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Besitzstörungsklage: Falsch parken in Österreich

Das wird teuer!

Auf einem fremden Parkplatz parken oder eine Einfahrt zustellen? Auch in Österreich keine gute Idee. Es kann richtig kostspielig werden.

Privatparkplatz mit aufgesprühtem Halteverbots-Symbol auf dem Boden.

Rechtsfrage des Tages:

Ebenso wie bei uns ist Falschparken in Österreich eine Ordnungswidrigkeit. Auf privaten Parkplätzen kann der Besitzer den Rechtsweg beschreiten. Was ist eine Besitzstörungsklage, die auf vielen Schildern angedroht wird?

Antwort:

Auch bei uns ärgern sich Supermarktbesitzer über Autos, die von Nicht-Kunden stundenlang auf dem Parkplatz abgestellt werden. Mancherorts müssen Sie als Falschparker sogar mit einem Bußgeld rechnen. Es wird zwar nicht von der Ordnungsbehörde verhängt, kann aber quasi als Vertragsstrafe vom Betreiber verlangt werden. Auch wenn diese Knöllchen in Deutschland oft teurer sind als die regulären Bußgelder: In Österreich kann es richtig kostspielig werden. Parkplatzbesitzer haben nämlich die Möglichkeit, Sie mittels einer Besitzstörungsklage auf Unterlassen in Anspruch zu nehmen.

Meins bleibt meins 

Voraussetzung ist, dass Sie den Besitz am Parkplatz eigenmächtig beeinträchtigt, verletzt oder entzogen haben. Natürlich muss für Sie auch erkennbar gewesen sein, dass Sie in fremde Besitzrechte eingreifen. Etwa, wenn Sie Ihr Auto auf einem Parkplatz abstellen, obwohl dieser deutlich als privat gekennzeichnet ist. Wie lange und zu welcher Tageszeit Sie widerrechtlich parken, spielt keine Rolle. In Wien greifen Sie beispielsweise selbst dann in das Besitzrecht des Ladeninhabers ein, wenn Sie nachts nach Ladenschluss auf dem Supermarktparkplatz parken. Übrigens reicht das Besitzrecht aus. Auch Mieter eines Parkplatzes können Besitzstörungsklage erheben. Es muss also nicht zwangsläufig der Eigentümer sein, der sich gegen Falschparker zur Wehr setzt.

Die Folgen

Der Besitzer kann bei Gericht eine Besitzstörungsklage einbringen. Dabei beantragt er die Feststellung der Störung und Wiederherstellung des letzten ruhigen Besitzes. Weitere Störungen soll das Gericht ebenfalls untersagen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Störung noch weiterhin andauert. Auch wenn Sie längst mit Ihrem Auto aus dem Urlaub wieder zurück sind, kann Ihnen eine Klageschrift ins Haus flattern.

Wird es teuer?

Nicht unerhebliche Kosten entstehen dadurch, dass Sie die Gerichts- und Anwaltskosten tragen müssen. Kleiner Trost: Häufig werden Sie nicht sofort verklagt. Droht Ihnen der Besitzer zunächst eine Besitzstörungsklage an, sollten Sie schnellstmöglich eine Unterlassungserklärung abgeben. Erfolgt die Androhung durch einen Anwalt, müssen Sie zusätzlich dessen Kosten übernehmen. Doch diese liegen in der Regel deutlich unter den Kosten eines Gerichtsverfahrens. Beachten Sie daher in Österreich stets die Beschilderung eines Parkplatzes. Wenn Sie Hinweise auf einen Privatparkplatz finden, stellen Sie Ihr Fahrzeug lieber anderswo ab.

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