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Panne: So schleppen Sie richtig ab!

Regeln beachten

Das fürchtet jeder Autofahrer: eine Panne. Beim Abschleppen eines Fahrzeugs müssen Sie so einiges beachten. Kennen Sie alle Regeln?

Ein Warndreieck steht auf der Straße im Hintergrund ist ein Kleinwagen zu sehen.

Rechtsfrage des Tages:

Eine Panne ereilt Autofahrer meist in ungünstigen Augenblicken. Was tun, wenn der Wagen auf dem Standstreifen der Autobahn steht oder am Rand einer Landstraße? Beim Abschleppen müssen Sie einiges beachten.

Antwort:

Tut das Auto nicht mehr seinen Dienst, sind Sie auf fremde Hilfe angewiesen. Irgendwie müssen Sie nach einer Panne zur Werkstatt kommen oder eine Gefahrenstelle schnellstmöglich verlassen. Schleppen Sie ein Fahrzeug ab oder werden Sie abgeschleppt, sollten Sie die wichtigsten Regeln kennen.

Verhalten bei einer Panne

Eine Panne ist schnell passiert. Wenn der Reifen auf der Autobahn platzt oder der Motor streikt, heißt es zunächst: Ruhe bewahren. Steuern Sie wenn möglich den Standstreifen an. Schalten Sie den Warnblinker ein und ziehen Sie Ihre Warnweste an. Nachdem Sie dann das Fahrzeug verlassen haben, müssen Sie Ihr liegengebliebenes Fahrzeug absichern. Stellen Sie das Warndreieck auf. Nachts müssen Sie auch für eine ausreichende Beleuchtung des Wagens sorgen. Danach sollten Sie sich hinter die Leitplanke begeben, sofern eine vorhanden ist.

Abschleppen nur im Notfall

Jetzt heißt es, sich um das Abschleppen zu kümmern. Aber Achtung! Das Abschleppen ist nur in echten Notfällen erlaubt. Spritmangel gilt dabei nicht als Notfall, die durchgeschmorte Kupplung hingegen schon. Daraus ergibt sich, dass die Abschleppfahrt auch nur bis zur nächsten Werkstatt erfolgen darf. Lassen Sie sich hingegen von einem professionellen Abschleppdienst helfen, dürfen Sie sich auch in Ihre Wahlwerkstatt fahren lassen.

Wer darf abschleppen?

Sie sind nicht verpflichtet, einen Pannendienst zu rufen. Auch müssen Sie sich nicht von einem professionellen Abschlepper abholen lassen. Freunde oder Familienangehörige dürfen Ihnen auch helfen. Der Fahrer des Fahrzeugs, das abschleppt, muss eine gültige Fahrerlaubnis haben. Allerdings reicht der Führerschein für das einzelne Fahrzeug. Die beiden Autos zusammen bilden kein Gespann, sodass Sie keine gesonderte Fahrerlaubnis brauchen.

Fahrer im abgeschleppten Wagen

Im hinteren Fahrzeug darf sogar jemand sitzen, der selbst keine Fahrerlaubnis besitzt. Das Gesetz sieht nur vor, dass dieser körperlich und geistig geeignet sein muss. Außerdem wird eine gewisse Kenntnis im Umgang mit Fahrzeugen erwartet. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre. Hat Ihr Sohn beispielsweise eine Fahrerlaubnis für begleitetes Fahren ab 17, darf er das abzuschleppende Fahrzeug lenken. Eine Begleitperson muss nicht daneben sitzen.

Richtiges Zubehör

Von selbstgebastelten Zugvorrichtungen sollten Sie die Finger lassen. Vielmehr müssen Sie ein Abschleppseil oder besser noch eine Abschleppstange verwenden. Natürlich hat nicht jeder eine genormte Abschleppstange im Auto. Gerade wenn es schnell gehen muss, können Sie auf das Abschleppseil zurückgreifen. Dieses muss mit einer farbigen Fahne markiert sein. Andere Verkehrsteilnehmer sind so gewarnt und versuchen nicht, zwischen den Fahrzeugen hindurchzufahren. Funktionieren allerdings die Bremsen des abgeschleppten Fahrzeugs nicht mehr, ist eine Stange zwingend erforderlich. Sonst ist ein Auffahrunfall vorprogrammiert. Oder Sie rufen einen Abschleppdienst. Verwenden Sie kein ordnungsgemäßes Seil oder eine entsprechende Stange, drohen ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Schnell runter von der Autobahn

Befinden Sie sich auf der Autobahn, müssen Sie diese an der nächsten Abfahrt verlassen. Ist Ihnen die Panne auf der Landstraße passiert, dürfen Sie Ihren Weg nicht über die Autobahn wählen. Außerdem sind längere Ausflüge nicht zulässig. Sie dürfen bis zur nächsten Werkstatt oder einem nahegelegenen Parkplatz abgeschleppt werden. Wie weit diese tatsächlich entfernt sein darf, beurteilen die Gerichte unterschiedlich. Professionelle Abschleppdienste dürfen hingegen auch weiterfahren und länger die Autobahn benutzen.

Warnblinker Pflicht

Schalten Sie an beiden Fahrzeugen den Warnblinker an. Beim Abbiegen sollten Sie versuchen, per Handzeichen den Richtungswechsel anzuzeigen. Funktioniert der Blinker nicht mehr, werden Sie um einen Pannendienst nicht herumkommen. Ein bestimmtes Tempolimit gibt es nicht, allerdings sollten Sie zur eigenen Sicherheit mit einem Wagen im Schlepptau nicht schneller als 40 km/h fahren.

Automatik und Elektroautos

Haben Sie einen Wagen mit Schaltgetriebe, ist ein Abschleppen eher unkritisch. Nehmen Sie lediglich den Gang raus und lassen Sie den Wagen ohne Handbremse im Leerlauf rollen. Schwieriger kann es bei Fahrzeugen mit Automatikgetriebe sein. Stellen Sie den Wahlhebel auf die Position „N“. Dennoch kann es zu Schäden am Getriebe kommen. Fahren Sie besonders langsam, um Beschädigungen am Getriebe zu vermeiden. Besser ist es, einen Abschleppdienst zu rufen. Auch bei Elektroautos kann der Abschleppvorgang zur regelrechten Gefahr werden. Der Stromspeicher kann nämlich heiß laufen, was sogar zu einem Motorbrand führen kann. Auch hier gilt: Wollen Sie keinen professionellen Abschleppdienst rufen, sollten Sie langsam fahren und den Akku bei regelmäßigen Pausen abkühlen lassen.

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