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Bausparvertrag erben: halten oder kündigen?

Je nach Summe

Gehört zu Ihrem Erbe ein Bausparvertrag, sollten Sie genau überlegen, was damit passiert. Sie können den Vertrag nämlich auch weiterführen.

Rechtsfrage des Tages:

Nicht nur Bargeld, Immobilien und Schmuck kommen im Wege der Erbschaft zu neuen Eigentümern. Nicht selten hinterlässt der Erblasser auch einen Bausparvertrag. Was können Sie damit anfangen?

Antwort:

Bausparen ist immer noch beliebt. Diese Sparverträge ermöglichen Ihnen, zur Immobilienfinanzierung ein günstiges Darlehen aufzunehmen. Findet sich in Ihrem Erbe ein solcher Bausparvertrag, haben Sie verschiedene Möglichkeiten von der Sonderkündigung bis zur Weiterführung des Vertrages. Je nach Höhe der Bausparsumme sollten Sie gut überlegen, welche Variante Sie wählen.

Bausparen: Was bedeutet das?

Schon seit vielen Jahren nutzen Anleger Bausparverträge, um Eigenkapital zu bilden und sich ein zinsgünstiges Darlehen zu sichern. Dafür schließen Sie einen Vertrag mit einer Bausparkasse ab, bei dem Sie eine Bausparsumme festlegen. In der Ansparphase sammeln Sie Eigenkapital, bis der Vertrag zuteilungsreif ist. Das ist meist bei Erreichen von etwa 40 Prozent der Bausparsumme der Fall. Die Bausparsumme können Sie nun in eine Immobilienfinanzierung stecken, wobei Sie den noch ausstehenden Betrag von etwa 60 Prozent als zinsgünstiges Darlehen erhalten. Dieses zahlen Sie in monatlichen Raten an die Bausparkasse zurück.

Wofür bausparen?

Mit Ihrem angesparten Guthaben können Sie machen, was Sie wollen. Zumindest solange Sie keine zweckgebundene staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Nehmen Sie aber das Darlehen in Anspruch, dürfen Sie die Gelder nur für Anschaffungen rund um die Immobilie verwenden. Das kann der Kaminofen ebenso sein wie der Ausbau des Dachbodens oder die Errichtung eines Wintergartens.

Bausparvertrag erben

Was geschieht mit dem Bausparvertrag, wenn der Bausparer verstirbt? Als Vermögenswert ist der Vertrag Teil der Erbmasse und geht auf den Erben über. Gegenüber der Bausparkasse müssen Sie sich als Erbe mit der Sterbeurkunde und dem Erbschein für den Bausparvertrag legitimieren. Wollen Sie den Vertrag auflösen, können Sie von einem Sonderkündigungsrecht ohne Kündigungsfrist Gebrauch machen. Die eingezahlten Sparbeträge zahlt Ihnen die Bausparkasse dann aus. Sie können den Vertrag aber auch übernehmen. Dann stehen Ihnen dieselben Rechte zu wie dem verstorbenen Bausparer. Auch die Bonuszinsen bleiben wie vereinbart. Schlagen Sie als Erbe die Erbschaft zum Bespiel wegen Überschuldung aus, werden die Sparbeträge für die Schulden des Erblassers verwendet.

Sondervereinbarungen

Bevor Sie sich als Erbe aber über einen Bausparvertrag freuen können, müssen Sie einen Blick in das Vertragswerk werfen. Bausparer haben nämlich die Möglichkeit, wie bei einer Lebensversicherung eine andere Person als den Erben als Begünstigten einzusetzen. Der Bausparvertrag gehört dann nicht mehr zum Nachlass und wird gesondert auf den Begünstigten übertragen. Pflichtteilsansprüche können die Erben auch nicht geltend machen. Achtung! Nicht nur die Erben, auch Bezugsberechtigte müssen auf den Wert des Bausparvertrages Erbschaftssteuer zahlen.

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