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Welche Promille-Grenzen gelten für E-Scooter?

Finger weg vom Alkohol

Auch wenn sie wie einfache Roller aussehen: Für das Herumflitzen mit einem E-Scooter gelten dieselben Promillegrenzen wie beim Autofahren.

Junger Mann fährt auf einem E-Scooter.

Aktuelle Rechtsfrage:

Werden Sie betrunken am Steuer Ihres Autos erwischt, drohen Ihnen heftige Folgen. Aber auch auf einen E-Scooter sollten Sie nicht benebelt steigen. Welche Promillegrenze gilt?

Antwort:

E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge. Daher müssen Sie auf dieselben Promillegrenzen achten wie beim Autofahren, um kein Bußgeld und Punkte in Flensburg zu riskieren. Im Ernstfall droht auch hier der Entzug der Fahrerlaubnis. Eine Erhöhung der Promillegrenze wird immer wieder diskutiert – bisher bleibt aber alles beim Alten.

Ist ein E-Scooter ein Kraftfahrzeug?

Sie sind klein, leicht, wendig – und flott. Immer mehr Leute steigen auf die spritzigen E-Scooter, um durch die Stadt zu flitzen. Konkret handelt es sich um Tretroller, die zusätzlich mit einem Elektromotor ausgestattet sind. Ihre Beinkraft brauchen Sie für die Fortbewegung nicht. Was viele dabei nicht wissen: Auch diese Gefährte sind Kraftfahrzeuge. Daher gelten weitgehend dieselben Regeln wie für Autos, Motorräder und Co. Nach einem feuchtfröhlichen Gelage sollten Sie daher nicht auf den motorisierten Roller steigen.

Welche Promillegrenzen gelten?

Es gilt die Grenze von 0,5 Promille. Ab diesem Grad der Alkoholisierung müssen Sie mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und bis zu drei Monaten Fahrverbot rechnen. Ab 1,1 Promille begehen Sie bereits eine Straftat, da Sie als absolut fahruntüchtig gelten. Die Folgen sind die Entziehung der Fahrerlaubnis, drei Punkte im Fahreignungsregister und eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe. Fahranfänger in der Probezeit oder unter 21 Jahren müssen sich an das strikte Alkoholverbot halten. Bei einem Verstoß gegen die Null-Promillegrenze droht neben einem Bußgeld und Punkten unter anderem die Verlängerung der Probezeit. Aber auch außerhalb der Probezeit müssen Sie schon vorher achtsam sein.

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

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Gut zu wissen

Sie brauchen für einen E-Scooter zwar keine Fahrerlaubnis, können aber durch eine Straftat beim E-Scooterfahren Ihre Fahrerlaubnis für Pkw oder Motorräder verlieren. Können Sie nämlich nicht zwischen Alkoholkonsum und Straßenverkehr trennen, gelten Sie als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs.

Ist ein E-Scooter ein Kraftfahrzeug?

Sie sind klein, leicht, wendig – und flott. Immer mehr Leute steigen auf die spritzigen E-Scooter, um durch die Stadt zu flitzen. Konkret handelt es sich um Tretroller, die zusätzlich mit einem Elektromotor ausgestattet sind. Ihre Beinkraft brauchen Sie für die Fortbewegung nicht. Was viele dabei nicht wissen: Auch diese Gefährte sind Kraftfahrzeuge. Daher gelten weitgehend dieselben Regeln wie für Autos, Motorräder und Co. Nach einem feuchtfröhlichen Gelage sollten Sie daher nicht auf den motorisierten Roller steigen.

Welche Promillegrenzen gelten?

Es gilt die Grenze von 0,5 Promille. Ab diesem Grad der Alkoholisierung müssen Sie mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und bis zu drei Monaten Fahrverbot rechnen. Ab 1,1 Promille begehen Sie bereits eine Straftat, da Sie als absolut fahruntüchtig gelten. Die Folgen sind die Entziehung der Fahrerlaubnis, drei Punkte im Fahreignungsregister und eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe. Fahranfänger in der Probezeit oder unter 21 Jahren müssen sich an das strikte Alkoholverbot halten. Bei einem Verstoß gegen die Null-Promillegrenze droht neben einem Bußgeld und Punkten unter anderem die Verlängerung der Probezeit. Aber auch außerhalb der Probezeit müssen Sie schon vorher achtsam sein.

Stand:14.09.2026

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