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Promille-Grenzen auf dem E-Scooter

Kein Bier in Ehren

Bisher galten für Nutzer von E-Scootern dieselben Promille-Grenzen wie für Autofahrer. Wird sich das in Zukunft vielleicht ändern?

Rechtsfrage des Tages:

Werden Sie betrunken am Steuer Ihres Autos erwischt, drohen Ihnen heftige Folgen. Aber auch auf den E-Scooter sollten Sie nicht benebelt steigen. Welche Promille-Grenze gilt?

Antwort:

E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge. Daher müssen Sie auf dieselben Promille-Grenzen achten wie beim Autofahren, um kein Bußgeld und Punkte in Flensburg zu riskieren. Im Ernstfall droht auch hier der Entzug der Fahrerlaubnis. Der Verkehrsgerichtstag hat sich aktuell gegen eine Erhöhung der Promille-Grenze ausgesprochen.

E-Scooter oder E-Roller

Sie sind klein, leicht, wendig – und flott. Immer mehr Leute steigen auf die spritzigen E-Scooter, um durch die Stadt zu flitzen. Konkret handelt es sich um eigentliche Tretroller, die mit einem Elektromotor ausgestattet sind. Ihre Beinkraft brauchen Sie für die Fortbewegung nicht. Was viele dabei nicht wissen: Auch diese Gefährte sind Kraftfahrzeuge. Daher gelten weitgehend dieselben Regeln wie für Autos, Motorräder und Co. Nach einem feuchtfröhlichen Gelage sollten Sie daher auch nicht auf den motorisierten Roller steigen.

Alkohol im Blut

Es gilt die Grenze von 0,5 Promille. Ab diesem Grad der Alkoholisierung müssen Sie mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und bis zu drei Monaten Fahrverbot rechnen. Ab 1,1 Promille begehen Sie bereits eine Straftat. Die Folgen sind die Entziehung der Fahrerlaubnis, drei Punkte im Fahreignungsregister und eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe. Fahranfänger in der Probezeit oder unter 21 Jahren müssen sich an das strikte Alkoholverbot halten. Bei einem Verstoß gegen die 0,0-Promille-Grenze droht neben einem Bußgeld und Punkten unter anderem die Verlängerung der Probezeit.

Schon nach wenigen Gläsern

Achtung! Bereits ab 0,3 Promille ist Ihre Fahrerlaubnis in ernster Gefahr. Fallen Sie nämlich durch Fahrfehler auf und gefährden andere Verkehrsteilnehmer, kann Ihnen ebenfalls die Fahrerlaubnis entzogen werden. Neben einer Geldstrafe und Punkten in Flensburg wird meist auch eine Sperrzeit für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ausgesprochen. Bei Alkoholdelikten steht vor dem Wiedererlangen der motorisierten Freiheit zudem in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).

Änderungen in Sicht?

Fachleute und Politiker diskutieren immer wieder über eine Änderung der Promille-Grenzen für die elektrisch betriebenen Roller. Aktuell hat sich auch der Verkehrsgerichtstag mit diesem Thema beschäftigt. Dabei handelt es sich um eine jährliche Veranstaltung, bei der Experten aus dem Verkehrsrecht und der Verkehrssicherheit über aktuelle Themen diskutieren und gegebenenfalls Empfehlungen an die Politik weitergeben. In diesem Fall geht die Empfehlung dahin, es bei den bisher geltenden Promille-Grenzen für E-Scooter zu belassen. Allerdings wurde angeregt, nicht immer automatisch ab einer Alkoholisierung von 1,1 Promille die Fahrerlaubnis zu entziehen. Den Gerichten sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, auch nur ein Fahrverbot zu erteilen. Ob dieser Vorschlag umgesetzt werden wird, bleibt abzuwarten.

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