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Auffahrunfall: Ist die Haftung immer klar?

Wenns hinten kracht

Auffahrunfälle sind typische Schadenfälle für die Versicherung. Stimmt es wirklich, dass der Auffahrende immer haftet?

Ein Auffahrunfall. Beide Autos haben erheblichen Blechschaden.

Rechtsfrage des Tages:

„Wenn es hinten kracht, gibt es vorne Geld.“ Stimmt das Sprichwort immer? Oder haftet unter Umständen auch derjenige, auf dessen Auto aufgefahren wird?

Antwort:

Auffahrunfälle gehören zu den typischen Unfallkonstellationen im Stadtverkehr. Aber auch auf der Autobahn, beispielsweise im Stau, kracht es immer wieder. Meist kommt es zu diesen Unfällen aufgrund zu geringen Sicherheitsabstands oder eines kurzen Moments der Unachtsamkeit. In der Regel haftet tatsächlich nach dem sogenannten Anscheinsbeweis der Auffahrende. Allerdings sind auch Fälle denkbar, bei denen der Vordermann zumindest eine Teilschuld trägt.

Anscheinsbeweis

Kommt es zu einem Verkehrsunfall, stellt sich als Erstes immer die Frage der Haftung. Wer hat Schuld an den Dellen, Beulen und Kratzern? Die Beweislastregeln sehen vor, dass der Geschädigte die Schuld des Unfallgegners nachweisen muss. Fährt Ihnen beim Spurwechsel jemand in die Seite, müssen Sie diesen Unfallhergang beweisen können. Für bestimmte Konstellationen greift aber der sogenannte Anscheinsbeweis. Gerade im Straßenverkehr gibt es Unfallkonstellationen, bei denen nach der Lebenserfahrung von einem typischen Geschehensablauf ausgegangen werden kann. Bei einem Auffahrunfall ist der typische Ablauf, dass der Hintermann entweder zu wenig Abstand gehalten oder schlicht nicht aufgepasst hat. Es wird also zunächst von einem Verschulden ausgegangen.

Gegenbeweis ist möglich

Der Anscheinsbeweis bedeutet aber nicht, dass ein Auffahrender immer ohne eine Entlastungsmöglichkeit haftet. Es sind Unfallhergänge denkbar, bei denen der Vorausfahrende zumindest eine Teilschuld trägt. Ein Beispiel ist das grundlose Abbremsen. Wer plötzlich und ohne Anlass abbremst und deswegen der Hintermann auffährt, wird auf einem Teil seines Schadens sitzen bleiben. Beispielsweise liegt ein solcher Fall vor, wenn der Vorausfahrende wegen eines Kleintieres abrupt abbremst. Auch wenn es herzlos klingt: Das Bremsen vor dem Tier ist rechtlich kein ausreichender Grund für eine Vollbremsung.

Problem Beweislast

Der Auffahrende hat allerdings häufig große Probleme, das grundlose Bremsen des Vordermannes zu beweisen. Und dazu ist er aufgrund des Anscheinsbeweises verpflichtet. Nützlich kann es da sein, gleich an der Unfallstelle mögliche Zeugen zu suchen und diese um Name und Anschrift zu bitten. Vielleicht haben diese gesehen, dass der Vorausfahrende trotz grüner Ampel plötzlich in die Eisen gestiegen ist.

Kettenauffahrunfälle

Besonders schwierig ist die Haftungsfrage, wenn mehrere Autos ineinander fahren. Der genaue Ablauf der Kollisionen lässt sich meist nicht sicher rekonstruieren. Wer bei einem Kettenauffahrunfall an erster Stelle steht, hat in der Regel am wenigsten Probleme bei der Regulierung. Zumindest, sofern ihm kein Fahrfehler nachgewiesen werden kann. Der mittlere hat es schon schwerer. Ob er überhaupt haftet kommt darauf an, ob er zuerst dem Vordermann aufgefahren ist oder ob er vom Letzten in der Reihe auf diesen aufgeschoben wurde. Hilfreich kann es sein, wenn der Fahrer des vordersten Fahrzeugs eindeutig bemerkt hat, dass es nur einen Anstoß gab. Dann spricht viel dafür, dass der mittlere Wagen aufgeschoben wurde. Hat der erste Autofahrer hingegen zwei Anstöße bemerkt, ist das mittlere Fahrzeug wahrscheinlich zuerst aufgefahren, bevor der letzte Wagen auf diesen aufgefahren ist. Von einem Kettenauffahrunfall ist übrigens eine Massenkarambolage zu unterscheiden. Hiervon spricht man, wenn mehr als 49 Fahrzeuge in einen Unfall verwickelt sind. Für diese Fälle sehen die Versicherer eine vereinfachte Regulierung vor.

Unfälle vermeiden

Gerade im Stadtverkehr ist es häufig nicht leicht, den sicheren Abstand von einem halben Tachowert in Metern einzuhalten. Dennoch sollten Sie versuchen, Ihrem Vordermann nicht in den Kofferraum zu kriechen. Bremst dieser ab, haben Sie mit einem ausreichenden Abstand genug Zeit, Ihr Fahrzeug ebenfalls abzubremsen. Fahren Sie vorausschauend und bremsen Sie frühzeitig ab. Damit können Sie verhindern, dass Sie in einer kritischen Situation eine Vollbremsung machen müssen und Ihr Hintermann auffährt.

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