
Rechtsfrage des Tages:
Wer im Auto mit dem Handy telefoniert oder eine Nachricht tippt, muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Was ist aber mit der Smartwatch? Dürfen Sie diese beim Fahren benutzen?
Antwort:
Seit der Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) ziehen Ausreden wie Taschenrechner oder Diktiergeräte kaum noch, wenn Sie mit dem Smartphone in der Hand hinterm Steuer erwischt werden. Heute machen die modernen Smartwatches einen Griff zum Handy oft überflüssig. Allerdings gelten für die intelligenten Helfer ähnliche Regeln wie fürs Handy auch.
Telefonieren, aber richtig
Auch wenn die Regeln streng sind: Sie dürfen Ihr Handy im Auto durchaus benutzen. Nach der StVO ist das erlaubt, wenn Sie es dafür weder in der Hand halten noch hochnehmen müssen und eine Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion nutzen. Außerdem dürfen Sie auf Ihr Gerät einen kurzen Blick werfen, sofern Sie dadurch nicht vom Verkehr abgelenkt werden. Am besten verwenden Sie eine feste Halterung, denn das Aufnehmen und Halten ist grundsätzlich verboten.

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Für alle elektronischen Geräte
Seit der Änderung der Vorschrift in der StVO gilt diese Regelung für alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen. Außerdem umschließt die Regelung Geräte der Unterhaltungselektronik und zur Ortsbestimmung. Dass eine Smartwatch unter diese Bestimmung fällt, dürfte damit klar sein.
Fest am Arm
Der Unterschied zum Smartphone ist, dass Sie Ihre intelligente Uhr nicht in die Hand nehmen müssen, sondern in der Regel am Handgelenk tragen. Das ist durchaus erlaubt. Sie brauchen die Uhr also nicht vor der Fahrt abzunehmen. Lange Nachrichten darauf tippen sollten Sie aber nicht.
Wie lang ist kurz?
Besonders wichtig ist nämlich die Einschränkung, dass Sie auf das Gerät nur schauen dürfen, wenn Ihr Blick nur kurz und den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Witterungsbedingungen angepasst ist. Wie lang dieser Zeitabschnitt ist, kommt also stets auf den Einzelfall an und kann nicht klar bestimmt werden. Ein kurzer Blick aufs Handgelenk dürfte aber ebenso erlaubt sein, als würden Sie auf Ihrer analogen Uhr die Zeit ablesen. Mehrere Sekunden durch Ihre Playlist zu tippen wird bei Gericht hingegen auf wenig Verständnis treffen.
Gut zu wissen
Seien Sie gewarnt: Ein Gericht hat einen Autofahrer zu einem Bußgeld verurteilt, weil er sein Handy hochgenommen hat, um die Uhrzeit abzulesen (OLG Zweibrücken, Urteil vom 27.01.2024, 1 SsRs 1/14). Pauschale Aussagen, was erlaubt ist und was nicht, können daher nicht konkret getroffen werden.
Bitte sicher!
Werden Sie erwischt und der Blick war zu lange, drohen ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg. Kommt es dann auch noch zum Unfall, steigt das Bußgeld auf 200 Euro und zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot. Letztlich sollten Sie sich vor Augen führen, dass diese Vorschrift keineswegs Schikane ist. Es geht um Ihre und die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer. Je schneller Sie unterwegs sind, umso länger fahren Sie im Blindflug, während Sie sich auf Ihre Smartwatch konzentrieren. Daher kann es auch immer zumindest zu einer Mithaftung kommen, wenn Sie einen Unfall bauen, weil Ihre Smartwatch zu viel Aufmerksamkeit verlangt hat. Können Sie sich nicht zügeln, sollten Sie die Uhr während der Fahrt ablegen. Dann ist die Versuchung nicht so groß, doch mal eben eine Nachricht zu lesen.
Stand: 17.09.2025