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Blitzer: Zählt dann der Tachowert?

Wie schnell war es?

Werden Sie beim Flitzen erwischt, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Welches Tempo wird dem Bescheid aber zugrunde gelegt?

Eine Radarfall in der Nahaufnahme.

Rechtsfrage des Tages:

Wer beim Autofahren geblitzt wird, schaut meist unwillkürlich auf die Tempoanzeige seines Fahrzeugs. Warum werden Sie im Bußgeldbescheid meist ein etwas anderes Tempo finden, als Sie meinen gefahren zu sein?

Antwort:

Mal eben nicht aufgepasst und schon ist es passiert: Viele Autofahrer werden erwischt, wenn sie die Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht einhalten. Die Höhe der Übertretung überrascht dann allerdings einige davon. Denn der Wert liegt in der Regel unter dem Tempo, dass sie mit halbem Auge auf dem Tacho noch abgelesen haben. Das liegt zum einen daran, dass der Tacho im Auto meist nicht exakt die gefahrene Geschwindigkeit anzeigt. Zum anderen zieht die Behörde beim Messwert auch noch einen Toleranzwert ab.

Luft nach oben

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt es vor. Jedes Auto muss mit einem Tacho ausgestattet sein, der nachts beleuchtet und damit auch bei Dunkelheit ablesbar ist. Allerdings zeigt kaum ein Fahrzeug exakt das gefahrene Tempo an. Hierfür gibt es klare Regeln. Ein Tacho darf nämlich grundsätzlich nicht weniger anzeigen als die gefahrene Geschwindigkeit. Ein höheres Tempo als tatsächlich gefahren wird, ist hingegen zulässig. Zumindest in bestimmten Grenzen.

Altes Auto – neues Auto

Unterschieden wird dabei zwischen Fahrzeugen, die vor und nach 1991 zugelassen wurden. Bei älteren Fahrzeugen darf der Tachowert um bis zu 7 Prozent von der gefahrenen Geschwindigkeit abweichen. Neuere Fahrzeuge dürfen sogar eine Abweichung von bis zu 10 Prozent zuzüglich weitere 4 km/h aufweisen. Fährt ein neueres Fahrzeug also 50 km/h, darf der Tacho bis zu 59 km/h anzeigen. Die Abweichungen sind erlaubt, um Messungenauigkeiten auszugleichen.

Nachjustieren

Auch der Zustand der Reifen hat Einfluss auf die gemessene Geschwindigkeit. Wechseln Sie das Reifenmodell, müssen Sie gegebenenfalls sogar den Tacho neu kalibrieren lassen. Ist hingegen der Tacho defekt, müssen Sie ihn austauschen oder neu justieren lassen. Mit dem Argument, Ihr Tacho habe unbemerkt zu wenig Tempo angezeigt, werden Sie sich jedenfalls nicht aus einem Bußgeldverfahren herauswinden können.

Blitzer auch ungenau

Es gibt einen weiteren Grund, warum die Ihnen vorgeworfene Geschwindigkeitsübertretung meist unter dem erwarteten Wert liegt. Denn auch Geschwindigkeitsmessgeräte messen nicht absolut exakt. Daher zieht die Behörde im Bußgeldverfahren von vorneherein einen bestimmten Wert von der gemessenen Geschwindigkeit als Messtoleranz ab. Bei gemessenen Geschwindigkeiten von bis zu 100 km/h sind das 3 km/h. Bei einem Tempo über 100 km/h werden 3 Prozent vom Messergebnis abgezogen.

Nicht drauf verlassen

Gewisse Abweichungen des Tachos sind also erlaubt. Zumindest, wenn die gefahrene Geschwindigkeit tatsächlich geringer ist als die angezeigte. Darauf verlassen sollten Sie sich bei Ihrem Auto aber besser nicht. Denn Sie wissen nicht genau, wie hoch eine Abweichung bei Ihrem Fahrzeug auch im Zusammenspiel mit den Reifen wirklich ist. Zudem ist die Abweichung meist nicht sehr hoch und beträgt nur wenige km/h. Das gilt, obwohl der Hersteller die Toleranzwerte voll ausschöpfen darf. Haben Sie das Gefühl, Ihr Tacho weicht erheblich ab? Dann lassen Sie ihn in einer Fachwerkstatt kontrollieren.

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