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Beförderungspflicht im Taxi: mit Ausnahmen

Darf jeder mit?

Große Hunde oder betrunkene Fahrgäste: Muss ein Taxifahrer wirklich jeden in seinem Auto befördern? Oder darf er auch mal nein sagen?

Ein leuchtendes Taxischild bei Nacht.

Rechtsfrage des Tages:

Kaum ein Taxifahrer dürfte sich über betrunkene oder pöbelnde Fahrgäste freuen. Und auch große Hunde sind nicht immer erwünscht. Dürfen Taxifahrer eigentlich die Beförderung von Gästen ablehnen?

Antwort:

Zum Beruf des Taxifahrers gehört es, täglich auf unterschiedlichste Leute zu treffen. Natürlich können auch immer mal Fahrgäste dabei sein, die der Fahrer eigentlich nicht so gern im Auto sitzen haben möchte. Tatsächlich sieht die Beförderungsordnung für Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BoKraft) aber eine Beförderungspflicht vor. Vom Grundsatz her muss also jeder Taxifahrer auch jeden Fahrgast mitnehmen. Natürlich kennt diese Regel auch verschiedene Ausnahmen.

Keine Pflicht bei Gefahr

So muss der Taxifahrer keine Fahrgäste befördern, von denen eine Gefahr ausgeht oder die gefährliche Stoffe oder Gegenstände mit sich führen. Auch kann er Fahrten außerhalb des Pflichtfahrgebiets ablehnen. Wer nicht nur sich, sondern auch Gegenstände im Taxi transportieren lassen möchte, muss beachten, dass diese sicher verstaut werden können und keine anderen Fahrgäste oder Verkehrsteilnehmer gefährden. Würden die lange Duschstange oder der Möbelkarton bei der Fahrt aus dem Fenster ragen, darf der Taxifahrer die Fahrt ablehnen. Auch muss er sich nicht darauf einlassen, ein Baby auf dem Schoß der Mutter zu befördern. Hat diese keine geeignete Babyschale dabei, sollte er die beiden als Fahrgast kategorisch ablehnen.

Wer nicht zahlen will

Steigen Sie in das Taxi ein mit den Worten, Sie hätten gerade Ihr Portemonnaie verloren, müssen Sie auch damit rechnen zu Fuß zu gehen. Haben Sie lediglich kein Bargeld dabei, kann der Fahrer Sie als Fahrgast meist nicht ablehnen. Bitten Sie den Fahrer, auf der Fahrt an einem Geldautomaten zu halten. Dort können Sie für das nötige Bargeld sorgen. Zudem können Sie in aller Regel auch im Taxi mit Ihrer Bankkarte zahlen. Eine leichte Alkoholisierung allein dürfte auch kein Grund für die Verweigerung einer Taxifahrt sein. Wer aber zu tief ins Glas geschaut hat und sich aggressiv benimmt, muss im Zweifel draußen bleiben.

Hund willkommen?

Grundsätzlich darf ein Taxifahrer also durchaus Fahrgäste ablehnen, wenn von ihnen oder den mitgeführten Dingen ein Risiko ausgeht. Beispielsweise bei Tieren ist dies immer eine Abwägung des Einzelfalls. Den Transport von Tieren wie Hunden oder Katzen darf der Fahrer nicht generell ablehnen. Geht von dem Tier aber eine mögliche Gefährdung aus, so darf der Taxifahrer den Gast mit Haustier durchaus abweisen. Eine denkbare Gefährdung der Betriebssicherheit kann nicht nur von aggressiven, bissigen Hunden ausgehen, sondern zum Beispiel auch eine Tierhaarallergie des Fahrers sein. Umgekehrt wird dieser die Mitnahme einer Katze in einer geeigneten Transportbox nicht verweigern können.

Mal eben um die Ecke

Nicht ablehnen dürfen Taxifahrer einen Fahrgast, der nur eine kurze Strecke befördert werden will. Auch darf dieser nicht fortgeschickt werden, nur weil er nicht beim ersten Taxi in der Warteschlange einsteigt. Der Gast darf nämlich frei wählen, welches Taxi er benutzen möchte. Allerdings ist es eine Frage der Höflichkeit des Fahrgastes, stets das vorderste Taxi zu wählen. Schließlich wartet dieses im Zweifel schon am längsten. Verweigert ein Taxifahrer unberechtigt die Beförderung, droht ihm ein Bußgeld nach der BoKraft

 

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