
Rechtsfrage des Tages:
Wenn es heftig stürmt, wird das Autofahren zur Herausforderung. Leider sorgen starke Windböen oder umstürzende Bäume immer wieder für schwere Unfälle. Welche Versicherung ist zuständig, wenn es durch einen Sturm zu einem Unfall kommt?
Antwort:
Zieht ein Sturm durchs Land, können Autofahrer schon mal heftig durchgeschüttelt werden. Bei stürmischem Wetter sollten Sie immer besonders aufmerksam fahren und den Fuß lieber vom Gas nehmen. Werden Sie dennoch von einer Böe erfasst und es kommt zum Unfall, können verschiedene Versicherungen ins Spiel kommen.
Ab Windstärke 8 können Sie Sachschäden bei Ihrer Teilkaskoversicherung anmelden. Bei Windstärke geringer als 8 können Sie Schäden am Fahrzeug nur geltend machen, wenn Sie vollkaskoversichert sind. Für Personenschäden tritt diese Versicherung allerdings nicht ein. Kollidieren Sie mit einem umgestürzten Baum, kommt es hingegen nicht immer auf die Windstärke an.
Lag der Baum schon etwas länger auf der Straße, brauchen Sie sich an Ihre Teilekaskoversicherung nicht zu wenden. Für diese Unfallschäden ist die Vollkaskoversicherung zuständig. Fällt der Baum hingegen unmittelbar vor Ihrem Auto um und Sie können nicht mehr anhalten, dürfen Sie wiederum Ihre Teilkasko ab Windstärke 8 in Anspruch nehmen. Haben Sie aber beispielsweise Ihre Geschwindigkeit nicht den Witterungsverhältnissen angepasst, kann die Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit leistungsfrei werden.