der Geschwindigkeitsbeschränkung ein. Bei diesem Schild handele es sich vielmehr um einen Hinweis der Straßenverkehrsbehörde, warum an dieser Stelle ein Tempolimit angeordnet worden ist. Autofahrer erhielten dadurch den eigentlich entbehrlichen Hinweis, dass das Limit der Gefahrenabwehr bei möglichen winterlichen Straßenverhältnissen diene. Dadurch soll die Akzeptanz der Beschränkung bei den Autofahrern erhöht werden (OLG Hamm, Aktenzeichen: 1 RBs 125/14).

Auch bei schönstem Sonnenschein

Eine rechtliche zeitliche Einschränkung auf eine bestimmte Jahreszeit oder winterliche Witterungsverhältnisse erfolge durch das Schneeflockensymbol also nicht. Da es sich nur um einen entbehrlichen Hinweis handelt, muss auch bei trockener Straße die Geschwindigkeitsbeschränkung beachtet werden. Dies gilt selbst dann, wenn bei schönstem Sonnenschein nicht eine Schneeflocke in Sicht ist. 

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