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Promillegrenze auf dem Fahrrad

Mit E-Bike und Pedelec

Schwingen Sie sich nach einigen Radlern aufs E-Bike oder Pedelec, kann es ein böses Erwachen geben. Doch rechtlich gibt es Unterschiede.

Eine Truppe junger Fahrradfahrer stößt auf die Tour an. Sie sitzen na einem Holztisch im Freien.

Rechtsfrage des Tages:

Werden Sie alkoholisiert mit dem Auto oder Fahrrad erwischt, können weitreichende Strafen drohen. Und auch auf dem E-Bike oder Pedelec sollten Sie die Promille-Grenzen kennen. Wo liegen diese?

Antwort:

E-Bikes und Pedelecs sind nach wie vor schwer in Mode. Auch wenn die Bezeichnungen umgangssprachlich in einen Topf geworfen werden. Die Unterscheidung ist hinsichtlich der Regeln im Straßenverkehr wichtig. Denn je nach Gefährt gelten unterschiedliche Verkehrsregeln und Promille-Grenzen.

Unterscheidung Fahrrad vs. Kraftfahrzeug

Ob Sie mit einem Fahrrad oder einem Kraftfahrzeug im Straßenverkehr unterwegs sind, spielt verkehrsrechtlich eine erhebliche Rolle. Beispielsweise liegt die Promille-Grenze, bis zu der Sie Fahrrad oder Auto fahren dürfen, unterschiedlich hoch. Sind Sie als Führer eines Kraftfahrzeugs in einen Unfall verwickelt, können Sie verschuldensunabhängig zumindest in Höhe der allgemeinen Betriebsgefahr haften. Eine solche Haftung sieht das Gesetz für Fahrradfahrer nicht vor. Als welche Art von Gefährt Sie ein Pedelec einstufen müssen, kommt drauf an.

Was ist der Unterschied zwischen einem Pedelec und einem E-Bike?

Pedelecs gelten als Fahrräder, solange sie mit einer elektrischen Trethilfe maximal 25 km/h erreichen können. Diese Pedelecs unterstützen lediglich mit einer Tretleistung von höchstens 250 Watt die Beinarbeit des Fahrers. Treten Sie nicht mehr in die Pedale, fährt das Fahrrad nicht selbsttätig mit dem eingebauten Elektromotor weiter. Mit solchen Pedelecs müssen Sie sich an der Alkoholgrenze von 1,6 Promille orientieren, dürfen Radwege benutzen und haften im Falle eines Unfalls nicht aus Betriebsgefahr. Seit Juni 2013 brauchen Sie auch für Pedelecs mit Anfahr- oder Schiebehilfe keine Mofa-Prüfbescheinigung mehr. Diese sind den Fahrrädern gleichgestellt.

Schnell unterwegs

Anders werden sogenannte S-Pedelecs oder E-Bikes beurteilt. Diese schnellen Pedelecs, die bis zu 45 km/h schnell fahren können und eine Motorleistung von vier Kilowatt haben, gelten als Kleinkraftrad. Gleiches gilt für E-Bikes, die bis zu 20 km/h ohne Tretunterstützung des Fahrers erreichen können und bis zu 500 Watt Motorleistung haben. Für diese Kleinkrafträder brauchen Sie eine eigene Haftpflichtversicherung und ein Versicherungskennzeichen.

Bußgelder fallen unterschiedlich aus

Wie Sie sehen, ist die Unterscheidung nicht immer auf den ersten Blick leicht. Allerdings spielt sie eine erhebliche Rolle. Verstoßen Sie mit einem Pedelec gegen Verkehrsvorschriften, werden Bußgelder fällig, die auch für Fahrradfahrer angesetzt werden. Diese sind häufig günstiger als Bußgelder für Kraftfahrer. Und insbesondere die verschuldensunabhängige Haftung aus Betriebsgefahr kann einen Unfall mit einem E-Bike teurer machen, als auf einem langsameren Pedelec.

Wie viel Alkohol ist auf dem Fahrrad erlaubt?

