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Bootstour am Vatertag: besser ohne Alkohol

Nüchtern bleiben

Ein kühles Bier auf klarem Wasser klingt verlockend. Im Boot sollten Sie aber die Finger vom Alkohol lassen und Ihr Getränk hinterher genießen.

Bootstour am Vatertag: besser ohne Alkohol

Rechtsfrage des Tages:

Morgen ist Vatertag. Und bei schönem Wetter wäre eine Bootstour vielleicht eine nette Idee. Dürfen Sie im Elektro-, Paddel- oder Ruderboot Alkohol trinken?

Antwort:

Für viele Männer gehört das eine oder andere Bierchen zum Vatertag einfach dazu. Ein großer Zug durch die Gemeinde wird zwar nicht möglich sein. Aber vielleicht paddeln Sie mit Ihrer Familie mal über einen Fluss. Vom Alkohol sollten Sie dann aber lieber die Finger lassen.

Keine leichte Sache

Auch wenn das Paddeln auf einem gemütlichen Fluss nicht sehr schwierig aussieht. Sie müssen schon Herr Ihrer Sinne sein, um ein Boot sicher steuern zu können. Boote haben ein vollkommen anderes Manövrierverhalten als Straßenfahrzeuge. Schnell mal bremsen oder zur Seite lenken ist nicht möglich. Damit besagt bereits der gesunde Menschenverstand, dass Sie einen klaren Kopf brauchen.

Betrunken droht Strafbarkeit

Und tatsächlich können Sie sich strafbar machen, wenn Sie alkoholisiert auf dem Wasser unterwegs sind. Lassen Sie sich eine Gefährdung des Schiffsverkehrs zuschulden kommen, können Sie mit einer Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe bestraft werden. Konkret drohen strafrechtliche Folgen, wenn Sie aufgrund einer Alkoholisierung oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage sind, das Wasserfahrzeug sicher zu führen. Hinzukommen muss eine Gefährdung anderer. Das Gesetz unterscheidet dabei nicht zwischen kleinen Paddelbooten, Segelschiffen oder großen Kähnen. Auch kommt es nicht auf einen Maschinenantrieb des Wasserfahrzeugs an. Selbst kleine Ruderboote fallen mithin unter diese Strafvorschrift.

Promillegrenze zu Wasser

Die Grenze für eine Strafbarkeit liegt bei 0,5 Promille. Kommen alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzu, können Sie schon ab 0,3 Promille strafrechtlich belangt werden. Ohne Auffälligkeiten kann die Fahrt mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) bis unter 1,1 Promille als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Ab einer BAK von 1,1 Promille sind Sie absolut fahruntüchtig. Eine Strafbarkeit kommt dann auch wegen Trunkenheit im Verkehr in Betracht. § 316 Strafgesetzbuch (StGB) gilt nämlich nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch auf dem Wasser. Beachten Sie auch, dass auf manchen Gewässern leicht abweichende Promillegrenzen gelten. In der Passagierschifffahrt gilt die strenge 0,00 Promillegrenze.

Sicherheit geht vor

Neben der strafrechtlichen Seite müssen Sie auch an Ihre und die Sicherheit Ihrer Familie denken. Schippern Sie betrunken auf einem Fluss oder See ist ein schlimmer Unfall schnell passiert. Daher sollten Sie morgen während der Fahrt lieber zu Wasser und Saft greifen. Ein Bierchen können Sie sich dann nach der Bootstour genehmigen.

Corona-Regeln beachten

Auch wenn Sie gerne mit Ihren Freunden auf Tour gehen würden. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie müssen Sie sich auch am morgigen Vatertag an die Kontaktbeschränkungen und Hygieneregeln halten. Vielleicht können Sie den freien Tag mit Ihrer Familie nutzen. 

 

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