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Wer zahlt die Grabpflege?

Pflicht der Erben?

Wer erbt, muss die Bestattung des Verstorbenen organisieren und bezahlen. Für die Grabpflege gilt das nicht immer.

Mit Blumen geschmückte Gräber auf einem Friedhof mit einem in rosa blühenden Baum.

Rechtsfrage des Tages:

Eine Grabstelle ist für Hinterbliebene meist ein Ort der Andacht und Erinnerung. Ein hübsch gepflegtes Grab ist dabei ein Zeichen der Wertschätzung für den Verstorbenen. Wer ist aber dazu verpflichtet und trägt die Kosten?

Antwort:

In den Friedhofssatzungen finden sich die Regelungen zur Grabpflege. Verantwortlich für die Pflege ist der Nutzungsberechtigte oder Eigentümer der Grabstelle. Und das muss nicht immer der Erbe sein.

Erben sind zunächst verpflichtet, für die Bestattung des Verstorbenen zu sorgen und die Kosten zu tragen. Als Nachlassverbindlichkeit sind die Beerdigungskosten vom Nachlasswert abzuziehen. Das kann die Erbschaftssteuer senken.

Die Grabpflege gehört aber nicht automatisch zu diesen Verbindlichkeiten. Hat der Verstorbene die Grabstelle selbst erworben, wird sie Teil des Nachlasses. Dann obliegt es den Erben, sich um die Grabpflege zu kümmern. Anders kann die Rechtslage beispielsweise bei einer Familiengrabstätte sein. Gehört diese den Angehörigen, sind sie auch für die Grabpflege zuständig. Selbst dann, wenn sie nicht Erbe des Verstorbenen geworden sind. Ein außenstehender Erbe ist bei Familiengrabstätten nicht nutzungsberechtigt. Damit ist er auch nicht für die Pflege der Grabstelle zuständig.

Kümmert sich niemand um das Grab und verlottert es, kann die Friedhofsverwaltung einen Gärtner beauftragen. Die Kosten wird sie regelmäßig dem Nutzungsberechtigten bzw. dem Eigentümer auferlegen. Um Streitigkeiten zu vermeiden, können Sie die Grabpflege bereits im Testament regeln.

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