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Blitzerfoto mit Handy am Ohr

Doppeltes Bußgeld?

Zu schnell mit dem Auto unterwegs und dann auch noch mit Handy am Ohr erwischt: Wird es für den Verkehrssünder dann besonders teuer?

Ein Blitzer wird am Straßenrand aufgestellt und ausgerichtet.

Rechtsfrage des Tages:

Wer im Straßenverkehr unterwegs ist, kann schnell mal etwas falsch machen. Und manchmal kommen mehrere Verstöße zusammen. Drohen dann auch mehrere Bußgeldbescheide?

Antwort:

Nicht immer bleibt es bei einer einzigen Regelübertretung und mehrere Ordnungswidrigkeiten kommen zusammen. Zum Beispiel zu schnelles Fahren und Telefonieren mit dem Handy beim Fahren stellen zwei Ordnungswidrigkeiten dar, die jeweils mit einer Regelbuße und je nach Tempoüberschreitung mit mindestens einem Punkt in Flensburg geahndet werden. Werden Sie gleichzeitig bei beiden Taten erwischt, brauchen Sie aber nicht mit zwei unterschiedlichen Bußgeldbescheiden zu rechnen. Die Taten werden nämlich tateinheitlich geahndet.

Ein und dasselbe

Tateinheit liegt immer dann vor, wenn bei der Begehung mehrerer Ordnungswidrigkeiten von einem einheitlichen Lebensvorgang auszugehen ist. Dabei kommt es darauf an, dass dieser Vorgang aufgrund der zeitlichen Nähe der Handlungen nicht in mehrere Vorgänge aufgespaltet werden kann. Beispiele für Tateinheit ist das Fahren ohne Anschnallgurt bei gleichzeitiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder eben gerade das Telefonieren mit einem Handy ohne Freisprecheinrichtung, während man schneller als die zulässige Höchstgeschwindigkeit fährt.

Mehrere Taten

Tatmehrheit liegt hingegen vor, wenn nicht mehr von einem einheitlichen zeitlichen beziehungsweise historischen Vorgang gesprochen werden kann. Sind Sie beispielsweise auf dem Weg ins Büro auf der Landstraße zu flott unterwegs und werden geblitzt und übersehen dann später in der Stadt noch eine rote Ampel, liegt keine Tateinheit mehr vor. Sie werden für jeden Verstoß einen gesonderten Bußgeldbescheid bekommen.

Was ist schlimmer?

Begehen Sie tateinheitlich mehrere Ordnungswidrigkeiten, ergeben sich daraus zwei Folgen. Hat die Behörde rechtskräftig ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit gegen Sie verhängt, können Sie wegen des anderen, gleichzeitig begangenen Verkehrsverstoßes nicht mehr belangt werden. Hier können Sie Glück haben, wenn "versehentlich" der geringere Verstoß zuerst rechtskräftig wird. Werden hingegen beide Verstöße gleich erkannt und Ihnen vorgeworfen, wird zwar auch nur ein Bußgeld verhängt. Es erfolgt aber eine Ahndung des Verstoßes, der mit der schwereren Rechtsfolge bedroht ist.

Telefonieren im Auto

Verwenden Sie im Auto unzulässig Ihr Mobiltelefon, müssen Sie mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei der Geschwindigkeitsüberschreitung kommt es darauf an, ob Sie innerorts oder außerorts zu schnell waren und mit welcher Geschwindigkeit Sie geblitzt wurden. Daher stellt die Ahndung des Handyverstoßes das Minimum des zu erwartenden Bußgeldes dar.

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