Fahren Sie betrunken Fahrrad, können Sie schnell zur Gefahr für sich und andere werden. Daher sollten Sie beim Alkoholkonsum auch dann maßhalten, wenn Sie nach Hause radeln wollen. Die Alkoholgrenze für Radfahrer liegt bei 1,6 Promille. Auf Fahrfehler kommt es dabei nicht an. Werden Sie mit diesem Alkoholpegel erwischt, müssen Sie nicht nur mit einer Geldstrafe und zwei Punkten im Fahreignungsregister rechnen.

„Depperl-Test“ für Radler

Sind Sie Besitzer eines Führerscheins, wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Bestehen Sie diese nicht, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Aber auch schon mit einer deutlich geringeren Alkoholisierung ist Ihr Führerschein in Gefahr. Bereits ab 0,3 Promille kann eine Strafanzeige erfolgen, wenn Sie durch alkoholbedingte Fahrmanöver auffallen. Fahren Sie Schlangenlinien, stehen ebenfalls Geldstrafe, Punkte und im Falle einer negativen MPU die Entziehung der Fahrerlaubnis im Raum.

Keine Probezeit für Fahrradfahrer

Keine Besonderheiten gelten übrigens beim Führerschein auf Probe. Während Sie als Autofahrer während der Probezeit komplett auf Alkohol verzichten müssen, gibt es diese Regelungen für das Fahrradfahren nicht. Können Sie trotz eines Alkoholpegels unter 1,6 Promille Ihr Fahrrad völlig sicher beherrschen, müssen Sie auch in der Probezeit keine Konsequenzen befürchten.

Wie viel Promille darf ich mit einem E-Bike oder Pedelec haben?

Entsprechend gelten für die langsameren Varianten des Pedelecs die Promille-Grenzen wie für Fahrradfahrer. Ab 1,6 Promille gelten Sie als absolut fahruntüchtig. Werden Sie erwischt, droht Ihnen auch hier eine Geldstrafe, Punkte in Flensburg und die Anordnung des "Depperl-Tests" (MPU). Ab 0,3 Promille müssen Sie mit einer Strafverfolgung rechnen, wenn Sie fahrauffällig werden und beispielsweise in einen Unfall verwickelt sind.

Schnelle E-Bike und S-Pedelec

Die strengeren Grenzen für Kraftfahrer müssen Sie auf den schnellen E-Bikes und S-Pedelecs beachten. Ab 0,5 Promille müssen Sie mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot rechnen. Ab 1,1 Promille begehen Sie eine Straftat. Es folgen eine Geldstrafe, wiederum Punkte im Fahreignungsregister sowie unter Umständen die Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist. Letztlich sollte allein schon aufgrund der eigenen Sicherheit Maßhalten die Devise sein.

Wie viel Bier muss man trinken, um 1,6 Promille zu haben?

Das lässt sich pauschal nicht vorhersagen, denn der Blutalkoholspiegel ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Die wichtigsten Kriterien sind:

  • Geschlecht
  • Körpergröße
  • Gewicht / Fettanteil
  • Alter
  • Art des Getränks (Bier, Radler, Wein, Schnaps)
  • Trinktempo

So haben kleine, leichte Frauen nach einem Glas Bier einen höheren Blutalkoholspiegel als große, schwere Männer. Auch das Alter, die Art des Getränks und das Tempo in dem es getrunken wird, spielen eine Rolle.
Als Faustregel gilt, dass Sie nach zwei 0,5 Liter großen Bieren mit einem Alkoholgehalt von 5 % einen Promillewert von 0,5 erreichen. Bei manchen Personen reicht jedoch schon ein Bier aus, um auf einen Blutalkoholwert von 0,5 zu kommen. Daher sollten Sie sich nicht auf allgemeingültige Angaben verlassen.
Einen deutlich aussagekräftigeren Wert erhalten Sie mit sogenannten Online-Alkoholrechnern. Hier müssen Sie deutlich mehr Angaben machen wie Ihr Geschlecht, Körpergröße, Gewicht, Alter und Art des Getränks. Dadurch wird der Promillewert zwar genauer, aber eine Garantie dass er stimmt, gibt es ebenfalls nicht.

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