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Vatertag: Bootstour mit den Freunden

Bitte ohne Alkohol

Eine Bootstour am Vatertag macht vor allem bei schönem Wetter viel Spaß. Das kühle Bier sollten Sie aber lieber erst hinterher genießen.

Drei junge Männer fahren in einem kleinen Motorboot.

Rechtsfrage des Tages:

Morgen ist Vatertag. Und statt der üblichen Radtour wäre eine Bootstour vielleicht eine nette Idee. Welche Regeln gelten im Elektro-, Paddel- oder Ruderboot?

Antwort:

Für viele Männer gehört das eine oder andere Bierchen zum Vatertag einfach dazu. Ob Sie mit Freunden oder der Familie unterwegs sind – der freie Tag lädt zu fröhlichen Ausflügen ein. Vielleicht paddeln Sie mal über einen Fluss oder machen eine kleine Bootstour über einen See. Vom Alkohol sollten Sie dann aber lieber die Finger lassen.

Nicht unterschätzen

Auch wenn das Paddeln auf einem gemütlichen Fluss nicht sehr schwierig aussieht. Sie müssen schon Herr Ihrer Sinne sein, um ein Boot sicher steuern zu können. Boote haben ein vollkommen anderes Manövrierverhalten als Straßenfahrzeuge. Schnell mal bremsen oder zur Seite lenken ist nicht möglich. Damit besagt bereits der gesunde Menschenverstand, dass Sie einen klaren Kopf brauchen.

Alkohol kann strafbar sein

Und tatsächlich können Sie sich strafbar machen, wenn Sie alkoholisiert auf dem Wasser unterwegs sind. Lassen Sie sich eine Gefährdung des Schiffsverkehrs zuschulden kommen, können Sie mit einer Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe bestraft werden (§ 315 a Strafgesetzbuch (StGB)). Konkret drohen strafrechtliche Folgen, wenn Sie aufgrund einer Alkoholisierung oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage sind, das Wasserfahrzeug sicher zu führen. Hinzukommen muss eine Gefährdung anderer. Das Gesetz unterscheidet dabei nicht zwischen kleinen Paddelbooten, Segelschiffen oder großen Kähnen. Auch kommt es nicht auf einen Maschinenantrieb des Wasserfahrzeugs an. Selbst kleine Ruderboote fallen mithin unter diese Strafvorschrift.

Promillegrenze zu Wasser

Die Promillegrenzen sind dieselben wie im motorisierten Straßenverkehr. Die Grenze für eine Strafbarkeit liegt bei 0,5 Promille. Kommen alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzu, können Sie schon ab 0,3 Promille strafrechtlich belangt werden. Ohne Auffälligkeiten kann die Fahrt mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) bis unter 1,1 Promille als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Ab einer BAK von 1,1 Promille sind Sie absolut fahruntüchtig. Eine Strafbarkeit kommt dann auch wegen Trunkenheit im Verkehr in Betracht. § 316 StGB gilt nämlich nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch auf dem Wasser. Beachten Sie auch, dass auf manchen Gewässern leicht abweichende Promillegrenzen gelten. In der Passagierschifffahrt gilt die strenge 0,00 Promillegrenze.

„Führerschein“ fürs Paddelboot?

Für ein Kanu oder Ruderboot brauchen Sie keinen Bootsführerschein. Vor Ihrer Fahrt müssen Sie sich aber erkundigen, ob der von Ihnen gewählte Fluss auch befahren werden darf. Der Wasserstand oder Schutzmaßnahmen für brütende Wasservögel können das Paddeln an der einen oder anderen Stelle verbieten. Meiden Sie bei Ihrer Tour den ufernahen Pflanzen- oder Schilfgürtel. Sie könnten wichtige Nistplätze zerstören. Nutzen Sie nur vorgesehene Plätze, um mit Ihrem Kanu an Land zu gehen. Und dass Sie keinen Müll im Wasser entsorgen dürfen, muss sicherlich nicht erwähnt werden.

Sicherheit geht vor

Neben der strafrechtlichen Seite müssen Sie auch an Ihre und die Sicherheit Ihrer Freunde oder Familie denken. Schippern Sie betrunken auf einem Fluss oder See, ist ein schlimmer Unfall schnell passiert. Daher sollten Sie morgen während der Fahrt lieber zu Wasser und Saft greifen. Ein Bierchen können Sie sich dann nach der Bootstour genehmigen.

 

 

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