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Achtung beim Überholen

Was ist erlaubt?

Überholmanöver gehören zur gängigen Praxis im Straßenverkehr. Und trotzdem werden dabei auch aus Unwissen viele Fehler gemacht.

Ein weißer und ein schwarzer Kleinwagen fahren auf einer verschneiten Autobahn.

Rechtsfrage des Tages:

Nicht alle Autofahrer fahren mit dem gleichen Tempo. Überholen gehört daher zu den normalen Manövern im Straßenverkehr. Was müssen Sie dabei beachten?

Antwort:

Um das Thema Überholen ranken sich einige Rechtsirrtümer. Und nicht selten ist falsches Überholen verantwortlich für einen schweren Unfall. Daher sollten Sie wissen, dass ein Überholvorgang nicht unbedingt einen Spurwechsel voraussetzt. Und wussten Sie, dass Sie innerorts oft sogar rechts überholen dürfen?

Überholen ohne Spurwechsel

Zunächst müssen Sie sich vor Augen führen, was "überholen" überhaupt bedeutet. Der typische Überholvorgang beginnt mit einem Wechsel auf die linke Spur und endet mit dem Einscheren auf die rechte Spur, nachdem Sie das andere Fahrzeug passiert haben. Viele Autofahrer gehen davon aus, dass zum Überholvorgang das Aus- und Einscheren in eine Fahrspur immer dazu gehört. Dem ist aber nicht so. Sie überholen bereits ein anderes Auto, wenn Sie auf Ihrer Spur schneller fahren und einen anderen Wagen auf der Nebenspur passieren. Einen Spurwechsel müssen Sie dabei nicht vornehmen.

Wann ist überholen erlaubt?

Sofern nicht ein Überholverbot besteht, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Um sicher und berechtigt überholen zu dürfen, muss die Fahrbahn ausreichend breit sein, Ihre Geschwindigkeit muss wesentlich höher sein als die des anderen Fahrzeugs und Sie müssen den Gegenverkehr gut einsehen können. Überholen vor einer scharfen Kurve sollten Sie daher unbedingt unterlassen. Den Gegenverkehr dürfen Sie im Übrigen nicht behindern oder gar gefährden. Auch das überholte Fahrzeug darf nicht behindert werden, ebenso wenig wie der nachfolgende Verkehr. Beim Überholen heißt es also grundsätzlich, besonders aufmerksam zu fahren.

Wenn Sie überholt werden

Auch derjenige, der überholt wird, hat entsprechende Pflichten. So darf er seine Geschwindigkeit nicht erhöhen, wenn ein anderes Fahrzeug an ihm vorbeifahren will. Er sollte möglichst rechts fahren und darf den Überholer nicht behindern. Auch wenn Sie sich vielleicht über den Überholvorgang ärgern. Lassen Sie sich nicht verleiten, sich auf eine wilde Hatz mit dem Überholer einzulassen.

Überholverbot, auch ohne Schild

Nicht nur Verkehrsschilder können ein Überholverbot anordnen. Überholen ist auch verboten bei unklarer Verkehrslage, vor Kurven, Kuppen oder an anderen unübersichtlichen Stellen. Ist die Verkehrslage unklar, sollten Sie auch von einem Überholvorgang Abstand nehmen. Blinkt Ihr Vordermann zum Beispiel nach rechts, verlangsamt seine Fahrt aber nicht, sind seine Absichten nicht klar erkennbar. Überholen Sie trotzdem und es kommt zur Kollision, haften Sie zumindest teilweise und müssen mit einem Bußgeld rechnen.

Überholen innerorts

Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Sie wie auf anderen Straßen auch überholen, sofern nicht ein Überholverbot angeordnet ist. Und mehr noch. In bestimmten Fällen dürfen Sie innerorts sogar rechts überholen. Sind mehrere Fahrspuren für eine Richtung in einer geschlossenen Ortschaft markiert, dürfen Sie mit einem Fahrzeug bis zu 3,5 Tonnen rechts am Verkehr auf der linken Spur vorbeifahren. Übrigens dürfen Sie die Fahrspur auch frei wählen. An Ampeln dürfen Sie rechts schneller fahren als links, selbst wenn keine Spuren markiert sind. Gleiches gilt, wenn nebeneinander auf dem Belag angebrachte Pfeile in unterschiedliche Richtungen weisen.

Vorbei an der Straßenbahn

Ebenfalls rechts überholen dürfen Sie innerorts, wenn ein Fahrzeug links abbiegen will und sich bereits nach links eingeordnet hat. Beim Überholvorgang müssen Sie dann aber besondere Vorsicht walten lassen. Möchten Sie an einer Straßenbahn vorbeifahren, müssen Sie sich sogar rechts halten. Nur in Einbahnstraßen oder wenn die Schienen ganz am rechten Straßenrand verlegt sind, dürfen Sie die Bahn links überholen.

Passen Sie gut auf!

Solange also kein Überholverbot angeordnet ist, dürfen Sie mit Ihrem Auto innerorts überholen oder überholt werden. Diese Regelung sollten Sie verinnerlichen. Möchten Sie beispielsweise in einer Ortschaft abbiegen oder die Fahrspur wechseln, müssen Sie besonders auf überholende Autos achten. Übersehen Sie beispielsweise bei einem Abbiegevorgang ein Sie überholendes Auto, kann Sie zumindest eine Teilschuld am Unfall treffen.

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