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Rund um die grüne Karte – jetzt in weiß

Nur andere Farbe?

Die grüne Versicherungskarte ist künftig weiß. Aber ändert sich auch sonst noch etwas beim Versicherungsnachweis für Auslandsreisen?

Rechtsfrage des Tages:

Als Autofahrer sollten Sie sie kennen: die grüne Karte als Versicherungsnachweis. Ab dem 01. Juli 2020 wird sie auf weißem statt auf grünem Papier gedruckt. Wer braucht sie? Und ändert sich außer der Farbe noch etwas?

Antwort:

Möchten Sie mit dem Auto ins Ausland fahren, sollten Sie die grüne Karte immer dabeihaben. Diese „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“ (IVK) dient der Anerkennung der Haftpflichtversicherung im Reiseland. Zwar müssen Sie sie nicht in allen Ländern zwingend vorzeigen. In manchen Ländern ist sie aber Pflicht. Daran ändert auch die neue Farbe nichts: Die neuen Nachweiskarten sind jetzt weiß statt grün.

Grüne Karte kommt mit Versicherungspolice

In der Regel erhalten Sie die grüne Karte zusammen mit der Versicherungspolice von Ihrer Haftpflichtversicherung zugesandt. Haben Sie noch keine erhalten, können Sie sie kostenlos anfordern. Bisher mussten Sie die Karte bei Ihrem Versicherungsvermittler abholen oder auf die Post warten. Aufgrund des Farbwechsels von grün zu weiß können Sie die Karte jetzt auch online erhalten und selbst ausdrucken. Gültig ist die grüne Karte für drei Jahre. Danach können Sie eine neue bestellen.

Wozu ist sie da?

Der grünen Karte liegt ein System zugrunde, mit dem Sie mit Ihrer Haftpflichtversicherung im Ausland fahren dürfen, ohne eine jeweilige Versicherungsdeckung nach nationalem Recht nachkaufen zu müssen. In vielen Ländern müssen Sie die Karte nicht mehr zwingend dabeihaben. In den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie in Andorra, Monaco, San Marino, der Schweiz und Serbien gilt das Kennzeichenabkommen. Dort reicht schon das amtliche Kennzeichen als gültiger Versicherungsnachweis aus. Notwendig ist die grüne Karte aber in einigen osteuropäischen Ländern und der Türkei. Ob die grüne Karte im Ausland überhaupt gilt, können Sie auf der Karte direkt nachschauen. Oder Sie fragen bei Ihrer Versicherung nach. Vorsichtshalber sollten Sie insbesondere bei Reisen außerhalb der EU nach der Gültigkeit im Reiseland schauen. Manche Versicherungen schließen einzelne Länder aus. Für diese Länder brauchen Sie dann eine zusätzliche Versicherung. Achtung! Für Reisen in den Kosovo brauchen Sie immer eine separate Versicherung, das Land erkennt die grüne Karte nicht an.

Nicht immer nötig, aber immer hilfreich

Auch wenn Sie in vielen Ländern die grüne Karte nicht vorzeigen müssen, sinnvoll ist sie allemal. Kommt es zu einem Unfall, haben Sie mit der grünen Karte alle wichtigen Daten wie die Versicherungsscheinnummer, das Kennzeichen und Anschriften in einem Dokument parat. Schreiben Sie die Angaben von der grünen Karte Ihres Unfallgegners ab oder fotografieren Sie diese. Die wichtigsten Daten für die Unfallregulierung haben Sie dann bereits zusammen. Außerdem sollten Sie wie sonst auch Fotos von der Unfallstelle machen und sich nach Zeugen umschauen. In manchen Ländern müssen Sie auch zwingend die Polizei hinzuziehen.

Aus grün wird weiß

Seit dem 01. Juli 2020 zeigt sich die grüne Karte in einem farblich neuen Kleid. Neue Versicherungsnachweise werden nicht mehr auf dem traditionellen grünen Papier ausgedruckt, sondern kommen einheitlich in weiß daher. Der Name wird sich nicht ändern. Bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit können Sie Ihre alte grüne Karte weiter nutzen. Bis Ende 2020 gilt noch eine Übergangszeit, in der die Versicherungen auch noch eine grün gestaltete Karte herausgeben dürfen. Danach werden die neuen grünen Karten nur noch in weiß ausgefertigt. Ausdrucken müssen Sie die Karte aber unbedingt. Sie muss in Papierform vorliegen, ein digitaler Nachweis reicht nicht aus.

Grüne Karte und Großbritannien

Auch wenn Großbritannien nicht mehr zur EU gehört, noch entfaltet das Kennzeichenabkommen seine Wirksamkeit. Ausländische Autofahrer brauchen für ihren Urlaub in Großbritannien bis zum Ablauf der Übergangsfrist am 31.12.2020 keine grüne Karte vorzuzeigen. Das Kennzeichen reicht aus. Danach kann es möglicherweise aber Pflicht werden, bei der Einreise eine grüne Karte vorzulegen.

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