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Begleitetes Fahren: ab 17 hinters Steuer

Unter Aufsicht

Wer aufs Autofahren brennt, braucht nicht bis zur Volljährigkeit warten. Mit 17 Jahren kann es losgehen – mit Begleitperson daneben.

Zwei Frauen sitzen im Auto. Die Beifahrerin zeigt der Fahrerin den Weg.

Rechtsfrage des Tages:

Immer mehr junge Menschen nutzen die Chance, bereits mit 17 Jahren Auto fahren zu dürfen. Welche Regeln gelten für das begleitete Fahren mit 17?

Antwort:

Bereits seit einigen Jahren dürfen Jugendliche ab 17 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen hinters Steuer eines Autos. Nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Führerscheinprüfung kann es losgehen. Allerdings muss bis zum 18. Lebensjahr eine Begleitperson immer dabei sein und in der Prüfbescheinigung stehen. Diese muss sich an wichtige Regeln halten. Und wie für andere Fahranfänger auch gilt für die Youngsters im Auto die Probezeit.

Auf zur Fahrschule

Voraussetzung für das begleitete Fahren ist natürlich zunächst der Besuch der Fahrschule. Der Fahrschüler muss sämtliche vorgeschriebenen theoretischen und praktischen Fahrstunden absolvieren. Am Ende steht jeweils eine Prüfung, die er erfolgreich ablegen muss. Um möglichst früh ins Auto steigen zu dürfen, können Sie sich bereits sechs Monate vor Ihrem 17. Geburtstag in der Fahrschule anmelden. Zusätzlich müssen Sie den entsprechenden Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Manchmal übernimmt das auch die Fahrschule. Sind alle Pflichtstunden absolviert, können Sie sich zu den Prüfungen anmelden. Die theoretische Prüfung dürfen Sie frühestens drei Monate vor Ihrem 17. Geburtstag ablegen, die praktische ab einem Monat vorher.

Prüfbescheinigung als Nachweis

Anders als bei volljährigen Fahrern erhalten Sie nach erfolgreichen Prüfungen eine Prüfbescheinigung. Da diese kein Foto enthält, müssen Sie auch immer ein amtliches Ausweisdokument wie Pass oder Personalausweis dabeihaben. Die Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres für die Fahrerlaubnisklassen B sowie AM und L. Vor Ablauf der drei Monate müssen Sie einen Antrag auf Ausstellung des Kartenführerscheins bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen. Übrigens: Mit der Prüfbescheinigung dürfen Sie nur in Deutschland fahren. Andere Länder erkennen diese nicht als Nachweis der Fahreignung an. Eine Ausnahme gilt für Österreich. Dort dürfen Sie bis zu Ihrem 18. Geburtstag mit der Prüfbescheinigung fahren.

Wer darf begleiten?

Begleitete Fahrer dürfen bis zum 18. Geburtstag nicht allein im Fahrzeug unterwegs sein. Sie müssen immer eine Begleitperson dabeihaben. Das kann ein Elternteil, die Großeltern oder auch ein Kollege aus dem Ausbildungsbetrieb sein. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und darf höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben. Außerdem muss sie seit mindestens fünf Jahren eine Fahrerlaubnis Klasse B besitzen. Der Fahranfänger kann auch mehrere Begleitpersonen eintragen lassen. Die Anzahl ist nicht begrenzt. Auch müssen diese nicht besonders vorher geschult werden. Übrigens: Kassiert Ihr Begleiter nach der Eintragung in der Prüfbescheinigung Punkte in Flensburg, darf er Sie trotzdem weiterhin begleiten. Musste er aber wegen eines Fahrverbots seinen Führerschein abgeben, ist er in dieser Zeit nicht als Begleiter zugelassen.

Rechte und Pflichten

Der Begleiter hat spezielle Aufgaben. So soll er als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und beim Fahren beraten. Auf keinen Fall darf er aktiv in das Fahrgeschehen eingreifen. Ein Hinweis auf das Einhalten der Spur ist also erlaubt. Ins Lenkrad greifen hingegen tabu. Meinen Sie, dass Sie Ihren Nachwuchs als Fahrdienst nach einem feuchtfröhlichen Abend nutzen können? Weit gefehlt. Als Begleitperson müssen Sie sich an die 0,5-Promillegrenze halten. Verantwortlich dafür ist der Fahranfänger.

Bewährungsprobe

Als Fahranfänger müssen Sie sich zunächst bewähren und eine Probezeit absolvieren. Beim begleiteten Fahren mit 17 beginnt die zweijährige Probezeit mit der Übergabe der Prüfbescheinigung. Es gelten die gleichen Regeln wie bei volljährigen Fahranfängern und Sie müssen sich strikt an die 0,0-Promillegrenze halten. Alkohol am Steuer ist also absolut untersagt. Diese Alkoholgrenze gilt übrigens bis zum 21. Lebensjahr auch nach Ablauf der Probezeit. In der Probezeit drohen zudem neben Bußgeldern und Punkten bei Ordnungswidrigkeiten zusätzliche Sanktionen. Das kann so weit gehen, dass Ihnen die Prüfbescheinigung entzogen wird und Sie vor einer Neubeantragung eine medizinisch-psychologische Untersuchung absolvieren müssen.

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