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Sterbeurkunde beantragen: ein Muss

Es geht nicht ohne

Der Tod eines geliebten Menschen verursacht Trauer und Schmerz. Leider müssen Sie sich aber auch mit Bürokratie auseinandersetzen.

Mit einem Füllfederhalter unterschreibt eine Person auf einem Papier.

Rechtsfrage des Tages:

Verstirbt ein Angehöriger, müssen Sie sich um einiges kümmern. Dazu gehört auch, eine Sterbeurkunde zu beantragen. Wie gehen Sie vor?

Antwort:

Eine Sterbeurkunde muss zwingend nach dem Tod eines Menschen beantragt werden. Dafür haben Sie nur drei Werktage Zeit. Nicht zu verwechseln ist diese Urkunde mit dem Totenschein, den ein Arzt ausfüllen muss und der zu den notwendigen Unterlagen für die Beantragung gehört. Unterstützung bekommen Sie vom Bestattungsinstitut, das Sie auch mit der Beantragung beauftragen können.

Was ist eine Sterbeurkunde?

Zuständig für das Ausstellen einer Sterbeurkunde ist das Standesamt am Sterbeort. Sie bescheinigt den Tod eines Menschen und ist für viele weitere Schritte notwendig, die Sie nach dem Ableben eines Angehörigen in die Wege leiten müssen. In der Urkunde vermerkt sind neben dem vollen Namen, dem letzten Wohnsitz, Geburtsort und -datum auch der Familienstand, der Sterbeort und der Todeszeitpunkt. Zu unterscheiden ist die Sterbeurkunde vom Totenschein. Stirbt ein Mensch, muss ein Arzt den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. Diesen Schein benötigt unter anderem das Bestattungsinstitut für die Beerdigung.

Notwendige Unterlagen

Sie haben nur wenig Zeit. Binnen drei Werktagen nach dem Ableben müssen Sie die Sterbeurkunde beantragen. Dafür brauchen Sie allerlei Unterlagen. Die wichtigsten Papiere sind der Totenschein, der Personalausweis und die Geburtsurkunde. Außerdem benötigen Sie gegebenenfalls die Heiratsurkunde, das Familien- oder Stammbuch und bei geschiedenen Eheleuten das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk. Als Antragsteller brauchen Sie Ihren eigenen Ausweis und ein berechtigtes Interesse, zum Beispiel als Nachkomme. Dies müssen Sie nachweisen können durch ein Testament, Ihre Geburtsurkunde oder das Stammbuch.

Auch andere

Üblich ist es, dass das Bestattungsinstitut sich an das Standesamt wendet und für die Angehörigen die Formalitäten mit der Sterbeurkunde übernimmt. Verstirbt ein Mensch in einem Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheim, ist auch diese Einrichtung zur Beantragung berechtigt.

Vielfältige Verwendung

Die Sterbeurkunde brauchen Sie für viele Angelegenheiten, die Sie nun regeln müssen. Melden Sie den Tod umgehend der Krankenkasse. Auch die Rentenversicherung müssen Sie benachrichtigen. Besonders schnell müssen Sie bei Risikolebensversicherungen und Sterbegeldversicherungen sein. Je nach Vertrag kann die Frist nur 24 Stunden betragen. Die Sterbeurkunde senden Sie dann nach. Ob Sie auch andere Verträge kündigen müssen, kommt auf die Art des Vertrages an. Letztlich brauchen auch die Erben eine Sterbeurkunde für die Beantragung des Erbscheins.

Höchstpersönlich oder vererbbar?

Hatte der Verstorbene einen laufenden Arbeitsvertrag oder war Mitglied in einem Verein, so handelt es sich um sogenannte höchstpersönliche Verträge. Diese enden automatisch mit dem Tod. Informieren sollten Sie die Vertragspartner dennoch. So können Sie beispielsweise verhindern, dass weiterhin Vereinsbeiträge vom Konto des Verstorbenen abgebucht werden. Manche Verträge, wie z. B. über die Energieversorgung oder Monatskarten der öffentlichen Verkehrsbetriebe, laufen weiter, da diese vererbt werden. Entsprechend müssen Sie diese Verträge kündigen. Übersenden Sie eine Kopie der Sterbeurkunde, räumen Ihnen viele Verträge ein Sonderkündigungsrecht ein. Prüfen Sie aber auch, ob ein Vertrag nicht übernommen werden soll. Das kann bei bestimmten Versicherungen für mitversicherte Haushaltsangehörige der Fall sein oder bei einem Abonnement.

Eine mehr

Brauchen Sie weitere Abschriften der Sterbeurkunde, wird es leichter. Mit dem Antrag auf Erteilung der Sterbeurkunde wird der Todesfall im Sterberegister eingetragen. Hiervon können Sie dann eine beglaubigte Abschrift erhalten. Die gesammelten Unterlagen brauchen Sie nicht erneut einzureichen. Übrigens: Sterbeurkunden für die Sozialversicherung, Krankenkasse und die gesetzliche Rentenversicherung sind kostenfrei. Für andere Zwecke kostet die Urkunde bis ca. 14 Euro. Weitere Abschriften sind günstiger.

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