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Besitzstörungsklage: Falsch parken in Österreich

Hier nicht parken!

Als Nicht-Kunde sein Fahrzeug auf dem Privatparkplatz eines Supermarkts abzustellen? In Österreich keine gute Idee.

Besitzstörungsklage: Falsch parken in Österreich

Rechtsfrage des Tages:

Wir waren gerade in Salzburg im Urlaub. Nachts hatten wir unser Auto auf einem Supermarktparkplatz abgestellt. Als wir zum Wagen zurückkamen, fanden wir einen Zettel. Darauf wurde uns eine „Besitzstörungsklage“ angedroht. Was ist denn eine Besitzstörungsklage?

Antwort:

Auch bei uns ärgern sich Supermarktbesitzer über Autos, die von Nicht-Kunden stundenlang auf dem Parkplatz abgestellt werden. Mancherorts müssen Sie als Falschparker sogar mit einem Bußgeld rechnen. Es wird zwar nicht von der Ordnungsbehörde verhängt, kann aber quasi als Vertragsstrafe vom Betreiber verlangt werden.

Auch wenn diese Knöllchen in Deutschland oft teurer sind als die regulären Bußgelder: In Österreich kann es richtig kostspielig werden. Parkplatzbesitzer haben nämlich die Möglichkeit, Sie mittels einer Besitzstörungsklage auf Unterlassen in Anspruch zu nehmen.

Voraussetzung für eine Besitzstörungsklage

Voraussetzung ist, dass Sie den Besitz am Parkplatz eigenmächtig beeinträchtigt, verletzt oder entzogen haben. Natürlich muss für Sie auch erkennbar gewesen sein, dass Sie in fremde Besitzrechte eingreifen. Etwa, wenn Sie Ihr Auto auf einem Parkplatz abstellen, obwohl dieser deutlich als privat gekennzeichnet ist.

Wie lange und zu welcher Tageszeit Sie widerrechtlich parken, spielt keine Rolle. In Wien greifen Sie z. B. selbst dann in das Besitzrecht des Ladeninhabers ein, wenn Sie nachts nach Ladenschluss auf dem Supermarktparkplatz parken. Der Besitzer kann dann bei Gericht eine Besitzstörungsklage einbringen. Dabei beantragt er die Feststellung der Störung und Wiederherstellung des letzten ruhigen Besitzes. Weitere Störungen soll das Gericht ebenfalls untersagen.

Welche Kosten können entstehen?

Teuer wird es für Sie dadurch, dass Sie die Gerichts- und Anwaltskosten tragen müssen.

Ihnen muss aber nicht gleich die Klage ins Haus flattern. Droht Ihnen der Besitzer zunächst eine Besitzstörungsklage an, sollten Sie schnellstmöglich eine Unterlassungserklärung abgeben. Erfolgt die Androhung durch einen Anwalt, müssen Sie zusätzlich dessen Kosten übernehmen. Doch diese liegen i. d. R. deutlich unter den Kosten eines Gerichtsverfahrens.

Beachten Sie daher in Österreich stets die Beschilderung eines Parkplatzes. Wenn Sie Hinweise auf einen Privatparkplatz finden, stellen Sie Ihr Fahrzeug lieber anderswo ab.

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